Bild im Seitenkopf

Verordnung zu fluorierten Treibhausgasen

Die Europäische Kommission hat am 5. April 2022 einen verschärften Vorschlag für eine neue F-Gas-Verordnung vorgelegt. Der Vorschlag wird nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt.
 

Auf EU-Ebene entfallen derzeit 2,5 % der gesamten Treibhausgasemissionen auf F-Gase. Durch den verschärften F-Gas-Vorschlag soll über die nach den geltenden Rechtvorschriften erwartete Verringerung hinaus bis 2030 das Äquivalent von 40 Millionen Tonnen CO2-Emissionen eingespart und bis 2050 insgesamt eine zusätzliche Einsparung des Äquivalents von 310 Millionen Tonnen CO2 erreicht werden.

Die Europäische Kommission setzt hier insbesondere auf folgende Schwerpunkte:

  • Ehrgeizigere Ziele: Mit dem Vorschlag würde das Quotensystem für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (Ausstieg aus der Verwendung von HFKW) verschärft, wodurch die potenziellen Klimaauswirkungen neuer HFKW, die auf den EU-Markt gelangen, zwischen 2015 und 2050 um 98 % verringert würden. Außerdem werden neue Beschränkungen eingeführt, um sicherzustellen, dass F-Gase nur dann in neuen Einrichtungen verwendet würden, wenn keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen. So wird beispielsweise bis 2031 die Verwendung von SF6, dem stärksten Treibhausgas, in allen neuen elektrischen Übertragungseinrichtungen („Schaltanlagen“) schrittweise verboten werden.
  • Bessere Durchsetzung und Umsetzung: Der Vorschlag würde es den Zoll- und Überwachungsbehörden erleichtern, Ein- und Ausfuhren zu kontrollieren und gegen den Handel mit illegalen F-Gasen und Einrichtungen vorzugehen. Darüber hinaus werden die Sanktionen verschärft und stärker standardisiert werden. Das Quotensystem wird durch strengere Registrierungsvorschriften und die Einführung eines festen Quotenpreises auf echte Gashändler beschränkt werden. Die Zahl der Ingenieure in Europa, die für den Umgang mit klimafreundlichen Einrichtungen qualifiziert sind, würde zunehmen, da die Mitgliedstaaten ihre Zertifizierungs- und Ausbildungsprogramme auf klimafreundliche Technologien, die F-Gase ersetzen oder deren Verwendung reduzieren, ausweiten müssten.
  • Umfassendere Überwachung: Ein breiteres Spektrum von Stoffen und Tätigkeiten würde abgedeckt, und die Verfahren für die Meldung und Überprüfung von Daten würden verbessert.
  • Gewährleistung der Einhaltung des Montrealer Protokolls: Mit dem F-Gas-Vorschlag würden bestimmte Ausnahmen abgeschafft und der Ausstieg der EU aus der Verwendung von HFKW vollständig mit dem Montrealer Protokoll in Einklang gebracht.

Oesterreichs Energie hat sich bereits im Zuge der Konsultation der Europäischen Kommission im Juni 2022 positioniert. Basierend auf diesem Beitrag beteiligte sich Oesterreichs Energie bei der Ausarbeitung eines gemeinsamen Positionspapiers sowie der Erstellung von Änderungsvorschlägen mit zahlreichen Vertreter:innen der deutschen und österreichischen E-Wirtschaft. Insbesondere gefordert wird:

  • Weiterbetrieb der im Einsatz befindlichen SF6-Betriebsmittel und Anlagen, sowie deren Reparatur und Erweiterungen weiterhin in derselben Technologie;
  • Ausreichende Marktverfügbarkeit alternativer Technologien;
  • Verlängerungen von Übergangsfristen.

Downloads und weitere Informationen

Rückmeldung zur Konsultation PDF 188 KB
SF6 Joint Paper PDF 232 KB

Ansprechpartner:in

Michael Schlemmer
Leiter Brüssel
+32 2 27887 35
m.schlemmer@oesterreichsenergie.at
Helene Jansky
Büro Brüssel
+32 4 717919 12
h.jansky@oesterreichsenergie.at