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Zukunftsweisender neuer Kollektivvertrag der E-Wirtschaft

Gewerkschaft und Arbeitgeber vereinbaren neues Lohn- und Gehaltssystem

Mit einem neuen, zukunftsweisenden, Kollektivvertrag stellen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der österreichischen E-Wirtschaft die Weichen für den Weg der Branche in die erneuerbare Energiezukunft. „Der neue Kollektivvertrag, der nach dreijährigen intensiven Verhandlungen am 1. Februar 2019 in Kraft tritt, macht die Elektrizitätswirtschaft und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem sich rasch wandelnden Umfeld fit für Dezentralisierung und Ökologisierung und soll dazu beitragen, dass auch der rasch wachsende Sektor der erneuerbaren Energien seinen Platz im Branchen-Kollektiv finden kann“, erklärten Vertreter von Oesterreichs Energie, der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA djp) anlässlich der Vertragsunterzeichnung des neuen KV.

„Der neue Kollektivvertrag ist nicht nur ein Zeichen der guten Zusammenarbeit von Branche und Arbeitnehmervertretern, sondern auch eine Chance für mehr Beschäftigung und sichere Jobs in einem zukunftsträchtigen Sektor“, freut sich Leonhard Schitter, Präsident von Oesterreichs Energie. „Mit dem neuen Kollektivvertrag wahren wir die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, öffnen das Tor zu einer umfassenden Erneuerung und einem sinnvollen Wachstum der Unternehmen und verknüpfen diese Branchenzukunft mit dem Versprechen einer intensiven beruflichen Weiterbildung“, erklärte Manfred Anderle,
KV-Verhandler und Bundessekretär der PRO-GE. Der von Österreichs E-Wirtschaft mit der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) abgeschlossene Kollektivvertrag für Arbeiter der Elektrizitätsunternehmen und der mit der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA djp) abgeschlossene Kollektivvertrag für Angestellte der Elektrizitätsunternehmen gilt für rund 2000 Arbeiter und 14000 Angestellte.

Neues GehaltssystemKern des neuen Kollektivvertrags ist ein neues kollektivvertragliches Lohn- und Gehaltssystem für die Arbeiter und Angestellten der E-Wirtschaft. Das neue System zielt darauf ab, die Anwendung eines brancheneinheitlichen kollektivvertraglichen Regelwerks für alle Sektoren der E-Wirtschaft inklusive der neu entstehenden Sektoren im
Erneuerbaren-Bereich wirtschaftlich sinnvoll zu ermöglichen. Bei den Verhandlungen wurde daher großer Wert daraufgelegt, ein Lohn- und Gehaltssystem zu definieren, das den künftigen Anforderungen an das Personal in der Energiewirtschaft gerecht wird. Schitter: „Nach dreieinhalb Jahren liegt nun eine Vereinbarung vor, mit welcher das Entlohnungsrecht
der E-Wirtschaft grundlegend modernisiert wird und das die künftige Anwendung dieser Kollektivverträge sicherstellt.“

Durch die Einführung des neuen Entlohnungssystems sollen für die bisher Beschäftigten hinsichtlich Lohn und Gehalt keine Verschlechterung gegenüber der Situation vor der Einführung entstehen, aufgrund der Umstellung jedoch auch keine zusätzlichen Erhöhungen erwachsen.

Die wesentlichen Punkte der Neugestaltung sind:

  • Anstelle von bisher 10 Verwendungsgruppen bei den Angestellten und
    6 Dienstgruppen bei den Arbeitern sind ab 1. Februar 2019 15 Beschäftigungs-gruppen vorgesehen, wovon die ersten 8 Beschäftigungsgruppen gemeinsame Gruppen für Arbeiter und Angestellte sind.
  • Mit Ausnahme der Einstiegsgruppe und der höchsten Beschäftigungsgruppe sind in jeder Gruppe 5 Biennalsprünge vorgesehen.
  • Für jede Beschäftigungsgruppe wurden die Anfangs- und Endbezüge sowie die jeweiligen Mindestlohn- bzw. Mindestgehaltsansätze pro Biennalstufe festgelegt.
  • Für jede Beschäftigungsgruppe wurden den heutigen Anforderungen entsprechende Tätigkeitsbeschreibungen festgelegt.
  • Wenngleich nun für Arbeiter und Angestellte ein gemeinsames kollektivvertragliches Bezügeschema vorgesehen ist, bleibt auch in Zukunft je ein eigener Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte bestehen und es werden bei künftigen Lohn- und Gehaltsanpassungen mit der PRO-GE und der GPA djp jeweils gesonderte Abschlüsse vereinbart.

Um auch die zukünftige Anwendung des Kollektivvertrags sicher zu stellen, wurde eine regelmäßige Überprüfung, welche Branchenunternehmen den Kollektivvertrag anwenden, vereinbart. Hier erhalten die Arbeitnehmer in Zukunft Mitwirkungsrechte. „Für den Fall, dass von Unternehmensseite Maßnahmen beabsichtigt werden, die mit Auswirkungen auf die Anwendung des E-Wirtschafts-Kollektivvertrags verbunden sind, findet auf betrieblicher Ebene ein Prüfungsverfahren bzw. im Fall der Nichteinigung ein Prüfungsverfahren unter Beteiligung der KV-Partner statt, als dessen Ergebnis eine Empfehlung ausgesprochen wird“, so Karl Dürtscher, Bundesgeschäftsführer der GPA-djp. Bezüglich Insourcing und Auslagerung von Arbeitnehmern sollen die Betriebspartner zumindest einmal jährlich nicht verbindliche Beratungen über die Auslagerung bzw. das Insourcing von geschäftsmodellnahen Dienstleistungen und Services führen.

Bildungsmanagement sichert Qualifikation

Wesentlicher Bestandteil des neuen KV ist eine Vereinbarung betreffend Bildungsmanagement. Vor dem Hintergrund der bereits absehbaren grundlegenden Veränderungen im Stromversorgungssystem soll in jedem Unternehmen mindestens einmal pro Jahr zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat eine Beratung über den spezifischen Bildungs- und Entwicklungsbedarf stattfinden.

Neuer KV gilt ab 1. Februar 2019

Der Kollektivvertrag über das neue Lohn- und Gehaltssystem tritt mit 1. Februar 2019 in Kraft. Das bedeutet, dass alle ab diesem Zeitpunkt eingetretenen Arbeitnehmer nach den neuen Regelungen eingestuft und entlohnt werden. Alle vor dem Inkrafttretensstichtag 1. Februar 2019 beschäftigten Arbeitnehmer haben sowohl der Anzahl als auch der Höhe nach grundsätzlich Anspruch auf alle Zeitvorrückungen nach dem alten System. Im Fall von Umstufungen von vor dem 1. Februar 2019 beschäftigten Arbeitnehmern, die anlässlich dieses oder nach diesem Zeitpunkt erfolgen, sind umfassende Detailregelungen vorgesehen, die teilweise Ausgleichszahlungen (Überleitungsausgleich) beinhalten.

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Christian Zwittnig
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