BMK will „in Windeseile“ Rechtsrahmen für die Energiewende schaffen
Sektionsschef Schneider: Mehrere Gesetzesvorhaben in Erstellung
Zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen ist eine Reihe neuer rechtlicher Bestimmungen in Ausarbeitung, erklärte Jürgen Schneider, der Chef der Sektion Klima und Energie im Energieministerium, beim Oesterreichs Energie Kongress 2022.
Für einen „nationalen Schulterschluss“, um die bestehenden energiepolitischen Herausforderungen zu meistern, plädierte der Leiter der Energie- und Klimasektion im Energieministerium (BMK), Jürgen Schneider, heute Dienstag, beim Oesterreichs Energie 2022 in Wien. Skizzenhaft umriss der Sektionsschef dabei die derzeit wichtigsten rechtlichen Vorhaben seines Hauses.
Hinsichtlich der Versorgungssicherheit habe es bereits drei Novellen zum Gaswirtschaftsgesetz (GWG) gegeben, nicht zuletzt jene, mit der die strategische Gasreserve geschaffen wurde. „Damit sind wir nun in einer komfortablen Situation“, versicherte Schneider . Laut Schneider ist eine vierte GWG-Novelle in Arbeit, um einige noch offene Punkte zu klären. Ebenfalls in Arbeit ist eine Novelle zum Energielenkungsgesetz, um eine „starke Grundlage“ für Präventionsmaßnahmen zu schaffen.
Was das Thema Energiepreise betrifft, verwies Schneider auf den Vorschlag der EU-Kommission von vergangener Woche, der die Einführung einer „Preisbremse“ auf europäischer Ebene sowie eine Abschöpfung von „Übergewinnen“ vorsieht. Er kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Kommission nur allgemeine Vorgaben formuliert habe und die Umsetzung den Mitgliedsstaaten überlasse. Auf österreichischer Ebene ist die von der Bundesregierung angekündigte Strompreisbremse in Finalisierung. Ihre Einführung erfolgt mit dem Stromkostenzuschussgesetz, erläuterte Schneider. Er dankte in diesem Zusammenhang der E-Wirtschaft, die maßgeblich an der Ausgestaltung der Preisbremse mitgearbeitet hatte.
Energiewende beschleunigen
Zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) kündigte Schneider eine „kleine Novelle“ zu Detailfragen an, zudem solle die Marktprämienverordnung demnächst erlassen werden. Schneider erwartet, die erste Ausschreibung auf Basis der Verordnung noch heuer durchführen zu können. Allerdings genügt das EAG alleine nicht, um das Ausbauziel von 27 Terawattstunden (TWh) bis 2030 zu erreichen, räumte Schneider ein. Ebenso wichtig sei die Novelle zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz), deren Begutachtung am 20. September endete. „Der zentrale Teil der Novelle ist die Beschleunigung der Energiewende. Das gefällt nicht allen. Es gibt Zielkonflikte. Aber wir wollen das öffentliche Interesse an der Energiewende vorsehen“, betonte Schneider.
Ferner arbeitet das BMK an der Umsetzung der EU-Strombinnenmarktrichtlinie 2019/944, die der Einführung eines neuen europäischen Strommarktdesigns gilt. „Das wird ein sehr bedeutendes Gesetz“, betonte Schneider. Es führe neue Funktionen im Strommarkt ein, ebenso wie neue Regeln für die Netzentwicklung. Ferner stärke es die Rechte der Endkunden. Schneider zufolge sind die Arbeiten „gut im Zeitplan, wenn auch nicht in dem Zeitplan, den wir uns Anfang des Jahres vorgenommen haben“. Die Verzögerung sei aber primär dem russischen Überfall auf die Ukraine und dessen Auswirkungen geschuldet.
„Besonders am Herzen“ liegt dem BMK das „Erneuerbare-Gas-Gesetz“, ergänzte Schneider. Insbesondere gehe es darum, russisches Gas zu ersetzen, „und dabei gibt es auch bereits Erfolge“. Zentral sei die Nutzung heimischer Ressourcen. Auf der Fachebene ist der Entwurf bereits sehr weit gediehen, versicherte Schneider: „Aus unserer Sicht wird das Gesetz bald in Begutachtung gehen.“
Nur am Rande ging Schneider auf das seit langem fällige Energieeffizienzgesetz ein. Dieses sei „aus unserer Sicht fertig und in politischer Abstimmung“. Auch das Klimaschutzgesetz sei „im Werden“.