Bild im Seitenkopf

Oesterreichs Energie. Weil Energie in unserer Natur liegt.

Oesterreichs Energie ist die Interessenvertretung der österreichischen E-Wirtschaft. Sie vertritt die gemeinsam erarbeiteten Brancheninteressen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.

Kompetenz und Expertise bilden dabei die fundierte Basis für den Interessenausgleich innerhalb der Branche. Auf dieser Basis setzt sich Oesterreichs Energie dafür ein, der E-Wirtschaft bestmögliche Rahmenbedingungen für ihre Aufgaben zu sichern, damit auch die Herausforderungen der Zukunft optimal bewältigt werden können.

Bei der Vertretung der energiepolitischen Interessen ihrer Mitglieder arbeitet Oesterreichs Energie laufend mit nationalen und internationalen politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern zusammen. In Arbeitsgruppen mit den zuständigen Ministerien und der Regulierungsbehörde werden die rechtlichen, regulatorischen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des liberalisierten Strommarktes gemeinsam weiterentwickelt.

1953 als Verband der Elektrizitätswerke Österreichs gegründet und später in Verband der Elektrizitätsunternehmen umbenannt, präsentiert sich die Interessenvertretung der österreichischen E-Wirtschaft seit Mai 2010 als „Oesterreichs Energie“ und liefert damit gleichzeitig selbstbewusst das Programm für die Energieversorgung unseres Landes in den kommenden Jahrzehnten.

Rund 140 Mitgliedsunternehmen

Oesterreichs Energie repräsentiert derzeit rund 140 Mitgliedsunternehmen. Mit rund 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzeugen die Mitgliedsunternehmen etwa 90 Prozent des österreichischen Stroms mit einer Engpassleistung von über 27.500 MW. Insgesamt wurden im Jahr 2021 rund 70 TWh Strom erzeugt, davon rund 75 Prozent aus erneuerbaren Energie.
 

Kollektivvertrag der E-Wirtschaft

Eine wichtige Funktion von Oesterreichs Energie ist die Wahrnehmung der Aufgaben als Kollektivvertragspartner auf der Arbeitgeberseite. In den Kollektivverträgen für die Arbeiterinnen und Arbeiter und für die Angestellten der Elektrizitätsunternehmen werden die Löhne und Gehälter sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für ca. 17.000 Arbeiterinnen und Arbeiter und Angestellte geregelt. Die Kollektivvertragspartner auf der Arbeitnehmerseite sind die Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) und die Gewerkschaft GPA. Die Lohn- und Gehaltsverhandlungen finden alljährlich statt. Geltungsbeginn ist in der Regel der 1. Februar. Die Kollektivverträge finden Sie im Downloadbereich.