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Analyse des Regierungsprogrammes: Aus Verantwortung für Österreich. 2020–2024

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Oesterreichs Energie hat sich in den vergangenen Jahren rege an den Diskussionen zur Weiterentwicklung des Energiesystems beteiligt und eine Reihe konkreter Lösungsansätze entwickelt. Es ist äußerst erfreulich, dass unsere neue Bundesregierung der Klima- und Energiepolitik – dem zentralen Thema unsere Zeit – im aktuellen Regierungsprogramm „Aus Verantwortung für Österreich“ nun eine besondere Priorität einräumt – und dass viele unserer Vorschläge ihren Weg in dieses Programm gefunden haben. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Aufstellung aller für die Energiewirtschaft relevanten Punkte.

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Die Eckpunkte des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes werden für ein Regierungsprogramm ungewöhnlich detailliert angeführt:

  • Das EAG soll „so rasch wie möglich erlassen“ werden und es besteht ein klares Bekenntnis zum Ziel 100 Prozent Erneuerbare Stromerzeugung bis 2030 (national, bilanziell)
  • Es wird ein genauer Ausbaupfad von 27 TWh insgesamt und technologiespezifisch von 11 TWh PV, 10 TWh Wind, 5 TWh Wasserkraft und 1 TWh Biomasse festgelegt. Somit ist eine Incentivierung erforderlich, die die Erreichung des Ausbaus all dieser Technologien ermöglicht.
  • Ausbau soll auf 10 Jahre linear erfolgen; bei Pfadabweichung sind entsprechende Maßnahmen zu treffen. Daraus ergibt sich eine gute Planbarkeit der ausgeschriebenen Mengen.
  • Jährliche Förderkontingente („stop-and-go“) werden abgeschafft – außer bei Speichern im Zusammenhang mit PV-Anlagen. Das Unterstützungsvolumen orientiert sich künftig am Ausbaubedarf, wird aber mit 1 Milliarde Euro pro Jahr (auf 3 Jahre Durchrechnungszeitraum) gedeckelt.
  • Die Incentivierung soll durch einen Mix aus Investitionsförderungen und gleitenden Marktprämien (20 Jahre Laufzeit), unter Einbeziehung von Ausschreibungen, „wo im Sinne der Zielerreichung sinnvoll einsetzbar“ erfolgen.
  • 1 Million Dächer als zusätzliches PV-Ziel, zudem Förderfähigkeit auch für Flächen außerhalb von Gebäuden (Fokus auf versiegelte Flächen und Doppelnutzung).
  • Mobilisierung von Flächen im Eigentum des Bundes (insb. der ÖBB und der ASFINAG) für erneuerbare Energie.
  • Ermöglichung einer „unkomplizierten Direktvermarktung“ bei Eigenstromerzeugungen, sofern das öffentliche Netz nicht benutzt wird.
  • Streichung der Eigenstromsteuer auf alle erneuerbaren Energieträger.
  • Forcierung der Revitalisierung großer Wasserkraftanlagen.
  • Erweiterung der Möglichkeiten der Gestaltung von „Erneuerbaren Energiegemeinschaften“ und „Bürgerenergiegemeinschaften“ für verstärkte dezentrale Energieversorgung und die Stärkung von regionalen Versorgungskonzepten

Versorgungssicherheit

Die Bundesregierung hält am Zieldreieck fest und dem Thema Versorgungssicherheit wird Platz eingeräumt:

  • Strategische Energieplanung durch die Entwicklung eines integrierten Netzinfrastrukturplans
  • Sicherstellung der Investitions- und Betriebssicherheit für Reservekapazitäten mit Fokus auf die Einbindung erneuerbarer Energieträger.
  • Evaluierung der Tarifstrukturen hinsichtlich Vereinfachungen und Transparenz für Kunden
  • Prüfung von Erleichterungen im Starkstromwegerecht.

Energieeffizienz

Auch für das Energieeffizienzgesetz wurden Pflöcke eingeschlagen:

  • Weiterentwicklung des Energieeffizienzgesetzes
  • Einsparungen werden weiterhin mit einer Kombination aus strategischen Maßnahmen und der Verpflichtung der Energielieferanten zur Umsetzung von Einsparmaßnahmen erzielt. In anderen Kapiteln finden sich Hinweise zu möglichen neuen strategischen Maßnahmen.
  • Einführung der Möglichkeit von Ersatzzahlungen anstelle der Einsparverpflichtung. Die dadurch aufgebrachten Mittel fließen in die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen in Haushalten.
  • Die geplante Zweckwidmung der ETS-Erlöse könnte theoretisch auch für strategische Maßnahmen eingesetzt werden.
  • Ebenso Erlöse aus einer CO2 -Bepreisung, die von einer Task Force erarbeitet und bis 2022 in Kraft treten soll.
  • Streichung der Eigenstromsteuer auf alle erneuerbaren Energieträger.
  • Forcierung der Revitalisierung großer Wasserkraftanlagen.

Ausstieg aus fossiler Energie in der Raumwärme ab 2020

Greening the Gas und Zielpfade beim Ausstieg aus fossilen Energieträgern:

  • Aus für alle Öl- und Kohleheizungen bis 2035, keine Gaskessel/Neuanschlüsse mehr im Neubau ab 2025.
  • Kein weiterer Ausbau von Gasnetzen zur Raumwärmeversorgung, ausgenommen Verdichtung innerhalb bestehender Netze.
  • Forcierung von Nah- und Fernwärme
  • Entwicklung einer Wärmestrategie zur vollständigen Dekarbonisierung des Wärmemarktes.

Klimaneutralität bereits ab 2040

Das Ziel „Klimaneutralität bereits ab 2040“ ist sehr ambitioniert – liegt es doch auf europäischer Ebene derzeit auch noch bei 2050:

  • Klimaneutralität bis „spätestens 2040“ impliziert ein deutlich ambitionierteres Vorgehen als im NEKP und der #mission2030 avisiert, das umfangreiche Maßnahmen insbesondere im Verkehrsbereich erfordern wird.
  • Unmittelbare Nachbesserung und Konkretisierung des NEKP mit verbesserter Wirkungsfolgenabschätzung, detaillierten Maßnahmen, einem Finanzierungsplan sowie klaren Verantwortlichkeiten.
  • Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Pfaden, Zielen und Verantwortlichkeiten für alle Sektoren bis 2040
  • Gesamte Bundesregierung übernimmt Verantwortung im Klimaschutz – Umsetzung durch ein Klimakabinett

Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung

  • Sachverständigenpool und österreichweiter Austausch der Amtssachverständigen
  • Verfahrensbeschleunigung unter Wahrung hoher Qualität
  • Entwicklung eines Plan zur Steigerung der Effizienz und Qualität in der Verwaltung (Entbürokratisierung) im ersten halben Jahr in jedem Ministerium
  • „Beraten vor Strafen“ umsetzen
  • Once-Only-Prinzip zur Reduktion von Datenmeldungen zwischen Unternehmen und Verwaltung zu verringern
  • Gold-Plating reduzieren: Nationale Verschärfungen über EU-Vorgaben, die keine sachliche Rechtfertigung haben, gilt es zu vermeiden bzw. zu reduzieren.
  • Veröffentlichungspflicht in Papierform in der Wiener Zeitung abschaffen
  • Lohnverrechnung vereinfachen

Finanzierung und Steuern

Green Finance

  • Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für die Mobilisierung von privatem Kapital zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen, insbesondere im Bereich Klimaschutz und Energie
  • Prüfung einer „Bürger-Stiftung Klimaschutz“
  • Green Bonds
  • KEST-Befreiung für ökologische / ethische Investitionen

Steuerentlastung

  • Reduzierung des Einkommensteuertarifes
  • KöSt-Entlastung auf 21 Prozent
  • KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen (Ausarbeitung eines Konzepts mit klarem Kriterien-Set durch die zuständigen Ministerien für Finanzen und Klima)

Ökosoziale Steuerreform

  • Flugticketabgabe: Einheitliche Regelung von 12 Euro pro Flugticket
  • NoVA ökologisieren (Erhöhung, Spreizung, Überarbeitung CO2 -Formel ohne Deckelung)
  • Kampf gegen den Tanktourismus und LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland
  • Ökologisierung der bestehenden LKW-Maut sowie stärkere Anreize für CO2 -freie Dienstwägen
  • Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales
  • Erarbeitung des effizientesten ökonomischen Instrumentes zur schrittweisen Herstellung von Kostenwahrheit bei den CO2 -Emissionen in den non-ETS Sektoren ab 2022, durch CO2 -Bepreisung über bestehende Abgaben oder ein nationales Emissionshandelssystem
  • Ausarbeitung sektoral differenzierter Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Private, um sicherzustellen, dass es keine Mehrbelastungen für die Wirtschaft und für Private gibt, bei gleichzeitiger Wahrung des CO2 -Lenkungseffektes
  • Abstimmung der nationalen Maßnahmen auf Instrumente auf der europäischen Ebene um Doppelbepreisungen zu verhindern.

Steuern auf internationaler Ebene

  • Einsatz für CO2 -Zölle auf internationaler und europäischer Ebene
  • Einsatz für Besteuerung von Kerosin und Schiffsdiesel auf internationaler bzw. EU-Ebene

Gebäude und Wohnen

  • Erhöhung der Sanierungsrate und -qualität bei Gebäuden auf 3 Prozent durch eine Förderoffensive des Bundes, eine Weiterentwicklung der Wohnbauförderung, der Bauvorschriften und der Sanierungskonzepte.
  • Einführung eines sozialverträglichen Sanierungsgebots
  • Nullemissionsgebäude Schritt für Schritt zum Standard machen.
  • Anschluss- bzw. Lademöglichkeiten für batterieelektrische Fahrzeuge bei allen Neubauten
  • Novellierung und Modernisierung des WEG u.a. zur einfacheren Verfahren bei Elektro-Tankstellen und Photovoltaik-Anlage unter Wahrung berechtigter Minderheitsrechte
  • Energieeffizienzmaßnahmen sollen unter gewissen Voraussetzungen auch von qualifizierten Mehrheiten beschlossen werden können
  • Vergabe von Wohnbaufördermitteln nur noch unter der Voraussetzung, dass umwelt- schonend gebaut wird.
  • Erhöhung bzw. Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierung
  • Die Länder sollen zur Unterstützung der E-Mobilität im Rahmen der Bauordnungen Leerverrohrungen allenfalls verpflichtend vorsehen
  • Im Rahmen der 15a-Vereinbarung zur Energieeffizienz werden Bezugsgrößen wie Total Costs of Ownership implementiert.
  • Implementierung eines „Right to Plug“

Digitalisierung

  • Österreich zu einer führenden Digitalnation machen: öffentliche Verwaltung einfacher gestalten, Open Data für Transparenz, höchstmöglicher Datenschutz, KI-Strategie des Bundes auf Basis 2019 entwickeln
  • Schaffung eines Masterplans für Blockchain-Technologie und Kryptowährungen, Teilnahme an EU-Quantum Communication Infrastructure

Standort- und Industriepolitik

  • Stärkere Ausrichtung nationaler Maßnahmen am „Green Deal“ der EU-Kommission (Leuchtturmprojekte Ökologisierung, Kreislauf- und Recyclingwirtschaft, IPCEI-Programme).

Technologieoffensive, Innovation

  • Energieforschungsoffensive zur Dekarbonisierung (Smart Grids, neue Speichertechnologien, Wasserstoff, DSM; Energie-Effizienz)
  • Sektorkopplung für Strom, Wärme und Mobilität – gesamthafte Systembetrachtung
  • Innovation: Energiecluster und Open Energy Innovation
  • Strategie zur Verwendung alternativer Energieträger in der Mobilität (E-Mobilität, Wasserstoff, synthetische Treibstoffe,) mit Fokus auf Gesamt-Klimabilanz
  • Umfassende Forschung-Technologie-Innovation-Strategie und Forschungsfinanzierungsgesetz sollen längerfristige Orientierung und Perspektiven (für Spitzenforschung) ermöglichen
  • Stärkung der Grundlagenforschung (Bildung von Excellenz-Clustern und Emerging Fields, Austrian Chairs of Excellenz)
  • Schaffung eines neuen nationalen Zentrums für Klimaforschung und Daseinsvorsorge

Unsere Forderungen zum Regierungsprogramm:

  • Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ausbauen
  • Versorgungssicherheit gewährleisten
  • Chancen der Digitalisierung nützen
  • Energieeffizienz durch Anreize erhöhen
  • Österreich sauber und effizient mit Wärme versorgen
  • Elektromobilität auf die Straße bringen
  • Weniger Bürokratie, mehr Tempo
  • Forschung, Entwicklung und Innovation vorantreiben
  • CO2 -Emissionen fair bepreisen
  • Leuchttürme errichten – Klimaschutz als Wettbewerbsvorteil