Freiwillige Wintermaßnahmen der E-Wirtschaft treten in Kraft
Ab heute, dem 1. Dezember 2023, gelten die Unterstützungsmaßnahmen der
E-Wirtschaft für den heurigen Winter in vollem Umfang. Die Mitgliedsunternehmen von Oesterreichs Energie werden auf freiwilliger Basis bis Ende März 2024 bei Haushaltskundinnen und -kunden keine Stromabschaltungen aufgrund von Zahlungsverzug vornehmen. Oesterreichs Energie Generalsekretärin Barbara Schmidt appelliert gleichzeitig an alle Betroffenen, sich bei Zahlungsproblemen frühzeitig bei ihren Stromlieferanten zu melden: „Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Unterstützungsangebote – damit Sie diese nutzen können, sind wir aber immer auf Ihr Mitwirken angewiesen.“
Volle Gasspeicher, sinkende Energiepreise, eine hohe Versorgungssicherheit. Auch wenn der kommende Winter unter günstigeren Vorzeichen startet, als der letzte – viele Haushalte befinden sich aufgrund von Teuerung und steigenden Kosten nach wie vor in einer schwierigen Situation. Um ihre Kundinnen und Kunden dennoch gut durch die kommenden Monate zu bringen, setzen die Unternehmen der E-Wirtschaft eine Reihe von Maßnahmen, die mit Anfang Dezember 2023 in Kraft treten. Neben einem Verzicht auf Stromabschaltungen und sozialen Unterstützungsmaßnahmen, gibt es Angebote im Bereich der Energieberatung und Maßnahmen zur Unterstützung von Kundinnen und Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten.
Appell der E-Wirtschaft: Bitte melden Sie sich
Voraussetzung für die Nutzung dieser Angebote ist, dass die Kundinnen und Kunden von sich aus Kontakt mit ihrem Lieferanten aufnehmen. „Bitte melden Sie sich bei Ihrem Stromlieferanten, wenn Sie Probleme mit dem Bezahlen Ihrer Rechnung haben – nur so kann er Sie bei der Lösung des Problems unterstützen“, sagt Schmidt. Grundvoraussetzung für alle Unterstützungsmaßnahmen ist zudem ein aufrechter Stromliefervertrag. „Bitte öffnen und lesen Sie die Briefe Ihres Stromanbieters – nur so erfahren Sie, wenn Ihr Vertrag enden sollte und Sie aktiv werden müssen. Nur wenn Sie einen aufrechten Stromliefervertrag haben, kann der jeweilige Lieferant Sie im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen“, so Schmidt weiter.
Ratenzahlungsvereinbarung und Energieberatung
In Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen bieten die Unternehmen der E-Wirtschaft verschiedene Unterstützungsmaßnahmen an. Um Kundinnen und Kunden bei der Bewältigung von Zahlungsschwierigkeiten aus eigener Kraft zu unterstützen, bietet die Branche zudem individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen im Rahmen der umfangreichen gesetzlichen Vorgaben an. Die Verrechnung von Zinsen bei Ratenzahlungen von Haushaltskundinnen und Kunden wird in der Zeit von 1. Dezember 2023 bis 31. März 2024 ausgesetzt. Weiters gibt es verschiedene Angebote im Bereich Energieberatung, bei der Kundinnen und Kunden über Möglichkeiten informiert werden, den eigenen Energieverbrauch zu reduzieren.
Einen Überblick über die Unterstützungsmaßnahmen verschiedener Anbieter finden Sie unter https://oesterreichsenergie.at/unterstuetzungsmassnahmen.
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