Richtlinie zur Instandhaltung von Verschlussorganen bei Wehranlagen 2025
Die Richtlinie zur Instandhaltung von Verschlussorganen bei Wehranlagen fußt auf die gesetzliche Verpflichtung gem. §50 WRG 1959, dass Wasserberechtigte ihre Wasserbenutzungsanlagen in dem der Bewilligung(en) entsprechenden Zustand und so zu erhalten haben, dass keine Verletzung öffentlicher Interessen oder fremder Rechte stattfindet. Somit soll diese für alle Wasserkraftanlagenbetreiber als Werkzeug dienen.
Die österreichische E-Wirtschaft weist jahrzehntelange Erfahrung im Betrieb und in der Instandhaltung von Wasserkraftanlagen auf, hat dafür adäquate, diversifizierte Organisations-strukturen aufgebaut und kontinuierlich weiter entwickelt um höchste Zuverlässigkeit und Sicherheit zu erreichen und parallel wirtschaftlich vertretbare Aufwände zu erzeugen. Dabei werden insbesondere auch die rasanten und maßgeblichen technologischen Änderungen im Bereich der Instandhaltung mit berücksichtigt.
Das vorliegende Dokument soll als Richtschnur zur Ausrichtung von Instandhaltungsmaßnahmen an Wehranlagen dienen und dabei Mindestkriterien definieren die alle Instandhaltungsorganisationen erfüllen sollten um den gesetzlichen und gesellschaftlichen Verpflichtungen Rechnung zu tragen. Bewusst lehnt sich diese Richtlinie auch an die Richtlinie für Werkstoffe in hydraulischen Maschinen (RWhM) an.