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Analyse Koalitionsvertrag Deutschland 2021-2025

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Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit

Analyse von Oesterreichs Energie

Der Koalitionsvertrag der der SPD-Grüne-FDP-Mehrheit im Bundestag („Ampel-Koalition“) umfasst 178 Seiten und stellt vor allem den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien ins Zentrum.

Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der aus E-Wirtschaft relevanten Inhalte des Koalitionsvertrags.

  • Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes noch 2021, mit Fokus auf „konkrete Maßnahmen“ statt Anhebung des 65 Prozent Ziels bis 2030.
  • Erstellung einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung (vgl. Pariser Abkommen), was eine Abkehr von den jahresgenauen Sektorzielen bedeuten würde.
  • Einführung eines „Klimacheck“: In Zukunft sollen alle Ressorts bei der Entwicklung eines Gesetzes eine Begründung über die Klimaschutzaspekte des Vorhabens einreichen. (abgeschwächte Form der Forderung der Grünen nach einem „Klima-Veto“)
  • Ergänzend zum bestehenden Klimaschutzprogramm soll noch 2021 ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit konkreten Maßnahmen vorgelegt werden.

  • Der Kohleausstieg soll „idealerweise“ bis 2030 erfolgen.
  • Forcierung des Kohleausstiegs durch stützende Markteingriffe: Sollte der EU-ETS-Preis auf unter 60 Euro fallen (diese Woche überstieg er erstmals die 70 Euro1), soll über einen Mindestpreis für deutsche Anlagen in Höhe von 60 Euro entschieden oder es sollen entsprechend viele Zertifikate gelöscht werden.
  • Der im Kohleausstiegsgesetz vorgesehene Überprüfungsschritt soll von 2026 auf 2022 vorgezogen werden.
  • Angleichung der Strukturhilfen (z. B. Anpassungsgeld) für die vom Kohleaussteig betroffenen Dörfer

  • Angesichts der aktuellen Energiepreissituation soll es zu keiner Änderung des CO2-Preispfades im nationalen Emissionshandel kommen. Ein Vorschlag zur Ausgestaltung der Marktphase nach 2026 soll bald vorgelegt werden.
  • Einführung eines „Klimagelds“. Wie es ausgestaltet werden soll, bleibt offen.
  • Die Abschaffung der EEG-Umlage als Endkundenabgabe soll bereits zum 1. Januar 2023 erfolgen. Die Aufwendungen sollen stattdessen aus dem Energie- und Klimafonds, den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung und einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden.
  • Zudem ist eine Überprüfung und Anpassung der Umlagebefreiungen und Energiesteuersenkungen für Unternehmen geplant.

Beschleunigung des Ausbaus von Ökostrom als „gemeinsame Mission“: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostrombedarfs von 680 bis 750 TWh (BMWi Stromprognose 2030) aus Erneuerbaren gedeckt werden (Jahresbetrachtung).

Wie es um den aktuellen Erzeugungsmix steht in Deutschland, auch im Vergleich zu Österreich und den Europa sehen sie hier.

Notwendige Maßnahmen dafür sollen im ersten Halbjahr 2022 mit Ländern und Gemeinden angestoßen werden.

  • Photovoltaik: Verdoppelung der installierten Leistung bis 2030 auf ca. 200 GW im Vergleich zum EEG 2021.
  • Offshore-Windkraft: Ausbau von derzeit 20 auf 30 GW bis 2030 und auf 70 GW bis 2045 (bislang 40 GW bis 2040).
  • Onshore-Windkraft: kein Ausbauziel im Koalitionsvertrag festgelegt. Nimmt man die neuen Ziele für PV und Offshore als gegeben, wären nach
  • Berechnungen von Aurora Energy Research zwischen 98 und 124 GW (EEG 2021:71 GW) Onshore-Wind an Land notwendig, um die 80 Prozent bis 2030 zu erreichen.
  • Flächenziel: Für den Ausbau der Windkraft sollen künftig zwei Prozent der Landesfläche ausgewiesen werden (aktuell: 0,5 Prozent verfügbar). Die Umsetzung erfolgt im Baugesetz.
  • Erarbeitung einer nachhaltigen Biomasse-Strategie
  • Stärkere Nutzung der Geothermie, u. a. durch Verbesserung der Datenlagen und Prüfung einer Fündigkeitsrisikoversicherung.
  • Die Standardisierung der Artenschutzanforderungen soll – nach jahrelangen ergebnislosen Verhandlungen zwischen den Ländern - über das Bundesnaturschutzgesetz geregelt werden – ohne das Schutzniveau abzusenken. Zum Ausgleich soll ein nationales Hilfsprogramm für betroffene Arten aufgelegt werden.

Die Bürgerenergie soll als „wichtiges Element für mehr Akzeptanz“ gestärkt werden. Konkret sollen gemäß EU-Richtlinie das Energy Sharing verbessert, ein Fonds zur Risikoabsicherung geprüft und die De-minimis-Regelungen des EU-Rechts ausgeschöpft werden. Das hieße eine Befreiung von der Ausschreibungspflicht für Bürgerprojekte.

  • Die bislang freiwillige Regelung zur finanziellen Beteiligung von Gemeinden an Solar- und Windparks im EEG 2021 soll auf Bestandsanlagen ausgedehnt und für Neuanlagen verpflichtend gemacht werden.
  • Novellierung des Steuer-, Abgaben- und Umlagensystems zur verstärkten und vereinfachten Förderung von Mieterstrom- und Quartierskonzepten
  • Keine Aussagen finden sich zu einer etwaigen Umsetzung der EU-Vorgaben zu Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften sowie Bürgerenergiegemeinschaften.

Zudem soll ein Bund-Länder Dialog zur Umsetzung von Klimabildung angestoßen werden.

  • Ab 2025 wird der Neubaustandard strenger. Neue Gebäude dürfen dann nur 40 Prozent (statt bisher 75 Prozent) von dem Energieverbrauch eines Referenzgebäudes aufweisen.
  • Jede neue Heizung soll ab 2025 auf der Basis von 65 Prozent Erneuerbaren betrieben werden.
  • Unterstützung der Pläne der EU-Kommission im Gebäudesektor (Festlegung verbindlicher Mindeststandards für die energetisch schlechtesten Gebäude)
  • Für die Aufteilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter soll ab Juni 2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen umgesetzt werden. Dauert die
  • Einführung zu lange, wird eine 50:50 Aufteilung angestrebt.
  • Zudem soll zur Überwindung des Mieter-Vermieter-Dilemma ein Umstieg auf die Teilwarmmiete geprüft werden.
  • Im Fall der Sanierung von Gebäuden soll eine Gesamtbetrachtung des Energieverbrauchs im Quartier erlaubt sein. Mehr erneuerbare Wärme in Netzen. Dafür sollen alle Gemeinden eine
  • Wärmeplanung machen. Bis 2030 sollen 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden.
     
CO2-Speicherung (CCS)
  • Bekenntnis „zur Notwendigkeit auch von technischen Negativemissionen“ > Erarbeitung einer Langfriststrategie zum Umgang mit den ca. 5 Prozent unvermeidbaren Restemissionen- Laut Klimaneutralitäts-Studie von Agora Energiewende wären dies dann 63 Mio. Tonnen CO2). CCS Stätten müssten vor allem im Ausland errichtet werden.
  • Diskussionen auf EU-Ebene über „Carbon Removal Certification Guidelines“ sollen aktiv begleitet werden

Der Ausstieg aus der Erdgasverstromung bis 2040 ist im Koalitionsvertrag NICHT zu finden. Erdgas wird als unverzichtbar für eine Übergangszeit genannt.

  • Gaskraftwerke sind bis zur angestrebten Versorgungssicherheit durch Erneuerbare notwendig, doch sollen neue Gaskraftwerke (u.a. an ehemaligen Kohlekraftwerkstandorten) „H2-ready“ konstruiert werden. Dazu soll es ein Innovationsprogramm geben.
  • Implizit ist das Ziel des Gasausstiegs bei der Stromerzeugung im Vertrag zu finden, wonach eine rechtsichere Lösung gefunden werden soll, die es ermöglicht Betriebsgenehmigungen so zu erteilen „dass der Betrieb über das Jahr 2045 hinaus nur mit nicht-fossilen Brennstoffen“ fortgesetzt werden könne.
  • Neue Gas- und Ölbohrungen in Nord- und Ostsee soll es nicht mehr geben. Zu Nord Stream 2 findet sich nichts im Koalitionsvertrag, auch Deutschlands Energieabhängigkeit von Russland wird nicht thematisiert.
  • Vielmehr will Deutschland mit Russland bei Zukunftsthemen wie Wasserstoff und Klimaschutz mehr zusammenarbeiten. Zugleich soll die Ukraine unterstützt und die bestehende Energiepartnerschaft vertieft werden, u.a. beim Thema grüner Wasserstoff.

  • Für Wasserstoff sollen inländisch bis 2030 nun 10 GW Elektrolyseleistung geschaffen werden, was eine Verdoppelung gegenüber der Nationalen Wasserstoffstrategie darstellt.
  • Der grüne Strom dafür soll aus Offhshore-Anlagen in Deutschland und dem Ausland kommen.
  • Festgehalten wird, dass die einheimische Erzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien erste Priorität hat. Die aktuelle, stark importlastige Nationale Wasserstoffstrategie soll bis 2022 überarbeitet werden.
  • Für den jedoch auch erforderlichen Import von Wasserstoff sollen Instrumente wie die im Aufbau befindliche Importplattform H2 Global „europäisch weiterentwickeln und entsprechend finanziell ausstatten“.
  • Zur Farbenlehre bei Wasserstoff findet sich das Bekenntnis zur „technologieoffenen Ausgestaltung der Wasserstoffregulatorik“.

Mehr Fakten zum Thema Wasserstoff sie auch in unserem Factsheet Wasserstoff

Der Wirtschaft wird im Koalitionsvertrag eine „zentrale Rolle“ bei der Transformation der Wirtschaft zugeschrieben. Wasserstoff soll für die Dekarbonisierung der Wirtschaft als auch als Exportgut für den Weltmarkt eine wichtige Rolle spielen.

  • Deutschland soll bis 2030 zum „Leitmarkt für Wasserstofftechnologien“ werden (inländische Wasserstoffproduktion, Importpartnerschaften, Forschung, Förderung)
  • Der Einsatz von Wasserstoff wird nicht auf bestimmte Anwendungsfelder begrenzt, doch soll jenen Bereichen Vorrang eingeräumt werden, die schwer/ nicht mittels Elektrifizierung dekarbonisiert werden können.

Prävention von „Carbon Leakage“
  • Nutzung von Differenzverträgen (Carbon Contracts for Difference), zur Entlastung der Unternehmen durch den Staat.
  • CO2-Grenzausgleichsmechanismus „oder vergleichbar wirksame Instrumente“ zum Schutz der europäischen Industriebetriebe.
  • Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft braucht wettbewerbsfähige Strompreise und die konsequente Nutzung der inländischen Potenziale erneuerbarer Energien.

  • Betont wird auch die Bedeutung der Energie- und Ressourceneffizienz. Demnach sollen Industrievergünstigungen verstärkt an die Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen oder die Weiterentwicklung von Produktstandards geknüpft werden.
  • Aussagen zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie finden sich keine im Koalitionsvertrag.

  • „Mehr Tempo und Verbindlichkeit beim Netzausbau auf allen Ebenen“,
  • Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen „beschleunigt“ werden, sowohl für Strom- als auch Wasserstoffnetze.
  • Politische Verantwortung für eine „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ soll „klar“ zugeordnet werden.
  • Ergänzung der Netzentwicklungsplanung – um einen „Plan für ein Klimaneutralitätsnetz“, welcher durch die Bundesnetzagentur und Netzbetreiber erstellt werden soll.
  • Netzbetreiber sollen „auch zukünftig attraktive Investitionsbedingungen“ haben.
  • Reform der Netzentgelte zur Stärkung der Transparenz, Förderung der Klimatransformation und für eine faire Verteilung der Kosten der Integration der Erneuerbaren.
  • Erstellung einer „Roadmap Systemstabilität“ (ohne nähere Erläuterungen) bis Mitte 2023
  • Modernisierung und Digitalisierung der Verteilnetze
  • Die Einführung von Smart Meter soll „erheblich“ beschleunigt werden

  • Erarbeitung eines neuen Strommarktdesigns – Vorschläge dafür sollen 2022 von einer zu schaffenden „Plattform Klimaneutrales Stromsystem“ vorgelegt werden.
  • Evaluierung bestehender Instrumente
  • Prüfung von wettbewerblichen und technologieoffenen Kapazitätsmechanismen und Flexibilitäten - Gaskraftwerke werden in dem Zusammenhang als Option erwähnt
  • „Angemessene“ Berücksichtigung von Marktpreisen im Rahmen der KWK- Förderung (ohne weitere Spezifizierung)

Sektorkopplung
  • Grundlegende Reform dahingehend, dass die staatlichen Preisbestandteile auf „systematische, konsistente, transparente und möglichst verzerrungsfreie Marktbedingungen“ abzielen sollen. Eine zentrale Bedeutung soll dem CO2-Preis dabei zukommen.
  • Es soll gewährleistet werden, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen genutzt wird, anstatt Anlagen wegen Netzengpässen abzuschalten.

Die Attraktivität des ÖPNV soll über eine nahtlose Mobilität – durch eine stärkere Digitalisierung - verbessert werden. Eine Regulierung über Ticketpreise, wie das österreichische Klimaticket, ist nicht Teil des Koalitionsvertrags.


Ladeinfrastruktur
  • Ausbau der Ladeinfrastruktur muss dem Bedarf vorausgehen: bis 2030 sollen 1 Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugängliche Ladepunkte – vorrangig
  • Schnellladeinfrastruktur - errichtet werden.
  • Private Investitionen sollen mobilisiert werden.
  • Versorgungsauflagen für jene Bereiche, wo wettbewerbliche Lösungen keine
  • ausreichende Versorgung mit Ladepunkten sicherstellen
  • Abbau von Hemmnissen in Genehmigungsprozessen, bei der Netzinfrastruktur und den Netzanschlussbedingungen
  • Unterstützung von Gemeinden bei einer vorausschauenden Ladeinfrastrukturplanung
  • Ermöglichung von bidirektionalem Laden, Sicherstellung transparenter Strompreise und eines öffentlich einsehbaren Belegungsstatus.
  • Beschleunigung des Ausbaus eines flächendeckenden Netzes an Schnellade-Hubs
  • Zügige Überarbeitung des Masterplans Ladeinfrastruktur sowie Bündelung der dafür notwendigen Maßnahmen aus den Bereichen Bau, Energie und Verkehr
  • Einsatz für ambitionierte Ausbauziele auf europäischer Ebene.
  • Einsatz für die Weiterentwicklung der CO2-Flottengrenzwerte für Nutzfahrzeuge und Unterstützung der Vorschläge der Europäischen Kommission für den Aufbau von
  • Tank- und Ladeinfrastruktur für LKW.
  • Schaffung eines Mobilitätsdatengesetzes und Sicherstellung der freien Zugänglichkeit von Verkehrsdaten.
  • Zur wettbewerbsneutralen Nutzung von Fahrzeugdaten wird ein Treuhänder-Modell angestrebt, welches die Interessen der Nutzer, privater Anbieter und staatlicher Organe sowie Unternehmen und Entwickler angemessen berücksichtigt.
  • Verbesserungen der Regelungen im Gesetz zum autonomen Fahren sowie Klärung von Haftungsfragen sowie der Datenhoheit der Nutzer

  • Stärkung und mehr Kohärenz der Klimaaußenpolitik (u.a. mit dem Klimakabinett).
  • Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit (Agenda 2030, Pariser Abkommen), Ausbau der deutschen Umwelt-, Klima- und Energiekooperationen.
  • Gründung von Klimapartnerschaften im Rahmen der G7-Präsidentschaft 2022
  • Gründung von internationalen Klimaclubs, die allen Staaten offenstehen sollen. Ziele: u. a. Klimaneutralität, massiver Ausbau Erneuerbarer Energien sowie Infrastruktur, Wasserstoffproduktion
  • Es wird ein globales Emissionshandelssystem, mit einem mittelfristig einheitlichen CO2-Preis angestrebt. Ein gemeinsamer CO2-Grenzausgleich soll vorangetrieben werden, um dem Risiko von Carbon Leakage mittels Freiwilligkeit zu begegnen, als Alternative zu den von der EU-Kommission verpflichtenden Mechanismen (CBAM)
  • Deutschland will seinen finanziellen Beitrag in der internationalen Klimafinanzierung anheben. Zahlen werden allerdings nicht genannt.
  • Einsatz für eine Reform des Energiecharta-Vertrages.

Eine konkrete Summe für die zusätzlich nötigen Investitionen für die angestrebte Klimatransformation fehlt.

Umwandlung des jetzigen Energie- und Klimafonds in einen „Klima- und Transformationsfonds“: Nicht abgeholte Gelder sollen ab 2021 deutschen Unternehmen zweckgebunden für Klimainvestitionen zur Verfügung gestellt werden – weitere Schritt werden mit dem Bundeshaushalt 2022 geprüft.

Stärkung der Nutzung von privatem Kapital durch die Einführung von „Superabschreibungen“ für 2022 und 2023 für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung (keine konkreten Werte).

Die staatliche Förderbank KfW soll gestärkt werden: Neben einer Ausweitung der KfW Fördermaßnahmen soll geprüft werden, welchen Beitrag die staatliche Förderbank KfW zur Risikoabsicherung privater Investitionen leisten kann. Dabei soll auch die Europäische Investitionsbank eingebunden werden.

Klimaschädliche Subventionen sollen abgebaut werden. Im Zuge der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie soll das Dieselsteuer-Privileg gemeinsam mit der Kfz-Steuer überprüft werden. Konkrete Schritte und Maßnahmen dazu finden sich nicht.

  • Atomkraft: Keine großen Neuerungen. Am Ausstiegsfahrplan bis Ende 2022 wird festgehalten. Zur Frage der Endlagerung gibt es keine konkreten Aussagen. Darüber hinaus will sich Deutschland weiterhin für die Abschaltung grenznaher Risikoreaktoren einsetzen.
  • Ausbildung und Fachkräfte: Fachkräfte im Handwerk sollen durch eine Stärkung des Dualen Systems gewonnen werden (Förderinitiative für Menschen mit Migrationshintergrund, Etablierung von Ausbildungsbotschafter für das Handwerk)
  • Schaffung eines Klimaanpassungsgesetzes als Reaktion auf die Flutkatastrophe 2021: Ziel ist die Verankerung der gemeinsamen Finanzierung von Bund und Ländern zur Klimavorsorge und Klimaanpassung

SPD
Bündnis 90 / Die Grünen
FDP
BundeskanzlerAuswärtiges Amt (Annalena Baerbock)Finanzen (Christian Lindner)
Innen und HeimatWirtschaft und Klimaschutz (Robert Habeck)Justiz (Marco Buschmann)
Arbeit und SozialesFamilie, Senioren, Frauen und JugendVerkehr und Digitales (Volker Wissing)
VerteidigungUmwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit
und Verbraucherschutz
Bildung und Forschung
(Bettina Stark-Watzinger)
GesundheitErnährung u. Landwirtschaft 
Bauen (Svenja Schulze?)  
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung  


Das Bundesministerium für „Wirtschaft und Klimaschutz“ wird neu zugeschnitten und vereint die bisher im BMWi gebündelte Energiepolitik – vor allem EnWG und EEG – mit den Klimaschutzabteilungen des BMU. Wo und wie die Trennlinie genau verläuft, bleibt offen.

Das Umweltministerium bleibt mit dem Naturschutz und nuklearer Sicherheit betraut und bekommt den Verbraucherschutz dazu (bisher Justizministerium)

Das Bauministerium wird wieder ein eigenständiges Ministerium. Im Gespräch für das Ministeramt ist die derzeitige Umweltministerin Svenja Schulze.

Das Finanzministerium und das Verkehrsministerium werden künftig von der FDP regiert.