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Übersicht der Verfahren

 

Laut Verfahrensrichtlinie der Überwachungsstelle werden folgende vier Verfahren unterschieden:

Dies ist durchzuführen, wenn sich ein Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter den Verhaltensregeln unterstellen möchte (also er gegenüber der Überwachungsstelle erklären möchte, sich zur Anwendung von Verhaltensregeln zu verpflichten) und zu diesem Zweck die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens bei der Überwachungsstelle beantragt.

Ein periodisch stattfindendes Verfahren, welches die dauerhafte Einhaltung der Verhaltensregeln durch einen Teilnehmenden prüft und sicherstellt.

Dies ist ein Anlassfallverfahren, das insbesondere durch Mitteilung eines Missstandes durch einen Dritten, ohne dass dafür das Streitbeilegungsverfahren genutzt wird, oder durch sonstige Erkenntnisse, Hinweise oder Wahrnehmungen der Überwachungsstelle, eingeleitet wird, und das Ziel hat, die gegebenen Verdachtsmomente zu prüfen und eine etwaige Verletzung der Verhaltensregeln festzustellen.

Das Streitbeilegungsverfahren ist von hoher Bedeutung für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verhaltensregeln. Es schützt die Überwachungsstelle und die Teilnehmenden vor Fehlern, unzulässigen Unterlassungen oder unvertretbarem Verhalten. Es wird durch Beschwerde eines Beschwerdeführers an die Überwachungsstelle eröffnet und hat das Ziel, einen unmittelbaren Zugang zur Überwachungsstelle zu bieten.
Details zur „Einleitung eines Streitbeilegungsverfahren“ entnehmen Sie bitte dem Factsheet im Download-Bereich.