Österreichs E-Wirtschaft: Branche plädiert für Vorsorge bei weiteren Marktverwerfungen
Die dynamische Entwicklung auf den internationalen Großhandelsmärkten erhöht die Anforderungen an Unternehmensliquidität und regulatorische Stabilität für den kommenden Winter. „Ziel aller politischen und regulatorischen Bemühungen muss es sein, jetzt die richtigen Vorsorgemaßnahmen zu setzen“, appelliert Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung von Österreichs E-Wirtschaft anlässlich der Verwerfungen auf den Strommärkten.
„Auch wenn aktuell keine Liquiditätsengpässe bei weiteren Unternehmen bekannt sind, wäre es vorteilhaft, Vorsorge für weitere Preisausschläge auf den Märkten zu treffen. Deutschland hat bereits ein entsprechendes Modell implementiert.“ sagt Michael Strugl. Das Problem: Kauft oder verkauft ein Unternehmen an den Börsen langfristig Strom, muss es dafür bei einer Clearingstelle Sicherheiten leisten. Diese Sicherheiten haben eine Schutzfunktion, steigen aktuell aber in enorme Höhen und erfordern von den Unternehmen erhöhte Liquidität.
Unterstützung der Initiative für zeitlich befristeten Eingriff in den europäischen Strommarkt
Michael Strugl begrüßt die Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene für ein zeitlich befristetes Eingreifen in das europäische Strommarkt-Modell einzutreten: „Es darf nicht sein, dass ein Marktmodell wirtschaftlich grundsolide Unternehmen in Schwierigkeiten bringt. Damit bringt es die Wirtschaft in Schwierigkeiten und die Menschen in diesem Land.“ Oesterreichs Energie steht mit seiner Expertise zur Verfügung. Lösungen in diesem Zusammenhang sind nicht trivial, da sie keinesfalls zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit führen dürfen.
Absicherung von Börsegeschäften
Das so genannte Margining beschreibt die Sicherheitsleistung, die von Marktteilnehmern an Börsen erbracht werden muss. Somit müssen Verkäufer und Käufer bei Geschäftsabschluss liquide Mittel als Sicherheit bei einer Clearingstelle, in der Regel einem Tochterunternehmen der Börse, hinterlegen. Die Initial Margin bezeichnet einen Geldbetrag, der erforderlich für die Eröffnung einer Position in einem bestimmten Kontrakt ist. Sie deckt das Kreditrisiko ab und kann bei Bedarf während der Laufzeit des Geschäfts angepasst werden, etwa, wenn der Marktpreis stark zu schwanken beginnt. Das Problem in der aktuellen Situation: Die Sicherheiten, die eigentlich dem Schutz der Marktteilnehmer dienen, erfordern bei starken Preisschwankungen zusätzliche Liquidität.
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