Wohnungseigentumsgesetz: E-Wirtschaft begrüßt „Right-to-Plug“
Die im Zuge der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) beschlossenen Änderungen erleichtern die Errichtung von privaten Ladestationen. Der Ausbau der E-Mobilität ist einer der größten Hebel zur Erreichung der Klimaziele. Mit einem Anteil von 46 Prozent der Gesamtemissionen ist der Verkehr der emissionsstärkste Sektor in Österreich außerhalb des Emissionshandels. Rund die Hälfte davon entfällt auf den PKW-Verkehr.
Lange Zeit stellte die Errichtung von privaten Ladestation für Elektrofahrzeuge Eigentümer von Wohnungen in Mehrparteienhäusern vor enorme juristische Herausforderungen. Mit der Novelle des WEG, die vergangene Woche beschlossen wurde, ändert sich das nun – brauchte es bislang die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, gibt es nun ein Recht auf die Errichtung einer langsamen Ladestation (Right-to-Plug). Diese kann nur durch einen begründeten Einspruch verhindert werden. Außerdem sind künftig qualifizierte Mehrheitsbeschlüsse mit nur einem Drittel der Wohnungseigentumsanteile möglich.
„Für die österreichische E-Wirtschaft ist das eine richtungsweisende Entscheidung. Der rasche Ausbau der Elektromobilität und der dafür notwendigen Infrastruktur leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung unserer Energie- und Klimaziele“, sagt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft. „Der Mobilitätsplan des Bundesministeriums für Klimaschutz sieht vor, dass der Anteil der E-Fahrzeuge im PKW-Bereich bis 2030 auf 30 Prozent steigen soll. Wir sprechen also von mehr als einer Million Fahrzeuge, die dann über unsere Straßen rollen – und geladen werden wollen“, erklärt Schmidt. „Noch sind wir nicht dort – aber wir wissen, dass die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz oder zu Hause bei der Entscheidung für ein E-Auto eine wichtige Rolle spielt.“
Verbesserungen auch bei öffentlichen Ladestationen gefordert
Auch im Bereich der öffentlichen Ladestationen braucht es Verbesserungen: Um das öffentliche Laden stärker an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer anzupassen, muss rasch die Abrechnung nach kWh – also nach geladener Energiemenge – ermöglicht werden. Derzeit fehlen jedoch die rechtlichen Grundlagen. Österreichs E-Wirtschaft fordert deshalb rasche und praxistaugliche Änderungen im Bereich des Maß- und Eichrechts zur Ermöglichung kWh-basierter Ladeangebote im öffentlichen Raum. Angesichts der enormen wirtschaftlichen und technologischen Dynamik im Bereich Elektromobilität ist jedoch darauf zu achten, dass die bisher getätigten Investitionen in den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur im Hinblick auf eine breitflächige Versorgung mit Ladestationen weiterhin im Einsatz bleiben können.
Ausreichend Strom für E-Mobilität
Bei der Ladeinfrastruktur besteht Handlungsbedarf – im Bezug auf die benötigte Strommenge ist die österreichische E-Wirtschaft aber bereits jetzt gut für das bevorstehende Wachstum im Bereich der E-Mobilität gerüstet: Nach eigenen Schätzungen würde ein E-Auto-Anteil von 30 Prozent am PKW-Bestand den Strombedarf nur um knapp 4 Prozent oder 3 Terawattstunden erhöhen. Selbst eine vollständige Umstellung aller PKWs wäre mit einem Mehrbedarf von 14 Prozent oder 10 Terawattstunden aus heutiger Sicht zu bewältigen.
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