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Energiegemein­schaften: Eine Kraftanstrengung für Netzbetreiber

Die E-Wirtschaft arbeitet mit voller Kraft an der Umsetzung der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften.

Die E-Wirtschaft im Allgemeinen und die Netzbetreiber im Besonderen würden „mit Hochdruck an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der Verwirklichung von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG)“ arbeiten, betont Franz Strempfl, der Spartensprecher Netze von Oesterreichs Energie und Geschäftsführer der Energienetze Steiermark. Schon im Zuge der Gesetzwerdung begann die Branche mit der Weiterentwicklung der dafür nötigen Prozesse und nahm auch aktiv an der Begutachtung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) teil. Schon damals informierte die Branche, „dass eine operative Umsetzung von EEG durch die Netzbetreiber zeitnah angestrebt wird, der österreichweit standardisierte Betrieb von EEG jedoch nur durchgeführt werden kann, wenn zuvor die dafür notwendigen Marktprozesse entwickelt, konsultiert und in Folge für alle involvierten Akteure in Österreich anzuwenden sind“.

Franz Strempfl
„Der standardisierte Betrieb von EEGs kann nur durchgeführt werden, wenn zuvor die dafür notwendigen Marktprozesse ent­wickelt wurden.“ Franz Strempfl Spartensprecher Netze von Oesterreichs Energie und Geschäftsführer der Energienetze Steiermark

In weiterer Folge werden die Netzbetreiber (DSOs) die neuen technischen sowie prozessualen Vorgaben für ihre IT-Systeme anpassen. Anschließend werden diese Anpassungen entsprechend den Sonstigen Marktregeln einem Konsultationsverfahren unterzogen. Die Softwarelieferanten werden nach der Beauftragung mit der Programmierung beginnen, die Implementierung entwickeln, spezifizieren und in die Pflichtenhefte aufnehmen. Dies betrifft vor allem die Datenaufbereitung, den Ablauf der Energiezuteilung oder die Abrechnungsfunktionalitäten, darunter die Abbildung der verminderten Ortstarife für die Teilnehmer an den EEGs. Dies erfordert einen nicht unwesentlichen Eingriff in bereits etablierte Prozesse, weshalb nach der Einbindung die umfangreiche Testung und schließlich die Inbetriebsetzung folgen wird.

Durch die Nutzung der bereits seit 2017 im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) umgesetzten Marktprozesse für „Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen“ ist die - zugegebenermaßen eingeschränkte - Umsetzung von EEGs bereits seit Anfang Oktober möglich.

Enthält eine EEG mehrere Erzeugungsanlagen, werden die Teilnehmer zunächst genau einer Erzeugungsanlage zugeordnet. Der lokale Ortstarif und damit die deutliche Reduktion der Netzkosten für die innerhalb der Gemeinschaft erzeugte und verteilte Energie kann somit zur Anwendung kommen. Die benötigten Prozesse für die Marktkommunikation liegen vor und sind über die Branchenhomepage www.ebutilities.at verfügbar. Sie werden von allen Beteiligten seit 4. Oktober 2021 (verpflichtend) angewandt.

Netz-Musterverträge wurden ausgearbeitet, mit denen einheitliche Rahmenbedingungen für EEGs geschaffen werden. Sobald die technischen und prozessualen Vorgaben, wie zuvor aufgezeigt, vollumfänglich umgesetzt sind, wird jede Gemeinschaft – sofern sie sich dann dafür entscheidet – ohne weiteres Zutun und ohne Vertragsanpassungen umgestellt.

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