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Auswirkungen der EU F-Gase-VO

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SF6 (Schwefelhexafluorid) wurde in den 1950er Jahren aufgrund seiner isolierenden Eigenschaften und chemischen Stabilität als Isoliergas für elektrische Schaltanlagen eingeführt. Es wird seither - auch außerhalb der E-Wirtschaft - weit verbreitet eingesetzt, stieß jedoch auf Bedenken hinsichtlich seiner Umweltauswirkungen, insbesondere wegen seines hohen „Global Warming Potential“ (GWP) von rund 23.000. Im Jahr 2014 trat eine EU-Verordnung in Kraft (Verordnung (EU) Nr. 517/2014), welche die Verwendung von SF6 für die meisten Anwendungen stark eingeschränkt hat und den Einsatz in elektrischen Schaltanlagen nur unter gewissen Voraussetzungen erlaubte. Nun wurde als weitere Verschärfung die VERORDNUNG (EU) 2024/573 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 erlassen. Diese Verordnung ist ab dem 11. März 2024 in allen Mitgliedsländern gültig. Diese Rechtsvorschrift bedeutet nun das endgültige Auslaufen der Verwendung von SF6 auch in der E-Wirtschaft.

Aktuell existieren bereits, je nach Spannungsebene, verschiedene Alternativtechnologien.  Zu beachten ist jedoch, dass nicht in allen Spannungsebenen die erforderlichen Alternativen am Markt auch tatsächlich schon ausreichend verfügbar sind. Für Anwendungen in der Höchstspannung gibt es aktuell noch gar keine typgeprüften Lösungen.  

Die begrenzte Verfügbarkeit von Alternativen und teilweise noch ungeklärte technische Fragestellungen stellen die E-Wirtschaft, insbesondere im Zuge des mit den Klima- und Energiezielen verbundenen Netzausbaus, vor eine große Herausforderung. Dieses Positionspapier beschreibt den derzeitigen Standpunkt der Experten der E-Wirtschaft und dient als Orientierung für die politischen und juristischen Entscheidungsträger auf nationaler Ebene.