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Einschätzung von Oesterreichs Energie zum Europäischen Emissionshandelssystem (ETS II)

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Oesterreichs Energie unterstützt die zügige Einführung des ETS 2 als zentrales europäisches Klimainstrument. Das System schafft EU-weit einheitliche und verlässliche Rahmenbedingungen, beschleunigt die Dekarbonisierung von Wärme und Mobilität und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Importen. Die Erlöse aus dem ETS 2 sollen gezielt für Investitionen in Dekarbonisierung und Elektrifizierung sowie für sozial ausgewogene Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden.
 

Kernbotschaften

  1. Ja zum ETS 2 als zentrales marktwirtschaftliches Klimainstrument für die Sektoren Gebäude und Verkehr – technologieoffen, EU-weit einheitlich, mit klarer Cap-Pfad-Logik.
  2. Elektrifizierung und Wärmewende beschleunigen: Das ETS 2 verteuert fossile Endenergien relativ zu strom- und erneuerbaren basierten Lösungen und stärkt damit den Umstieg auf Wärmepumpen, E-Mobilität und erneuerbare Gase. Die Erlöse sind gezielt für Investitionen im Strom- und Wärmesektor sowie in unterstützende Infrastruktur wie Netze und Flexibilitäten (z. B. Speicher) einzusetzen.
  3. RechtssicherheitundVermeidungvonDoppelbelastungen: Erforderlich sind saubere Schnittstellen zwischen ETS 1, ETS 2 und nationalen Systemen, klare Zuständigkeiten und die Vermeidung von Doppelerfassungen.
    Müllverbrennungsanlagen sollten nicht in das ETS 2 einbezogen werden, weil sie für die sichere Entsorgung nicht recycelbarer Abfälle unverzichtbar sind, die öffentliche Gesundheit und Umwelt schützen und gleichzeitig zur Energieversorgung beitragen. Eine Einbindung würde diese Funktionen schwächen und den EU-Zielen zu Klima-schutz, Energiesicherheit und Wettbewerbsfähigkeit widersprechen. Im Falle der Einbeziehung von Müllverbrennung in das ETS 1 ist jedoch sicherzustellen, dass keine Doppelbelastung entsteht, da diese zu höheren Müllgebühren und inflationswirksamen Effekten führen würde.
    Erneuerbare Gase sind regulatorisch anzurechnen, sodass bei ihrem Einsatz im Wärmebereich und bei der Stromerzeugung aber auch Industrie keine ETS-Abgaben anfallen.
  4. Preisstabilität und Planbarkeit: Positiv ist, dass das ETS 2 durch europäische Mechanismen zur Dämpfung von Preisvolatilität (insbesondere eine eigene Marktstabilitätsreserve) flankiert wird. Diese Instrumente sind gezielt zu nutzen, um extreme Preisspitzen zu vermeiden, Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen und gleichzeitig die Cap-Logik sowie die klimapolitische Wirksamkeit des Systems zu sichern.
  5. Sozial ausgewogene Umsetzung: Die Einführung des ETS 2 muss durch Mittel des Social Climate Fund sowie durch nationale Rückverteilungsmechanismen begleitet werden, um übermäßige Belastungen für Konsument:innen zu vermeiden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Mittel nicht nur konsumtiv, sondern auch investiv eingesetzt werden.
  6. Bezahlbarkeit sichern: Kostenwirkungen müssen realistisch eingeschätzt und frühzeitig durch Investitionen und Entlastungsmaßnahmen abgefedert werden. Der Social Climate Fund ergänzt nationale Maßnahmen, ersetzt jedoch nicht die zweckgebundene Verwendung der ETS 2-Erlöse analog zum ETS 1.

Die Einnahmen aus dem ETS sollten zweckgebunden und bedarfsorientiert für Dekarbonisierungs- und Elektrifizierungsmaßnahmen sowie zur sozialen Abfederung notwendiger Investitionen eingesetzt werden und nicht ins nationale Budget fließen. Für viele Schlüsseltechnologien besteht aufgrund fehlender Kostenparität mit fossilen Lösungen weiterhin ein Akzeptanzbedarf, der am effektivsten durch gezielte Investitionsunterstützung vor Ort adressiert werden kann. Dabei kommt den Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Kenntnis der jeweiligen Wärme- und Mobilitätsinfrastruktur eine zentrale Rolle zu. Da der ETS 2 erst 2028 in Kraft tritt, während das nationale CO₂-System ursprünglich ab 2027 darauf aufbauen sollte, ist eine Übergangslösung auf nationaler Ebene erforderlich – etwa durch eine Verlängerung des NEHS-Gesetzes bei unverändertem Kostenansatz.