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Der volkswirtschaftliche Wert der Stromverteilnetze auf dem Weg zur Klimaneutralität in Österreich

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Die österreichische Bundesregierung hat sich ehrgeizige Ziele zum Umwelt- und Klimaschutz gesetzt: Bis zum Jahr 2030 soll die gesamte Stromnachfrage in Österreich durch „100 % erneuerbare Energie“ gedeckt werden. Bis zum Jahr 2040 soll dann die Klimaneutralität erreicht werden. Dazu ist ein umfassender Umbau des Energiesektors sowie anderer Sektoren wie Industrie, Wärme und Verkehr erforderlich. Die Änderungen im Energiesektor werden häufig durch die sogenannten „drei D“ charakterisiert: Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung. Die Rolle der Stromverteilnetze ist bereits in den vergangenen Jahren stark ins Zentrum der Energiewende gerückt. Diese Entwicklung wird sich insbesondere durch die Dezentralisierung und Digitalisierung intensivieren. 

Die Stromverteilnetzbetreiber stehen dabei in der Pflicht, einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb zu gewährleisten und dafür bei Bedarf auch die Stromverteilnetze wirtschaftlich auszubauen. Der Betrieb und der Ausbau der Netze erfolgt in Österreich im Rahmen der Anreizregulierung. Die aktuelle Regulierungs­periode für Stromverteilnetze endet mit 2023. Es stellt deshalb schon jetzt die Frage, inwieweit die Anreizregulierung in ihrer aktuellen Ausgestaltung darauf ausgerichtet ist, einen derart grundsätzlichen Umbau des Energiesystems zu begleiten und zu unterstützen. Ein klares Verständnis der Rolle von Strom­verteil­netzen bei den Entwicklungen, welche Österreich bis 2040 in die Klimaneutralität führen sollen, ist Voraussetzung für die künftige Ausgestaltung der Anreizregulierung in Österreich.

Vor diesem Hintergrund hat OesterreichsEnergie das AIT – Austrian Institute of Technology und Frontier Economics beauftragt, mit Blick auf das Erreichen der ambitionierten Klimaziele, zunächst die technischen Folgen einer Unter­dimensionierung der Stromverteilnetze in Österreich bis 2040 zu untersuchen und schließlich die resultierenden volkswirtschaftlichen Kosten bei einer Unter- und Überdimension­ierung zu quantifizieren. Diese Kosten sollen abschließend in die Diskussion zum künftigen regulatorischen Umfeld gesetzt werden und Schluss­folge­rungen für die Ausgestaltung und Modernisierung der Anreizregulierung abgeleitet werden.