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Factsheet Kraft-Wärme-Kopplung

Kraft-Wärme-Kopplung als Teil der Stromstrategie von Oesterreichs Energie

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Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind hocheffiziente Anlagen zur gleichzeitigen Produktion von Strom und Wärme. Sie ermöglichen eine Primärenergieausnutzung von über 80 Prozent. Dieser Vorteil wird auch in nationalen und europäischen Rechtsakten als Energieeffizienzmaßnahme anerkannt und unterstützt.

In Österreich sind rund 80 Prozent der thermischen Kraftwerkskapazitäten mit  einer KWK ausgerüstet. 2015 wurden rund 30 TWh Wärme und rund 16 TWh Strom  in KWK-Anlagen erzeugt.

KWK-Anlagen tragen wesentlich zur Verringerung der CO2-Emissionen bei. Im Rahmen einer von Oesterreichs Energie beauftragten Studie wurde eine Einsparung von rund 4 Mio. Tonnen CO2 im Vergleich zur getrennten Erzeugung von Strom und Wärme ermittelt. Im Vergleich dazu betrugen die Gesamtemissionen des Sektors Energie und Industrie (inkl. Emissionshandel) im Jahr 2014 33,9 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent. Da rüber hinaus kommt es auch zu einer Reduktion von Luftschadstoffen wie z. B. NOx, SO2 und Feinstaub, was im Besonderen in Ballungsräumen wichtig ist.

KWK-Anlagen tragen wesentlich zur Verringerung der CO2-Emissionen bei. Im Rahmen einer von Oesterreichs Energie beauftragten Studie wurde eine Einsparung von rund 4 Mio. Tonnen CO2 im Vergleich zur getrennten Erzeugung von Strom und Wärme ermittelt. Im Vergleich dazu betrugen die Gesamtemissionen des Sektors Energie und Industrie (inkl. Emissionshandel) im Jahr 2014 33,9 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent. Da rüber hinaus kommt es auch zu einer Reduktion von Luftschadstoffen wie z. B. NOx, SO2 und Feinstaub, was im Besonderen in Ballungsräumen wichtig ist.

 

KWK-Anlagen sind eine ideale Ergänzung der österreichischen Stromversorgung mit ihrer ausgeprägten Wasserkraftkomponente und dem zunehmenden Anteil neuer Erneuerbarer, die durch eine volatile Erzeugung gekennzeichnet sind. Die Lücke zwischen der regenerativen Stromerzeugung und dem Strombedarf wird in Österreich umso größer, je kälter es wird – gleichzeitig nimmt der Raumwärmebedarf zu. In Inland bieten flexibel einsetzbare KWK-Kraftwerke eine effiziente und gleichzeitig umweltfreundliche Lösung.

KWK-Anlagen gewährleisten die Strom- und Wärmeerzeugung an verbrauchsnahen Standorten. Damit tragen sie auch im Sinne der Netzstabilität zur  Versorgungssicherheit in Ballungsräumen bei (Spannungshaltung usw.). Und sie sind mit dem zunehmenden Ausbau an volatiler erneuerbarer Energie  als flexibel und rasch abrufbare Erzeugungskapazität systemrelevant.

Aufgrund der derzeitigen Strommarktsituation ist die Sicherung des KWK-Anlagen-Bestandes wegen fehlender Wirtschaftlichkeit in Gefahr. Hohe Primärenergiepreise, anhaltend niedrige Stromhandelspreise und große Belastungen durch Systemnutzungsentgelte und Gasnetztarife haben dazu geführt, dass KWK-Anlagen nicht kostendeckend betrieben werden können. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen bedürfen KWK-Anlagen dringend einer Unterstützung zur wirtschaftlichen Absicherung.

KWK-Förderung in Deutschland

In Deutschland wurde Anfang 2016 ein neues KWK-Gesetz veröffentlicht, welches im Oktober 2016 von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt wurde. Das neue Gesetz sieht neben der Förderung von Neuanlagen auch die finanzielle Unterstützung von Bestandsanlagen vor. Das maximale jährliche Fördervolumen wurde von 750 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro erhöht. 150 Millionen davon sind für Wärme- und Kältenetze und Wärme- und Kältespeicher vorgesehen.

Bestandsanlagen erhalten nach dem neuen KWK-Gesetz  eine Förderung, wenn sie gasbetrieben sind und in das öffentliche Netz einspeisen. Die Förderung (Zuschlag) beträgt für Bestandsanlagen mit einer elektrischen Leistung größer 2 MW 15 Euro/MWhel. Sie wird rückwirkend zum 1. Jänner 2016 gewährt. Neuanlagen mit einer installierten Kapazität von mehr als 50 MW erhalten eine Förderung (Zuschlag) von 31 Euro/MWhel, wobei es zusätzlich noch Boni gibt (z. B. den Ersatz von Kohle-KWK-Anlagen).
 

KWK-Förderung in Österreich

In Österreich gibt es derzeit keine Förderung für bestehende Anlagen. Für den Ausbau (Neuanlagen) und die Modernisie-rung hocheffizienter KWK-Anlagen nach dem KWK-Gesetz stehen bis 2020 jährlich max. 12 Mio. Euro, davon 7 für die Industrie und 5 für die EVU, zur Verfügung.

Das KWK-Punkte-Gesetz (KPG) wurde vom Nationalrat bereits im Juli 2014 im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Es wurde als beihilfenneutrales Modell konzipiert. Mit dem KPG soll der Betrieb der bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen gesichert werden. Mangels beihilfenrechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission ist das Gesetz nicht in Kraft getreten. Um die beihilfenrechtlichen Anforderungen der Europäischen Kommission zu erfüllen, wurde das KPG überarbeitet und als Beihilfegesetz konzipiert. Zur Umsetzung der Förderung bedarf es einer Genehmigung durch die Europäische Kommission und eines nationalen Gesetzesbeschlusses.

it dem KPG sollen jährlich rund 38 Mio. Euro aufgebracht werden. Ausgehend von einer hocheffizienten KWK-Strommenge von rund 8,5 TWh, ergeben sich mit der verfügbaren Fördersumme spezifische Fördersätze von rund 4–5 Euro/MWhel. Damit würde die Förderungshöhe nur ein Drittel  jener Deutschlands betragen.
 

Unterschiedliche Netzentgeltsysteme Österreich/Deutschland

Nicht nur bei den Gesamt-Fördersummen und -höhen,  sondern auch bei den Entgeltsystemen für Netznutzung und Systemdienstleistungen haben deutsche KWK-Betreiber eindeutige Vorteile gegenüber österreichischen Betreibern. So sind in Deutschland generell für einspeisende Stromerzeugungsanlagen keine Systemnutzungstarife (G-Komponente) zu bezahlen. Zusätzlich bekommen deutsche Betreiber ver-miedene Netznutzungsentgelte vergütet, wenn sie unterhalb der Hochspannungsebene einspeisen. Auch beim Gasnetz zeigt eine vergleichende Übersicht deutscher Netzbetreiber geringere Systemnutzungsentgelte als in Österreich. Um  den Beitrag der KWK-Anlagen für die Netzstabilität entsprechend langfristig zu sichern, sollte die G-Komponente auch in Österreich entfallen.

Oesterreichs Energie bekennt sich zur Bedeutung der KWK-Anlagen für das Energiesystem in Österreich und hat in den Maßnahmenkatalog der Stromstrategie bis zum Jahr 2030 „Empowering Austria“ folgenden Punkt betreffend KWK-Anlagen aufgenommen:

„Ausbau der hocheffizienten KWK entsprechend Energieeffizienzrichtlinie und Unterstützung der bestehenden Anlagen über eine befristete Betriebsförderung und eine Verlängerung der Investitionsförderung aufgrund der  derzeit schwierigen Rahmenbedingungen, Vermeidung  von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der gemein-samen Preiszone mit Deutschland.“