Energielenkung: Wenn Strom oder Gas knapp wird
Besteht die Gefahr, dass nicht alle Verbraucher mit Energie versorgt werden können, setzen Maßnahmen zur Energielenkung ein. In welcher Reihenfolge, das erklärt Johannes Mayer, Leiter der Abteilung Volkswirtschaft bei der E-Control.
Egal ob bei Strom oder Gas, der vorgesehene Mechanismus bleibt der gleiche: Ist das Angebot zu klein, um die Energie-Nachfrage zu bedienen, bestimmt das zuständige Ministerium per Verordnung, wer noch die vollen Mengen beziehen darf und wer nicht. Sollten Sie sich an dieser Stelle allerdings eine konkrete Liste erwarten, muss ich Sie enttäuschen: Es gibt sie nicht, weil es sie nicht geben kann.
Denn zumindest zwei Variablen machen eine Festlegung im Voraus unmöglich: Zum einen ist der Bedarf nicht konstant. Tritt ein Engpass in der warmen Jahreszeit auf, hat er ganz andere Folgen als im Winter. Vor allem aber: Die Folgen hängen auch davon ab, wie stark sich Engpässe bei einer Quelle, etwa dem russischen Gas, durch andere Quellen oder Vorräte ersetzen lassen. Strom lässt sich zwar nicht bevorraten, ansonsten ist das Prinzip aber gleich.
Die Unsicherheit in der Planung von Energielenkungsmaßnahmen bedeutet aber nicht, dass es nicht auch Regeln gibt, die auf jeden Fall gelten. So ist vorgesehen, dass Großverbraucher ihre Quote, also wie viel Prozent ihres normalen Verbrauchs sie nutzen dürfen, einzeln zugewiesen bekommen. Für andere Betriebe wird die Quote pauschal, aber gegebenenfalls nach Branchen differenziert bestimmt. An private Endverbraucher ergehen Sparaufrufe, sie sollen von Lieferkürzungen als Letzte betroffen sein.
Abgestellt wird die Energielieferung übrigens auch dann nicht, wenn ein Verbraucher mehr bezieht, als ihm zugewiesen wurde. Vielmehr soll dieser Fall durch sehr hohe Mehrverbrauchsgebühren verhindert werden.
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