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Positionspapier Konjunktur braucht Energie

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Konjunkturbelebungsmaßnahmen der E-Wirtschaft

Konjunktur braucht Energie

Der Not-Stopp der heimischen Wirtschaft im Zuge der Corona-Krise hat der Konjunktur einen schweren Schlag versetzt. Anstelle von Klima und Energie bestimmen nun Hilfsprogramme und Unterstützungspakete die politische Agenda. Der Zusammenhang zwischen diesen Themen wird leicht übersehen: Zahlreiche Studien zeigen, dass die bereits im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen in Richtung Klimaneutralität zur Belebung der Konjunktur beitragen können. 

Die sichere Versorgung mit sauberem, leistbarem Strom kann dabei eine entscheidende Rolle spielen. Die E-Wirtschaft ist bereit, die notwendigen Infrastrukturprojekte umzusetzen, damit Österreich seine Klima- und Energieziele erreichen kann und Strom dennoch sicher und leistbar zur Verfügung steht. Die Unternehmen könnten rasch Projekte in Bewegung setzen, die einen wichtigen Teil zum Start des Konjunkturmotors beitragen und sich am Ende mehrfach bezahlt machen könnten: durch mehr Arbeitsplätze, mehr regionale Wertschöpfung und eine deutliche Reduktion des CO2-Ausstoßes sowie eine weitere sichere Stromversorgung.

Laut Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts Economica leistet die heimische Elektrizitätswirtschaft einen signifikanten ökonomischen Beitrag:

  • Rund 4,75 Milliarden Euro ist der Beitrag von Österreichs E-Wirtschaft zur heimischen Wirtschaftsleistung, indem sie aus Wasserkraft, Windenergie und anderen Energieformen Strom erzeugt, liefert und verkauft. Rechnet man noch jene Wertschöpfungsanteile der Zulieferer oder für Betriebsmittel hinzu, kommt man sogar auf mehr als 10 Milliarden Euro.
  • Jede in die Elektrizitätswirtschaft investierte Million Euro generiert 668.000 Euro an Wertschöpfung (direkter, indirekter und induzierter Effekt) und steht für 7,3 vollzeitäquivalente Arbeitsplätze in Österreich. Dabei ist der Anteil an regionaler Wertschöpfung besonders hoch, denn gut zwei Drittel verbleiben davon im Inland.
  • Die E-Wirtschaft zählt etwa rund 21.000 Beschäftigte in Unternehmen und Tochterunternehmen, doch sind insgesamt in Österreich 108.341 Arbeitsplätze unmittelbar oder mittelbar auf die Elektrizitätswirtschaft zurückführbar.

Oesterreichs Energie stellt daher zehn Maßnahmen zur Ankurbelung der heimischen Wirtschaft, zur Sicherung der Stromversorgung und zur Umsetzung der Energie- und Klimaziele vor, die bei geeigneten gesetzlichen Rahmenbedingungen rasch umgesetzt werden könnten:

Incentivierung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um den, im aktuellen Regierungsprogramm angestrebten Ausbau von 27 TWh zu erreichen, auch mit steuerlichen Erleichterungen für Unternehmensinvestitionen z.B. durch vorzeitige steuerliche Abschreibung in Höhe von 30%, Einführung steuerlicher Nutzungsdauern von 15 Jahren für Wind- und PV-Anlagen

Volkswirtschaftlicher Nutzen: Investitionsvolumen von etwa 25 Mrd. Euro, volkswirtschaftliche Effekte in Höhe von ca. 43 Mrd. Euro, Schaffung von etwa 180.000 vollzeitäquivalenten Arbeitsplätzen
⇒ Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz; Klima- und Energiefondsprogramme, Steuerrecht

Investitionszuschuss bzw. auf 20 Jahre umgelegte Ökoprämien zur Umsetzung ökologischer Auflagen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie für Bestandskraftwerke

Volkswirtschaftlicher Nutzen: Beitrag zum Erhalt und zur ökologischen Verbesserung der Erzeugung aus bestehenden Wasserkraftwerken, damit Beitrag zur Erreichung der Ziele für erneuerbare Energien und Klimaschutz; regionale Wertschöpfung (Baugewerbe, Ingenieursbüros)
⇒ Umweltförderungsgesetz

Das Regierungsprogramm sieht einen Ausbau vom 11 TWh PV bis 2030 vor. Dieser wird über das Projekt „1 Million Dächer“ sowie über Freiflächen PV realisiert werden. Dazu werden Mittel aus dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und somit aus Umlagen finanziert werden. Ein Teil könnte aber vorgezogen über Programme auf Bundes und Landesebene (Klima- und Energiefonds, Förderprogramme des Bundes und der Länder) für Private und Unternehmen finanziert werden, Steuererleichterungen für Private und Unternehmer im Wege von Absetzbeträgen von 20 % auf die Anschaffungskosten von Privathaushalten und Befreiung von der Elektrizitätsabgabe bei PV-Anlagen auch bei Miet-/Pacht- und Contracting Modellen würden einen zusätzlichen Anreiz bieten. Anreize für Pumpspeicherkraftwerke und sonstige Speicher können die notwendigen Speicherkapazitäten schaffen. Energiespeicherung und Sektorkopplung sollten Schwerpunkte der Forschungsförderung sein.

Volkswirtschaftlicher Nutzen: CO2-Reduktion, Energieeffizienzsteigerung, regionale Wertschöpfung, Versorgungssicherheit
⇒ Klima- und Energiefonds Programme, Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland, Steuerrecht

  • Anreizprogramm für Umstieg auf E-Fahrzeuge (privat, Flotten und E-Logistik)
  • Anreize für Ausbau Ladeinfrastruktur (privat und öffentlich)
  • Erleichterungen im Wohnrecht für die Errichtung privater Ladeinfrastruktur Steuererleichterungen/weitere Ökologisierung der Kfz-Besteuerung (NOVA, motorbezogene Versicherungssteuer, Steuerabsetzbetrag, Steuerfreiheit eines geldwerten Vorteils für Überlassung Ladevorrichtung/Laden)

Volkswirtschaftlicher Nutzen: CO2-Reduktion, Energieeffizienzsteigerung, heimische Wertschöpfung (Elektriker, Automobilzulieferer, Elektrotechnik-Industrie)
⇒ Umweltförderung im Inland (Förderungsrichtlinien), Klima- und Energiefonds Programme (z. B. klimaaktiv mobil Förderungsrichtlinie), Anreizprogramme des Bundes- und der Länder, Wohn-/Mietrecht, Steuerrecht

Sanierungsoffensive des Bundes/ der Länder für Private und Betriebe (Wärmeschutz, Verbesserung Energieeffizienz, Anwendung Erneuerbarer Energieträger, Programm „Mustersanierung“ erneut auflegen, Wohnbauförderung zielgerichtet verwenden, Anreizprogramme für thermische Sanierung, steuerliche Erleichterungen für Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudesektor (vorzeitige Abschreibungen, Verkürzung der Nutzungsdauern), Wiederaufnahme des Programms „Handwerkerbonus“

Volkswirtschaftlicher Nutzen: CO2 -Reduktion, Energieeffizienzsteigerung, regionale Wertschöpfung (Baugewerbe, Elektriker, etc.)
⇒ Umweltförderung im Inland (Förderungsrichtlinien), Klima- und Energiefonds Programme, Anreizprogramme des Bundes und der Länder, Wohnbauförderung, Steuerrecht

Anreizprogramme auf Bundes- und Landesebene, Anreize für Smart Buildings, Steuererleichterungen (Erleichterungen bei der Abschreibung, Befreiung oder Reduktion der Energieabgabe)

Volkswirtschaftlicher Nutzen: CO2-Reduktion, Energieeffizienzsteigerung, heimische Wertschöpfung (Hersteller von Wärmepumpen, Installateure, Elektriker)
⇒ Umweltförderung im Inland (Förderungsrichtlinien), Klima- und Energiefonds Programme, Anreizprogramme des Bundes und der Länder, Wohnbauförderung, Steuerrecht

Neue dezentrale Erzeugungsanlagen müssen in das Netz integriert werden. Dazu sind zum Erhalt der Versorgungssicherheit und -qualität Investitionen in die Netzinfrastruktur (Instandhaltung und Ausbau) unumgänglich.

Volkswirtschaftlicher Nutzen: Zuverlässigkeit und Qualität der Stromversorgung sichern den Wirtschaftsstandort Österreich (Bestand und Betriebsansiedelungen). Regionale Wertschöpfung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch die Beauftragung lokaler Betriebe durch die Netzbetreiber
⇒ ElWOG (Sicherstellung der Abgeltung des Kostenaufwands)

  • Erleichterte Umsetzung und Beschleunigung der Energiewende durch eine neue Netztarifstruktur „Kostenorientierung, Verursachungsgerechtigkeit, Gleichbehandlung aller Systemnutzer und entsprechender Lenkungseffekt“.
  • Vereinfachung der Tarifstruktur und bei der Darstellung auf der Kundenrechnung

Volkswirtschaftlicher Effekt: treffsichere und verursachungsgerechte Tarifierung, wer höhere Leistung nutzt, muss diese auch bezahlen, andere Nutzer werden entlastet.

⇒ ElWOG: Einführung eines Leistungspreises in der NE 7 (mind. 30 €/kW), Erhöhung des Grundpreises, Verpflichtende Leistungsmessung auf Basis technischer Kriterien, Integration des Messentgeltes und des Netzverlustentgeltes in das Netznutzungsentgelt

Zur beschleunigten Umsetzung von Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende notwendig: Raumordnungsplan, Korridorsicherung, etc. in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Ländern

Volkswirtschaftlicher Nutzen: Raschere Umsetzung von geplanten und notwendigen Infrastrukturprojekten
⇒ Energie-InfrastrukturG

Faire Interessenabwägungen, klare gesetzliche Vorgaben, Verwaltungsvereinfachungen, Vermeidung unnötiger Verfahrensschleifen/Beschleunigte Einreichung, Sachgerechte Eingrenzung überschießender Beschwerde- und Verzögerungsmöglichkeiten, Beschleunigung von Verfahren durch Erhöhung der Zahl an tatsächlich verfügbaren Sachverständigen durch koordinierte Anstrengungen von Bund und Ländern sowie Stärkung der Ressourcen des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), Zuständigkeitsregelung für bundesländer-übergreifende Verfahren („Überwiegensprinzip“), Verfahrenskonzentration bei Betriebsanlagengenehmigungen etwa durch Vollkonzentration für die Bereiche Baurecht und Naturschutzrecht sowie in weiteren Teilen des Wasserrechts; bundeseinheitlicher Vollzug durch Bezirksverwaltungsbehörde

Volkswirtschaftlicher Nutzen: Reduktion von Verfahrensdauern und Kostensenkung, Beschleunigte Umsetzung von Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende
⇒ Umwelt- und Anlagenrecht

 

Ansprechpartner

Barbara Schmidt
Generalsekretärin
+43 1 501 98 0
b.schmidt@oesterreichsenergie.at