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Das ElWG aus Sicht der E-Wirtschaft

Nach unserer Einschätzung bietet der Gesetzesvorschlag zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) einen zukunftsfähigen Rahmen und gute Voraussetzungen für den Umbau des Stromsystems in Richtung Erneuerbare und die Integration neuer Marktteilnehmer in den Energiemarkt. Bei Themen wie Digitalisierung oder flexiblen Netzzugang sehen wir aber noch Änderungsbedarf. Besonders hohe Priorität hat für uns die Wiederherstellung der Rechtssicherheit bei Preisanpassungen und die Schaffung einer europarechtskonformen Regelung bei der Grundversorgung.
 

Positive Aspekte

  • Modernes Energierecht auf Basis von europäischen Vorgaben
  • Regelungen zur Einbindung von neuen Markteilnehmern
  • Das Vorhaben endlich Rechtssicherheit bei verschiedenen Kund:innen-Themen wie Preisanpassungen, Sozialtarif und Grundversorgung zu schaffen
  • Erstmalige gesetzliche Verankerung eines Leistungspreises für verursachergerechtere Netzkosten
  • Fokus auf Transparenz und Kund:inneninformation, Stärkung der elektronischen Kommunikation
  • Klare Regeln für die Nutzung von Smart-Meter Daten für den Netzbetrieb
     

Wo wir noch Änderungsbedarf sehen

Was sieht das ElWG vor?

Das Gesetz sieht vor, dass alle Smart Meter auf Viertelstunden-Werte umgestellt werden.

Dafür ist die Infrastruktur nicht ausgelegt – nicht alle Daten könnten fristgerecht übermittelt und verarbeitet werden. Derzeit gibt es rund 4,4 Mio. Smart Meter in Österreich, bis Ende 2024 wird jeder Haushalt über einen Smart Meter verfügen. Die Erfassung von Viertelstunden-Werten ist bei den aktuellen Smart-Meter Modellen zwar grundsätzlich möglich – für eine flächendeckende Erfassung sind diese Systeme aber nicht ausgelegt. Eine Umstellung des gesamten Systems auf Viertelstunden-Werte würde dazu führen, dass in einzelnen Bereichen Daten nicht fristgerecht übermittelt und verarbeitet werden können. Warum? Aufgrund von Datensicherheit und regulativen Vorgaben werden bei vielen Smart Metern die Daten direkt über das Stromnetz übertragen und Stromnetze sind für den Transport von Energie ausgelegt – Daten können auf diesem Weg nur sehr langsam übertragen werden.
 

Unser Vorschlag

Wir schlagen vor, einen Rechtsanspruch auf Viertelstunden-Werten bei jenen Kund:innen gesetzlich zu verankern, die

  • diese Daten für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen
  •  deren Lieferant für die Prognose die exakten Daten braucht (z. B. für Energiespeicher- oder Stromerzeugungsanlagen, Teilnehmer an Energiegemeinschaften oder Flexibilitäten),
  • Sowie bei Kund:innen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh, Wärmepumpennutzung oder Ladepunkten.

 

Was sieht das ElWG vor?

Das Gesetz bringt erstmals die Möglichkeit eines flexiblen Netzzugangs, sieht aber vor, dass Netzzugänge nur befristet beschränkt werden können.
 

Unser Vorschlag

Wir schlagen eine dauerhafte Beschränkung der Leistung auf 70 Prozent der Maximalkapazität vor – damit sinkt die Energiemenge um maximal 5 Prozent, es könnten aber 40 Prozent mehr Anlagen angeschlossen werden.

Netzkapazitäten sind teuer und sollten bestmöglich ausgelastet sein. PV-Anlagen erreichen ihre Spitzenleistung nur wenige Stunden pro Tag. Es wäre volkswirtschaftlich unvernünftig die Netzkapazitäten auf diese seltenen Spitzen auszulegen. Wir sind daher für eine dauerhafte Begrenzung – dadurch sinkt die eingespeiste Energiemenge nur unwesentlich – es können aber deutlich mehr Anlagen angeschlossen werden.

Was sieht das ElWG vor?

Speicher können von Netzentgelten befreit werden, wenn sie „systemdienlich“ betrieben werden. Ob das der Fall ist, soll auf Einzelfallbasis geprüft werden.

Um die volatile Erzeugung aus Windkraftwerken und PV-Anlagen zu integrieren, müssen Speicher massiv ausgebaut werden. Dafür braucht es klare Anreize. Der aktuelle Vorschlag ist nicht zielführend – er bietet weder Planungs- noch Investitionssicherheit.
 

Unser Vorschlag

Generelle Befreiung neuer Speicher (Pumpspeicherkraftwerke ebenso wie Batteriespeicher und  Elektrolyseure) von Netzentgelten (Netznutzungsentgelt und Netzverlustentgelt)

 

Bei den Themen Grundversorgung und Preisanpassungen besteht derzeit große Rechtsunsicherheit. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe der Ministerien soll nun eine Lösung erarbeitet werden.

Im Interesse der Wiederherstellung von Rechtssicherheit für Kund:innen und Lieferanten haben diese beiden Themen für die E-Wirtschaft oberste Priorität und müssen nun unbedingt geklärt werden.

 

Was sieht das ElWG vor?

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kund:innen mit einem Smart Meter ab 1.1.2025 auf monatliche Rechnungen umgestellt werden. Diese Umstellung ist zeitgemäß und wird unseren Kund:innen mehr Transparenz und Kostenkontrolle sowie eine bessere Nachvollziehbarkeit von Verbräuchen bringen.

Bei Kund:innen mit einem regelmäßigen Verbrauch ändert sich durch diese Umstellung wenig. Bei Kund:innen mit einer PV-Anlage oder Wärmepumpe hingegen werden die Zahlungen künftig im Jahresverlauf stark schwanken und die Rechnungen dementsprechend im Winter deutlich höher ausfallen, als im Sommer.
 

Unser Vorschlag

Wir schlagen daher vor, dass eine neue Regelung erst im Sommer 2025 in Kraft tritt und sie Umstellung bei bestehenden Kund:innen rollierend mit der darauf folgenden Jahresabrechnung erfolgt.

 

Was sieht das ElWG vor?

Verordnungsbefugnis für Regulierungsbehörde (insbesondere hinsichtlich Netznutzungs-, Netzanschluss- und Netzverlustentgelt)

Durch diese Verordungskompetenzen wird der Regulierungsbehörde, einem ausführenden Organ der Exekutive, ein hohes Maß an Entscheidungsgewalt übertragen.


Unser Vorschlag

Bei Energiefragen sollte zumindest über die grundlegenden Leitlinien weiterhin politisch entschieden werden.