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Einschätzung von Oesterreichs Energie zum Post 2030 Framework

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Gesamtbewertung eines Post 2030 Rahmens

Oesterreichs Energie unterstützt Maßnahmen, die den Ausbau und die Transformation des Energiesystems beschleunigen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts stärken. Entscheidend dafür sind drei Handlungsfelder: das konsequente Vorantreiben der Elektrifizierung aller Sektoren, die Förderung von Energieeffizienz sowie der Ausbau erneuerbarer Energien einschließlich ihrer besseren Marktintegration.

Konkret braucht es dafür den Abbau nationaler regulatorischer Hürden, eine vereinfachte und praxistaugliche Umsetzung von EU-Vorgaben sowie Lösungen für Netzanschlussprobleme. Ebenso zentral ist ein beschleunigter Netzausbau, damit die Integration der erforderlichen zusätzlichen Kapazitäten an erneuerbarer Erzeugung in das Stromsystem integriert werden können.

Nationale Umsetzung bestehender EU-Vorgaben Zur Umsetzung des 2019 von der Europäischen Kommission vorgestellten European Green Deal wurden im Rahmen des Fit-for-55-Pakets zahlreiche Legislativakte verabschiedet, die den Umbau des europäischen Energiesystems vorantreiben. Sie sollen
dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele für 2030 zu erreichen, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber 1990 zu reduzieren und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Zur Erreichung dieser ehrgeizigen Ziele muss sichergestellt werden, dass die bereits vereinbarten europäischen Vorgaben zeitgerecht auf nationaler Ebene umgesetzt werden.

Eine rasche Umsetzung der Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten und ein Absehen von weitreichenden Eingriffen durch delegierte Rechtsakte bzw. Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission schaffen langfristige Planungssicherheit und verhindern eine Fragmentierung des europäischen
Binnenmarktes.
 

Maßnahmen zur Entbürokratisierung

Maßnahmen zur Entbürokratisierung sollten nicht zu einer Aushöhlung der im Green Deal verankerten Ziele führen, da sich die Unternehmen über Jahre auf die neuen Anforderungen vorbereitet und Ressourcen aufgebaut haben. Eine Kehrtwende bei den vereinbarten Zielen würde Unsicherheiten verstärken. Es sollte grundsätzlich bei Gesetzesinitiativen hinterfragt werden, ob der Regelungszweck auch mit gelinderen Mitteln erreicht werden könnte.
 

Elektrifizierung

Die Elektrifizierung ist ein zentraler Baustein für das Erreichen der europäischen Energie- und Klimaziele und zugleich eine wesentliche Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und geringere Importabhängigkeit. Oesterreichs Energie unterstützt daher einen ambitionierten und wirkungsvollen Aktionsplan für die Elektrifizierung auf EU-Ebene.

Der von der Europäischen Kommission am 17. Juli 2026 präsentierte Electrification Action Plan setzt dafür wichtige energie- und industriepolitische Leitplanken. Entscheidend ist, drei Handlungsfelder konsequent miteinander zu verbinden: die rasche Elektrifizierung von Endanwendungen, den beschleunigten Ausbau und die Modernisierung der Strominfrastruktur sowie geeignete Marktbedingungen, damit erneuerbarer Strom, Flexibilität, Speicher und Demand Response auch beim Endkunden wirtschaftlich wirksam werden.

Der Aktionsplan greift zentrale Anliegen von Oesterreichs Energie auf und adressiert wichtige Hebel für eine beschleunigte Elektrifizierung. In der Industrie sollten vor allem die großen Potenziale elektrischer Prozesswärme erschlossen und Planungssicherheit durch verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Oesterreichs Energie teilt zudem die Einschätzung der Kommission, dass Wärmepumpen eine zentrale Bedeutung für die Dekarbonisierung des Wärmebereichs zukommt, ebenso wie der Elektromobilität für den Verkehrssektor. Voraussetzung für das Gelingen der Elektrifizierung sind
wettbewerbsfähige Strompreise gegenüber fossilen Energieträgern, leistungsfähige Stromnetze, raschere Netzanschlüsse sowie geeignete Investitions- und Finanzierungsinstrumente. Damit kann Elektrifizierung zugleich die Dekarbonisierung beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriestandorts stärken.

Oesterreichs Energie unterstützt zudem ein indikatives Elektrifizierungsziel auf EU-Ebene für die Zeit nach 2030. Ein solches Ziel kann Orientierung und Planungssicherheit schaffen und dazu beitragen, die notwendigen Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Marktgestaltung und Endanwendungen kohärent aufeinander abzustimmen.
 

Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz, stärken die Versorgungssicherheit und tragen maßgeblich zur europäischen Energieunabhängigkeit bei. Gleichzeitig wirkt sich ihr Ausbau unmittelbar preisdämpfend auf die Strompreise aus.

Wenn 2025 mehr Strom produziert worden wäre, dann hätte jede zusätzliche Terawattstunde Strom aus Windkraft, Photovoltaik oder Laufwasserkraft den österreichischen Großhandelspreis im Jahr 2025 um rund 2 EUR/MWh gesenkt. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von rund 70 TWh hätte dies einer Entlastung von etwa 150 Mio. EUR pro Jahr entsprochen. Umgekehrt hätte eine Abweichung vom vorgesehenen Erneuerbaren-Ausbaupfad im Jahr 2025 Mehrkosten von rund 110 Mio. EUR für Haushalte und Unternehmen verursacht. Die preisdämpfenden Effekte des Erneuerbaren-Ausbaus übersteigen damit die Kosten der Marktprämienförderung deutlich.1

Wir benötigen im Rahmen eines stabilen Investitionsumfeldes einen enormen Zuwachs an erneuerbarer Stromerzeugung, verbunden mit einem Ausbau von leistungsfähigen Speichern und einer massiven Verstärkung der Stromnetze. Für den Erneuerbaren-Ausbau sind rasche Genehmigungsverfahren sowie eine koordinierte und ambitionierte Flächenausweisung der Schlüssel zum Erfolg. Mitgliedsstaaten dürfen nicht von vornherein einzelne erneuerbare Technologien in der Ausweisung von Verfahrensbeschleunigungsgebieten ausschließen – oder gar Verbotszonen ausrufen – und sollten alle Erneuerbaren im Rahmen ihrer nationalen Verfügbarkeit nutzen. Ein verbindliches Erneuerbaren-Ziel schafft die notwendige Rechtssicherheit und langfristige Planungssicherheit für Investitionen in erneuerbare Energien, Speicher und Netzinfrastruktur. Oesterreichs Energie sieht ein übergeordnetes verbindliches EU-Ziel für erneuerbare Energien für die Zeit nach 2030 als dringend notwendig an.
 

Energieeffizienz

Oesterreichs Energie erkennt die zentrale Bedeutung der Energieeffizienz für das Erreichen der europäischen Energie- und Klimaziele ausdrücklich an und unterstützt Maßnahmen, die zu einer effizienten Nutzung von Energie beitragen. Wesentliche Effizienzpotenziale werden aus unserer Sicht bereits durch ambitionierte Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien, eine verstärkte Elektrifizierung sowie die konsequente Anwendung des Energy Efficiency First-Prinzips in bestehenden Rechtsakten adressiert.

Der Fokus sollte auf der konsequenten Umsetzung bestehender Vorgaben, der Stärkung des Energy Efficiency First-Prinzips und der besseren Verzahnung von Energieeffizienz, Elektrifizierung und erneuerbaren Energien liegen. Energieeffizienz sollte dabei nicht isoliert betrachtet werden, sondern als Teil einer konsistenten Klimapolitik, der Dekarbonisierung, zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und zur Reduktion von Importabhängigkeiten. Sie stärkt damit zugleich Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Leistbarkeit.

Zusätzliche Effizienzpotenziale sollten praxisnah erschlossen werden, insbesondere durch eine stärkere Nutzung von Abwärme, Effizienzsteigerungen in der Energiebereitstellung und unbürokratisch ausgestaltete Instrumente. Entscheidend ist, bestehende Vorgaben wirksam umzusetzen und Energieeffizienz besser mit Elektrifizierung und erneuerbaren Energien zu verzahnen.

Vor diesem Hintergrund sieht Oesterreichs Energie derzeit keinen Mehrwert in einem zusätzlichen eigenständigen verbindlichen Energieeffizienzziel. Energieeffizienz sollte nicht isoliert als eigenes Leitinstrument verstanden werden, sondern als Teil einer konsistenten Klimapolitik, die Dekarbonisierung, Versorgungssicherheit, geringere fossile Abhängigkeiten, Wettbewerbsfähigkeit und Leistbarkeit gemeinsam adressiert. Dabei ist auch das Spannungsfeld zwischen hohen Energiepreisen als Effizienztreiber und dem Ziel einer raschen Elektrifizierung angemessen zu berücksichtigen.
 

EU ETS Überarbeitung

Oesterreichs Energie begrüßt, dass der Kommissionsvorschlag das regelbasierte EU-Emissionshandelssystem grundsätzlich beibehält und auf eine grundlegende Neugestaltung verzichtet. Positiv zu bewerten sind Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität des ETS sowie die stärkere Zweckbindung der ETS-Einnahmen für Investitionen in die Dekarbonisierung Europas, insbesondere über den Innovation Fund, die Industrial Decarbonisation Bank und den Investment Booster. Kritisch gesehen wird insbesondere die vorgesehene Absenkung des Linear Reduction Factor (LRF), da diese den Dekarbonisierungspfad abschwächen und die langfristigen Investitionssignale des EU-Emissionshandelssystems beeinträchtigen könnte.

Für die Realisierung langfristiger Investitionsprojekte sind stabile und vorhersehbare regulatorische Rahmenbedingungen erforderlich, die eine verlässliche Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Neuanlagen ermöglichen und damit Investitionssicherheit gewährleisten. Ebenso ist der Bestandsschutz von zentraler Bedeutung, da nachträgliche Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen für bereits getätigte Investitionen die Planungssicherheit beeinträchtigen und das Vertrauen in die langfristige Verlässlichkeit des Investitionsrahmens schwächen können.

Eine einseitige Einbeziehung energetischer Abfallverwertungsanlagen in das EU-ETS wird ebenfalls kritisch gesehen, da sie Staaten mit bereits weitgehend deponiefreier Abfallwirtschaft benachteiligt, erhebliche Mehrkosten verursacht und Verlagerungen von Abfällen in Länder oder Anlagen mit niedrigeren Umweltstandards begünstigen könnte. Sollte die Einbeziehung dennoch erfolgen, sollte sie frühestens 2035 beginnen und erst 2038 vollständig umgesetzt werden, möglichst zeitgleich mit strengeren Deponieregelungen. Die Ausnahme für Anlagen zur Verbrennung gefährlicher Abfälle wird begrüßt. Für den Fall, dass an der Einbeziehung energetischer Abfallverwertungsanlagen in das EU-ETS festgehalten wird, wird die Möglichkeit von Gratiszertifikaten grundsätzlich begrüßt. Um Benachteiligungen zu vermeiden, sollte auch ein Dekarbonisierungsplan für das gesamte Fernwärmesystem als gleichwertige Voraussetzung für die kostenlose Zuteilung anerkannt werden, da etwa Investitionen in Geothermie oder Großwärmepumpen wesentlich zur Dekarbonisierung beitragen können.
 

Robustes Marktdesign weiterentwickeln

Ein gekoppelter europäischer Strommarkt ist der kosteneffektivste Weg, eine sichere, nachhaltige und bezahlbare Stromversorgung für EU-Bürger:innen zu gewährleisten. Die Merit Order stellt sicher, dass stets zuerst jene Kraftwerke eingesetzt werden, die die geringsten Grenzkosten aufweisen. Erneuerbare Energien werden daher immer priorisiert genutzt. Kein alternatives Marktmodell garantiert systematisch niedrigere gesamtwirtschaftliche Stromkosten. Pay-as-Clear stellt sicher, dass ausreichend Erzeugungskapazitäten für Knappheitssituationen vorgehalten werden. Es ist die Grundlage für Investitionen in Versorgungssicherheit und Flexibilität.

Erneuerbare Energien verdrängen fossile Kraftwerke mengenmäßig deutlich und senken damit Emissionen sowie den Einsatz teurer Brennstoffe. Jetzt muss es darum gehen, mit dem Erneuerbarenausbau und zunehmender Flexibilität sowie Demand Response in den meisten (Viertel-)Stunden den Strompreis zu bestimmen, also dass Erneuerbare vorwiegend auch tatsächlich das letzte benötigte Kraftwerk darstellen. Politische Interventionen, insbesondere Preisobergrenzen oder nationale Alleingänge, schädigen das Vertrauen in einen funktionierenden, integrierten europäischen Markt nachhaltig.

Mehrere Länder in Europa haben aus Versorgungssicherheitsgründen Kapazitätsmärkte entwickelt oder stehen kurz davor. Um Wettbewerbsverzerrungen im Markt zu vermeiden, halten wir auch hier Harmonisierungsmaßnahmen für wichtig, damit keine negativen Spillover-Effekte über Gebotszonen hinweg entstehen.