REPower EU
Die Europäische Kommission hat am 18. Mai 2022 den REPowerEU-Plan vorgelegt, mit dem sie auf die Belastungen und Störungen auf dem globalen Energiemarkt reagiert, die durch Russlands Invasion in die Ukraine verursacht wurden.
Mit Maßnahmen im Bereich von Einsparung, Diversifizierung der Energiequellen und des beschleunigten Ausbaus erneuerbarer Energien als Ersatz für fossile Brennstoffe soll der Transformationsprozess rasch vorangetrieben werden. Entsprechend dem Kommissionsvorschlag soll der Anteil Erneuerbarer bis zum Jahr 2030 auf 45 Prozent statt wie bisher geplant 40 Prozent erhöht werden. Gleichzeitig schlägt die Europäische Kommission vor, den Energieverbrauch bis Ende des Jahrzehnts um mindestens 13 Prozent zu senken, statt wie bisher vorgesehen um 9 Prozent. Um diese Ziele rechtlich zu verankern, werden die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie sowie die Gebäude- und die Energieeffizienz-Richtlinien überarbeitet. In der Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie werden umfassende neue Regelungen zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren vorgesehen, allen voran die Schaffung von Go-To-Gebieten. Dies sind Gebiete, die von den Mitgliedstaaten als besonders geeignet für Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbaren Energie ausgewiesen werden. Die österreichische E-Wirtschaft brachte sich mit einem Set an Änderungsvorschlägen sowohl auf Rats- als auch auf Parlamentsseite mit folgenden Forderungen ein:
- Einbeziehung von relevanten Infrastrukturunternehmen bei der Festlegung von Go-To-Gebieten
- Gleichbehandlung von Speichertechnologien
- Klarstellung zur Durchführung des Netzanschlusses
- Keine nachträgliche Einschränkung für Go-To-Gebiete
- Rasche Umsetzung des überwiegenden, öffentlichen Interesses.
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Projekte im Bereich Erneuerbare Energien Genehmigungsverfahren | 157 KB |