Energieeffizienzgesetz: Gelungener Vorschlag wartet auf Beschluss
Anfang Februar wurde das lang erwartete Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 (EEff-RefG 2023) im Ministerrat verabschiedet.
Für die Beschlussfassung im Nationalrat ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Mit dem EEff-RefG 2023 soll zum einen die EU-Energieeffizienz-RL 2018/2002 umgesetzt und zum anderen ein Beitrag zur nationalen Klimaneutralität bis 2040 geleistet werden. Zu diesem Zweck ist geplant, bis 2030 kumuliert 650 Petajoule (PJ) an Energie einzusparen. Dies erfolgt mittels alternativer strategischer Maßnahmen, um damit das nicht rechtsverbindliche Endenergieverbrauchsziel für das Jahr 2030 von 920 PJ zu erreichen.
Aus Sicht von Oesterreichs Energie sind dies durchaus sehr ambitionierte Ziele, wiewohl der Entwurf insgesamt positiv zu bewerten ist. Wichtig ist nun eine rasche Beschlussfassung, um Planungssicherheit zu schaffen und nicht zuletzt, weil bereits ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission läuft. Österreich hätte die Energieeffizienz-Richtlinie 2018/2022 schon bis zum 25. Juni 2020 umsetzen müssen. Etwaige Strafzahlungen sind jedenfalls zu vermeiden.
Das Erreichen der angestrebten Ziele mittels strategischer Maßnahmen bietet dafür angemessene und treffsichere Instrumente. Das System der Lieferantenverpflichtung hat sich als bürokratisch und wenig effektiv erwiesen, weshalb es nicht fortgesetzt werden soll. Weiter bestehen jedoch Vorgaben für große Unternehmen zur Einführung von Energiemanagementsystemen bzw. zur Durchführung von Energieaudits.
Tatsache ist, dass die Wirksamkeit strategischer Maßnahmen (Anreize, Ordnungsrecht, Förderungen, Energiesteuern) in Österreich bisher erheblich unterschätzt wurde. Dies belegen die Daten des BMK im Monitoringreport zu den Energie- und Klimazielen 2021 eindrücklich. Demnach wurde in der Periode 2014–2020 die Verpflichtung deutlich übererfüllt (432 PJ statt 310 PJ), und dies vor allem mit einem Beitrag von über 300 PJ aus strategischen Maßnahmen gegenüber den gesetzlich normierten 151 PJ. In der Stellungnahme von Oesterreichs Energie heißt es dazu ergänzend, dass seither noch zahlreiche strategische Maßnahmen hinzukamen bzw. bestehende verstärkt wurden, wie etwa die CO2-Bepreisung im Bereich Raumwärme und Verkehr oder die Förderinstrumente „Raus aus Öl und Gas“, „Sauber Heizen für alle“ und die „Sanierungsoffensive 2023/24“. Weitere anrechenbare Beiträge kommen aus einer Reihe anderweitiger in Verhandlung stehender energie- und klimarelevanter Gesetze wie etwa dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz.
Für die Energielieferanten sieht der Entwurf eine Ausweitung und Konkretisierung der Aufgabe zur Errichtung von Beratungsstellen für Haushalte vor. Die geplante Möglichkeit für kleine Energieunternehmen, die Beratungstätigkeit auszulagern, hält Oesterreichs Energie für hilfreich. Für die Branche ist klar: Wer Hilfe und Beratung benötigt, bekommt diese im Rahmen des Möglichen. Zudem ist die Einrichtung einer Monitoringbehörde bei der E-Control vorgesehen. Dies ist im Sinne der Rechtssicherheit zu begrüßen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die jetzige Regierungsvorlage aus Sicht von Oesterreichs Energie praxistauglich und angemessen ist.
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