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Umgesetzte Maßnahmen der österreichischen Wasserkraft im Rahmen der nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne

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Was leistet die Wasserkraft für Österreich

Österreich kann sich seit vielen Jahrzehnten auf seine effizienten Wasserkraftwerke verlassen:
Die Laufkraftwerke erzeugen rund um die Uhr CO2-freien Strom und sind so Garant einer sicheren Stromversorgung für die heimische Bevölkerung und Industrie. Zusätzlich können leistungsstarke Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke große Mengen an Strom zu Zeiten von Erzeugungsüberschüssen aus zunehmend nicht-steuerbaren volatilen erneuerbaren Energiequellen in wenigen Sekunden aus dem Netz nehmen, zwischenspeichern und bei Bedarf wieder zurück ins Netz liefern.

Die Stromproduktion aus heimischer Wasserkraft deckt derzeit rund zweidrittel der Stromerzeugung in Österreich ab und ist schon aus diesem Grund für die Erreichung der Klimaschutzziele unumgänglich. Allerdings stellt sie – so wie alle Erzeugungstechnologien – auch einen Eingriff in die Natur, und hier im speziellen in das Gewässer­regime und somit in den Lebensraum „Gewässer“ dar. Um ökologische Folgen soweit wie möglich zu minimieren, sind die österreichischen Wasserkraftbetreiber seit Jahren bestrebt, sowohl bei der Planung als auch bei Bau und Betrieb dieser Anlagen, derartige Auswirkungen weitestgehend zu reduzieren bzw. durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und deren Umsetzung über die Bewirtschaftungspläne (einschließlich aller Begleitdokumente) sind die  wasserwirtschaftlichen und gewässerökologischen Ziele sowie die Handlungsempfehlungen bzw. Vorgaben klar definiert. Die Beachtung von Ausgewogenheit, Wirksamkeit und Kosteneffizienz der Maßnahmen sind ein dauerhaftes Anliegen der Branche.
 

Was bedeutet die WRRL für die österreichische Wasserkraft

Langfristiges Ziel der seit 2000 in Kraft befindlichen WRRL ist die stufenweise Erreichung des guten Zustandes bzw. Potenzials (bei stark veränderten Wasserkörpern) für alle Oberflächengewässer und Grundwasserkörper. Ausgehend von der Bewertung des Gewässerzustands werden dazu in den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplänen (NGP) Maßnahmen vorgeschrieben, die insbesondere auf Zustandsverbesserung in prioritären Gewässern zielen. Zusätzlich haben Bundesländer auf Basis dieser NGP-Verpflichtungen entsprechende Landesverordnungen erlassen.

Aus diesen Regularien ergeben sich für alle Stakeholder, darunter auch für die Wasserkraftbetreiber, umfassende Vorgaben für konkrete Maßnahmen zur Zustands- bzw. Potenzialverbesserung. Diese im Umfeld der sich verändernden Rahmenbedingungen konsequent umzusetzen, bedeutet für die österreichischen Wasserkraftunternehmen erhebliche Anstrengungen und besondere Herausforderungen.


Konkrete Umsetzungen der Vorgaben in den NGPs

In den Umsetzungsperioden des 1. und 2. NGP wurden von den betroffenen Mitgliedsunternehmen von Oesterreichs Energie zur Umsetzung der WRRL mehr als 170 Maßnahmen zur Herstellung der Fischdurchgängigkeit, zur Erhöhung der Restwassermengen und zur Verbesserung des ökologischen Lebensraums mit einem Investitionsvolumen von mehr als 230 Millionen Euro getätigt. Davon circa 20 Prozent öffentlich gefördert. Darüberhinausgehend wurden auch im Bereich der Kleinwasserkraft mehr als 400 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 85 Millionen Euro durchgeführt.

Aufgrund der verspäteten Veröffentlichung des 2. NGP und darüber hinaus fehlender Fördermittel in der eigentlichen Umsetzungsphase konnten im 2. NGP im Vergleich zum 1. NGP weniger Maßnahmen umgesetzt werden. Nach der Freigabe von Fördermittel nach dem Umweltförderungsgesetz (UFG) für ökologische Investitionen im Jahre 2020 startet nun aber eine schrittweise Umsetzung der noch aus dem 2. NGP offenen Maßnahmen parallel zu den Um­set­zungsvorgaben des nun bald erschei­nenden 3. NGP.

Zusätzlich zu den Investitionen von in Summe mehr als 315 Millionen Euro fallen bei den Unter­nehmen auch laufende Kosten für Instandhaltung, den Betrieb und insbesondere für das Monitoring an. Inklusive der noch einzurechnenden Erzeugungsverluste bedeutet die Erfüllung der WRRL damit eine nicht unerhebliche Gesamtbelastung für die Wasserkraft, die sich natürlich mit der Umsetzung des 3. NGP und der noch laufenden Umsetzung des 2. NGP noch weiter erhöhen wird.

Allein die in diesem Auszug gelisteten Maßnahmen zur Herstellung der Fischdurchgängigkeit, zur Erhöhung der Restwassermengen und zur Verbesserung des ökologischen Lebensraums führten bereits zu einer Reduktion von mehr als 300 GWh pro Jahr, was immerhin der Erzeugung von Luftaufnahme des Donaukraftwerks Melk mit Umgehungsgerinne drei mittleren Salzachkraftwerken oder 6 Prozent des Ausbauziels für Wasserkraft im Erneuerbaren Ausbau Gesetz entspricht. Diese Reduktion muss bei der Umsetzung zur Erreichung der ambitionierten Erneuerbaren Ausbauziele bis 2030 zusätzlich berücksichtigt werden. Speziell in diesem Zusammenhang muss hingewiesen werden, dass überbordende Restwasserforderungen, welche den Klimaschutz nicht ausreichend abwägen, zu weiteren, erheblichen Mindererzeugungen führen können und werden.

In diesem Bericht geben wir einen aktuellen Überblick über die nahezu in allen Bundesländern bzw. an allen großen Fließgewässern getätigten ökologischen Maßnahmen, wobei aufgrund der großen Anzahl nur ein Ausschnitt über die zahl­reichen nachhaltigen Verbesserungen gegeben werden kann:

  • Ill: 5 Projekte
  • Inn: 8 Projekte
  • Drau: 19 Projekte
  • Mur: 37 Projekte
  • Salzach: 19 Projekte
  • Traun: 17 Projekte
  • Enns: 9 Projekte
  • Donau: 30 Projekte

Alle diese schon umgesetzten Projekte umfassen beispielsweise Maßnahmen in den Bereichen Herstellung der Durchgängigkeit (68 Prozent der Maßnahmen), Erhöhung der Restwasserdotation (13 Prozent) und Verbesserung des natürlichen Lebensraums/Morphologie (19 Prozent). Jedes einzelne dieser Projekte wird standortspezifisch in enger Zusammenarbeit des Betreibers mit den zuständigen Behörden und betroffenen Stakeholdern geplant, wobei technische, wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Erfordernisse optimal aufeinander abgestimmt werden. Die finanziell und technisch anspruchsvollen Projekte werden nach Errichtung zusätzlich einem oft mehrjährigen Monitoring zur Sicherstellung von Funktionsfähigkeit und Wirk­samkeit der Maßnahme unterzogen und müssen im laufenden Betrieb kontrolliert und gewartet werden.
 

Komplexes Marktumfeld erschwert NGP-Maßnahmen

Das seit Jahren sehr volatile und herausfordernde Marktumfeld mit schwankenden Stromhandelspreisen und laufenden Anpassungen von rechtlichen Vorgaben an den Betrieb der Wasserkraftwerke, erschwert eine langfristige Planung und Umsetzung dieser Projekte in wechselndem Maß. Wichtig ist, dass bei jeder weiteren Verschärfung der  umzusetzenden Maßnahmen sehr genau auf die wirtschaftliche Belastbarkeit und die Zielerreichung des Ausbaus an erneuerbaren Energien besonders Rücksicht genommen werden muss.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Wasserkraft, als planbare erneuerbare und im Betrieb emissionsfreie Stromerzeugungstechnologie ihre Schlüsselfunktion in der österreichischen Energie- und Klimapolitik auch weiterhin beibehalten muss. Daher ist ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen unbedingt im Auge zu behalten, um so den hohen volkswirtschaftlichen Wert der Wasserkraft für Österreich zu erhalten.

Zweifelsohne bekennt sich die österreichische Wasserkraft auch weiterhin zu den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie und leistet ihren wertvollen Beitrag zur Zielerreichung – nicht nur in den laufenden Projekten, sondern auch in interdisziplinären Forschungsprojekten zur sinnvollen Entwicklung zukünftiger Maßnahmen.

Wir freuen uns, Ihnen diese informative „Leistungs­schau“ der NGP-Maßnahmen österreichischer Wasserkraftwerksbetreiber mit Stand September 2021 zur Verfügung stellen zu können und wünschen Ihnen interessante Lektüre!

 

 

 

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NGP_Massnahmen_2021_kl.pdf PDF 31 MB