Bild im Seitenkopf

Energierecht - ein Überblick

Ungefähre Lesezeit dieser Seite: Minute(n)
Publikation herunterladen

Die wesentliche Aufgabe der Rechtsordnung ist die Gewährleistung des Funktionierens des staatlichen Gemeinwesens sowie der wirtschaftlichen und privaten Beziehungen. Dazu gehört auch die rechtliche Absicherung der Daseinsvorsorge mit dem wichtigen Teilbereich Energieversorgung. Aus diesem Grund sind auch die Regelungen des Elektrizitätsrechts für jeden Einzelnen von großer Bedeutung.

Zur Veranschaulichung: In Österreich gibt es ca. fünf Millionen Stromkunden. Mit jedem einzelnen Kunden, der Strom bezieht, muss ein Netznutzungsvertrag und ein Energieliefervertrag geschlossen werden, somit sind in unserem relativ kleinen Land für die Stromversorgung aller Kunden rund 10 Millionen privatrechtliche Vereinbarungen erforderlich. Diese Verträge bilden in ihrer Gesamtheit die Grundlage für jährliche wirtschaftliche Transaktionen in Milliardenhöhe.


Komplexe Struktur des Elektrizitätsrechts

Das Elektrizitätsrecht deckt alle Wertschöpfungsstufen der Elektrizitätsversorgung (Erzeugung, Transport/Verteilung, Verkauf, Handel) ab und knüpft an zahlreiche zum Teil sehr unterschiedliche Rechtsgebiete des öffentlichen Rechts und des Privatrechts an (Querschnittsmaterie). Darüber hinaus gelten für den Elektrizitätssektor, so wie dies auch in anderen Bereichen des Wirtschaftsrechts der Fall ist, die Vorgaben des europäischen Rechts, denen die nationalen Rechtsvorschriften anzupassen sind. Die Umsetzung des Europarechts in das österreichische Recht muss in verfassungskonformer Weise erfolgen, d.h., dass bei der Gesetzgebung und der behördlichen Vollziehung die besonderen Anforderungen der Bundesverfassung, insbesondere im Hinblick auf die Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern, zu beachten sind.

Anwendungsvorrang des EU-Rechts: Das Gemeinschaftsrecht geht den nationalen Rechtsvorschriften unbeschadet von deren Rangstufe in der nationalen Rechtsordnung vor. Im Fall einer Verletzung von EU-Rechtsvorgaben durch nationale Rechtvorschriften eine Mitgliedstaates besteht die Möglichkeit zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die europäische Kommission.

Weitere Informationen zum Download

Energierecht – Ein Überblick PDF 506 KB