Bild im Seitenkopf

Wechselrichterliste TOR Erzeuger Typ A

Ungefähre Lesezeit dieser Seite: Minute(n)

In den letzten Monaten, insbesondere seit Veröffentlichung der TOR Erzeuger, wurde von zahlreichen Netzbetreibern festgestellt, dass bei der Inbetriebnahme von PV-Erzeugungsanlagen diverse Probleme mit Wechselrichtern erkannt wurden. Unterschiedliche Geräte-Hersteller sind davon auf verschiedene Art betroffen.

Typisch sind Probleme bei der korrekten Parametrierung, das Fehlen eines Austria Settings, spezielle Herausforderungen bei der gemeinsamen Installation von mehreren WR zu einer größeren EZA, oder auch die Kombination mit Energiespeichern. Dazu kommt in vielen Fällen eine unzureichende bzw. komplizierte Dokumentation der Einstellwerte, weil die verwendeten Begriffe oft nicht mit jenen der TOR übereinstimmen. Damit erfüllen viele Wechselrichter – trotz Vorliegen gültiger Zertifikate – die notwendigen Forderungen der TOR Erzeuger oft nicht und stellen damit ein Problem für die Netze dar.

Die für ganz Österreich einheitlichen Liste zeigt jener Wechselrichter, die auf der Basis der vorgelegten Prüfprotokolle und auch exemplarisch getesteter Geräte nachgewiesen haben,  dass die Forderungen der TOR Erzeuger in vollem Umfang erfüllt sind. Grundlage dafür ist die TOR Erzeuger Kapitel 8.1 Konformitätsnachweis. Somit sollen Netzbetreiber, Elektriker und Netzkunden „auf einen Blick“ erkennen können, welche Wechselrichter problemlos einsetzbar sind.

Diese Liste wurde erstmals im April 2022 auf der Homepage von Oesterreichs Energie veröffentlicht und wird seither in einem Rhythmus von etwa 2 Wochen auf den neuesten Stand gebracht.

Wechselrichter über 800 VA dürfen gemäß TOR Erzeuger (siehe u.a. Kapitel 8) netzparallel betrieben werden, wenn folgende Unterlagen vorhanden sind:

  • Prüfberichte einer nach ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17025 für diesen Fachbereich akkreditierten Prüfstelle für umrichterbasierte Stromerzeugungsanlagen mit Netzanschlusspunkt auf NS-­Ebene gemäß Prüfnorm ÖVE-Richtlinie R 25, worin auch eine Dokumentation des Österreich-Settings oder eine Herstellerparametrieranleitung mit den Ländereinstellungen „Österreich" bestätigt wurde

oder

  • Prüfberichte einer nach ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17025 für diesen Fachbereich akkreditierten Prüfstelle für umrichterbasierte Stromerzeugungsanlagen mit Netzanschlusspunkt auf NS-­Ebene gemäß VDE-AR-N 4105 bzw. DIN VDE V0124-100 plus Protokoll der Deltaprüfung gemäß Prüfnorm ÖVE-Richtlinie R 25 Anhang B.

Sollten Sie eine Aufnahme weiterer Geräte in die Liste wünschen, senden Sie bitte vollständige Unterlagen

  • Zertifikate
  • Prüfberichte bzw. Prüfprotokolle
  • und Parametrieranleitungen

an wechselrichter@oesterreichsenergie.at

Bei neuen Geräten behalten wir uns vor, anhand eines Testgerätes die korrekte Funktion der Ländersettings und deren Dokumentation in Form eines Reports zu verifizieren.

Nach Abschluss der Errichtung und erfolgter Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist eine

  • Bestätigung des Anlagenerrichters bzw. einer Elektrofachkraft für Stromerzeugungsanlagen mit Umrichtern und Netzanschlusspunkt auf NS-Ebene, dass ein Setup mit den Ländereinstellungen „Österreich" - unter Berücksichtigung abweichender spezifischer Netzbetreibervorgaben durchgeführt wurde,

vorzulegen.

Die Einstellung der Blindleistungsparameter erfolgt laut der Beschreibung des jeweiligen Herstellers gemäß den vom relevanten Netzbetreiber vorgegebenen Parametern bzw. ohne eine solche Festlegung mit festem cosPhi = 1 und einer festen Blindleistung Q fix = 0 (siehe TOR Erzeuger 5.3.4).

Für Kleinsterzeugungsanlagen (≤ 800 VA) gelten deutlich reduzierte Anforderungen gemäß TOR Erzeuger.

Anmerkungen zur Liste

In der Spalte ZULÄSSIG kann auch eine Einschränkung wie beispielsweise eine Befristung vermerkt sein. Dies bedeutet beispielsweise, dass noch Unterlagen nachgefordert wurden oder, dass Softwarefehler von untergeordneter Wichtigkeit zu korrigieren sind.

Die Befristung der Zulassung bedeutet unmittelbar für den Netznutzer keine Einschränkung. Ab 01.01.2024: Eine innerhalb des genannten Zeitrahmens nachweislich bestellte oder errichtet PV-Anlage darf auch zu einem späteren Zeitpunkt (bis zu 6 Monate nach einem allfälligen Ablauf der Befristung) in Betrieb genommen werden.

Für den Hersteller bzw. Inverkehrbringer bedeutet die Befristung, dass die durch Oesterreichs Energie übermittelten Nachforderungen (Details im OVE R25 Prüfprotokoll oder auch Details der Software des Wechselrichtertyps) bis zum genannten Zeitpunkt zu erledigen wären.

Im Falle, dass Updates der Software erforderlich sind, müssen diese sehr wohl durch den Errichter einer PV-Anlage bzw. durch den konzessionierten Elektriker nachgezogen werden.
 

Elektriker und Großhandel

Auch für Elektriker und Importeure von Wechselrichtern soll die Befristung von Wechselrichtern nicht zu wirtschaftlichen Problemen führen. Ab 01.01.2024: Es gilt auch für diese Gruppe, dass Geräte, die zu einem Zeitpunkt innerhalb des Zulassungs­zeitraums bestellt wurden, bis zu 6 Monate nach einem allfälligen Ablauf der Zulassung in Betrieb genommen werden dürfen. Prinzipiell ist in diesem Fall direkt mit den betreffenden Netzbetreibern Kontakt aufzunehmen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass insbesondere Großhändler bereits im Vorfeld mit den Herstellern Vereinbarungen treffen, um für den Fall eines Auslaufens von Befristungen die entsprechenden wirtschaftlichen bzw. vertraglichen Vereinbarungen zu treffen.

Die folgende Liste enthält die in Österreich relevanten Wechselrichtertypen nach Herstellern geordnet und kennzeichnet jene, welche alle erforderlichen Unterlagen (v.a. Kapitel 8 TOR Erzeuger Typ A) beigebracht haben. Zur Klarstellung wird ausdrücklich betont, dass diese Liste keine Relevanz für Erzeugungsanlagen vom Typ B und größer hat. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Fehler vorbehalten.

Download
Wechselrichterliste 18.11.2024 XLSX 169 KB

Informationen über Netztrenneinrichtungen und Netzumschalteinrichtungen für Notstrombetrieb

Die Anzahl der verschiedenen Ausführungsarten von Netztrenn- bzw. Netzumschalteinrichtungen nimmt rasant zu. Zur besseren Orientierung möchten wir die Anschlussbedingungen der Netzbetreiber diesbezüglich detailliert darstellen. Informationen finden Sie hier im Anhang A1:

Es gibt eine neue Version des österreichischen Netzkodex (TOR Stromerzeugungsanlagen Typ A V1.3) gibt, die ab 1. Juli 2024 gültig ist. Wir möchten Sie auf die Änderungen durch die neue Version hinweisen:

  • 8.1 Konformitätsnachweis: Es soll möglich sein, die kompletten Einstellungen der netzrelevanten Parameter in ein maschinenlesbares Format zu exportieren. Bitte stellen Sie sicher, dass das System diese Anforderung unterstützt.
  • 5.1.6 Speichersysteme sollten die Wirkleistungserhöhung bei Unterfrequenz (LFSM-UC) unterstützen, die in der "TOR Verteilernetzanschluss" 5.1.2 beschrieben ist.

Telefonische Erreichbarkeit

Hinweis: Die Hotline ist in der Zeit von 8. Juli bis 12. Juli nicht besetzt.

Bitte wenden Sie sich in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr an +43 1 501 98-238.

Wir weisen darauf hin, dass wir im Allgemeinen keine Fragen zu individuellen PV-Projekten beantworten können, da diese mit Ihrem jeweiligen Verteilernetzbetreiber direkt zu erörtern sind. Es gibt keinen Parteienverkehr.