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E-Wirtschaft begrüßt Standort-Entwicklungsgesetz als notwendigen Schritt für die Erreichung der Energie- und Klimaziele

Präsident Schitter: 100 % Strom aus Erneuerbaren bis 2030 braucht kürzere GenehmigungsverfahrenOesterreichs Energie begrüßt die von der Bundesregierung vorgestellten Prinzipien zur Umsetzung der im Regierungsprogramm festgelegten Ziele hinsichtlich der Verfahrensbeschleunigung. Diese sind notwendig, um den Wirtschaftsstandort Österreich langfristig abzusichern und für Investoren attraktiv zu erhalten. „Das Standort-Entwicklungsgesetz stellt einen dringend notwendigen Schritt dar, um die Genehmigungsverfahren von Projekten, die standortpolitisch von besonderem öffentlichen Interesse sind, zu beschleunigen“, erklärte Leonhard Schitter, Präsident von Oesterreichs Energie und Vorstandssprecher Salzburg AG. „Bis 2030 soll Österreichs Stromversorgung zu 100 Prozent aus inländischer Erzeugung aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dafür bleiben nur noch 11 Jahre, das ist für die E-Wirtschaft eine sehr kurze Zeitspanne“, betont Schitter.

„Auch Projekte, die die Stromversorgung Österreichs sichern und somit in höchstem öffentlichen Interesse stehen, sind immer wieder mit außerordentlich langen Genehmigungsverfahren konfrontiert“, so Schitter. Laut einer Erhebung des Rechnungshofs würden die im AVG und UVP–G enthaltenen Fristen in größeren Verfahren regelmäßig überschritten.

Priorität für Maßnahmen der Energiewende

Die Verfahrensdauer bei der Steiermark-Leitung betrug beispielsweise in der ersten Instanz rund 16 Monate und der Salzburgleitung rund 23 Monate. Schitter: „Für eine Umsetzung der Klima- und Energiestrategie #mission2030, die eine Stromerzeugung aus 100% erneuerbaren Energien (national, bilanziell) bis 2030 vorsieht, sind kürzere Verfahrensdauern unerlässlich. Oesterreichs Energie unterstützt daher alle Maßnahmen, die zu einer Beschleunigung der Verfahren unter Berücksichtigung der Bürgerbeteiligungsrechte und des Umweltschutzes führen.“ Schitter: „Maßnahmen der Energiewende brauchen Priorität.“ Das Standortentwicklungsgesetz soll dezidiert Vorhaben beschleunigen, die einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Netz-, Leitungs- und Versorgungssicherheit, zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur oder zur Mobilitäts- und Energiewende leisten, oder zu einer nachhaltigen Entwicklung dienen, beziehungsweise einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort unterstützen.

Ganz Österreich profitiert von Investitionen der E-Wirtschaft

Auch im Hinblick auf den volkswirtschaftlichen Nutzen wird das Standort-Entwicklungsgesetz seitens der E-Wirtschaft ausdrücklich begrüßt: „Jedes Jahr, in dem wir eine bestimmte Infrastruktur im Bereich der E-Wirtschaft nicht bauen, steht für einen Verlust in Höhe von sechs Prozent an volkswirtschaftlicher Rendite auf die Investitionssumme. Wenn die Investitionssumme 100 Millionen Euro beträgt, dann entgehen uns somit sechs Millionen Euro an volkswirtschaftlicher Rendite pro Jahr, in dem wir die betreffende Infrastruktur nicht zur Verfügung haben“, zitiert Schitter die Ergebnisse einer Studie der ECONOMICA GmbH, die unter dem Titel „Der ökonomische Fußabdruck der Elektrizitätswirtschaft, volkswirtschaftliche Effekte in Österreich“, im Sommer 2018 publiziert wurde. Oesterreichs Energie plädiert daher für eine zusätzliche ausdrückliche Namhaftmachung von Investitionen in die Elektrizitätsinfrastruktur als standortrelevante Projekte. Um die mit diesem Gesetz angestrebten Beschleunigungen tatsächlich zu realisieren, tritt die E-Wirtschaft weiters dafür ein, die personellen Ressourcen der zuständigen Behörden zu stärken.

 

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