Factsheet Action Plan Austria
Der Fahrplan zu 70 Prozent Grenzkapazitäten für den Stromhandel
Der Action Plan Austria macht es möglich, die Verpflichtung der EU-Strombinnenmarktverordnung, dass 70 Prozent der Übertragungskapazitäten für den grenzüberschreitenden Handel zur Verfügung gestellt werden müssen, erst Ende 2025 zu erfüllen www.bmk.gv.at/themen/energie/europ_int. Primäres Ziel dieses österreichischen Aktions-plans ist die Aufrechterhaltung der österreichischen Gebotszone. Die Alternative zur Festlegung eines Aktionsplans wäre eine Überprüfung der österreichischen Gebots zone anzustoßen, die wohl einen Split zur Folge hätte.
Die am 5. Juni 2019 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Strombinnenmarkt-VO) beinhaltet die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ab dem Jahr 2020 zumindest 70 Prozent der verfügbaren Übertragungskapazität grenzüberschreitender Stromleitungen für den Energiehandel zur Verfügung zu stellen. Berechnungen des Übertragungsnetzbetreibers APG zeigten bereits vor in Kraft treten der EU-Strombinnenmarkt-VO, dass die ab 01.01.2020 verpflichtende Vergabe von mindestens 70 Prozent der verfügbaren Übertragungskapazität an keiner österreichischen Grenze durchgehend erreicht werden, teilweise liegt der mögliche Vergabeumfang bei lediglich 30 Prozent.
Da ein unvorbereitetes Anheben der Kapazitätsvergabe laut APG jedenfalls zu einer kritischen Einschränkung der Betriebssicherheit geführt hätte, wurde durch die Übertragungsnetzbetreiber (APG, VÜN) für das Jahr 2020 um eine Freistellung von der Kapazitätsvergabepflicht angesucht, diese Freistellung wurde durch den Regulator im Dezember 2019 genehmigt und endete am 31.12.2020. Das BMK (ehem. BMNT) forderte die Übertragungsnetzbetreiber am 18.12.2019 auf, einen technischen Bericht zur Engpasssituation (Identifikation struktureller Engpässe) gemäß Art 14 Abs 7 EU-VO 2019/943 zu erstellen.
Strukturelle Engpässe in Österreich
PG und VÜN legten im September 2020 diesen Hotspot-Bericht mit folgendem Ergebnis vor: Unter Zugrundelegung eines Mindestwerts von 70 Prozent der Übertragungskapazitäten für den grenzüberschreitenden, würden strukturelle Engpässe im österreichischen Über-tragungsnetz auftreten. Diese Engpässe wären weiträu-mig über das gesamte österreichische Übertragungs- netzgebiet verteilt.
Der gesetzlich definierte Prozess sieht im Falle dieser Feststellung von strukturellen Engpässen vor, dass der Mitgliedstaat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Berichts und in Zusammenarbeit mit den Übertragungsnetzbetreibern Maßnahmen zur Beseitigung dieser strukturellen Engpässe festlegt. Der Mitgliedstaat kann hierfür entweder nationale oder multinationale Aktionspläne beschließen oder eine Überprüfung und im Bedarfs-fall Anpassung seiner Gebotszone (= Split) anstoßen.
Notwendiger Netzausbau bis 2025
Mit einem Aktionsplan zur Beseitigung der strukturellen Engpässe im österreichischen Übertragungsnetz können die aufgrund dieser strukturellen Engpässe derzeit unzureichenden Ausgangswerte schrittweise, einer linearen Verlaufskurve folgend, bis Ende 2025 auf den letztlich geforderten Mindestwert von 70 Prozent erhöht werden. Dazu umfasst der Aktionsplan vor allem folgende Maßnahmen:
- Optimierung des Bestandsnetzes
- Netzausbau
- Verbessertes Engpassmanagement
- Redispatch-Kooperationen
- Neuregelung Netzreserve
- Koordinierte Kapazitätsberechnungen
Für Österreichs E-Wirtschaft ist es wesentlich, dass ein Split der österreichischen Gebotszone hintangehalten wird und alle notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der strukturellen Engpässe bzw. zum Erreichen der 70 Prozent gesetzt werden, insbesondere der Netzausbau. Hierbei sind die konkreten Ausprägungen und die jeweiligen Beiträge zur Zielerreichung der einzelnen Maßnahmen transparent und quantifiziert darzustellen und die Aufrechterhaltung bzw. Erhöhung der Übertragungskapazität an der Grenze Österreich-Deutschland abzusichern.
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