Sondersteuer vom Tisch – E-Wirtschaft fordert Investitionssicherheit
Die österreichischen Stromkundinnen und -kunden können aufatmen. Nach Aussagen des Finanzministeriums gegenüber der APA ist klar: Eine mögliche Sondersteuer auf Stromerzeugung ist vom Tisch. „Alles andere wäre im Hinblick auf wettbewerbsfähige Energiepreise und die Investitionssicherheit im Land auch absolut unverständlich gewesen“, sagt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie. Als kritisch beurteilt die Branche aber die heute beschlossene deutliche Verschärfung der Abschöpfung von Erlösen bei der Stromerzeugung.
Die E-Wirtschaft begrüßt die Entscheidung der Regierung von einer geplanten Sondersteuer auf Stromerzeugung abzusehen. „Es ist gut, dass hier eine pragmatische Lösung im Sinne des Regierungsprogramms gefunden wurde“, sagt Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie. „Gerade in der aktuellen Situation ist die zusätzliche Belastung der Stromerzeugung keine gute Idee – eigentlich bräuchten wir genau das Gegenteil. Die nun getroffene Entscheidung, die Investitionen in den Erneuerbaren-Ausbau bei der Erlösabschöpfung berücksichtigt, werten wir als Bekenntnis zum Ausbau der heimischen Stromerzeugung und zur Stärkung der Versorgungssicherheit“, so Strugl.
Davon unabhängig ist sich die E-Wirtschaft ihre Verantwortung bewusst und wir bekennen uns dazu in der aktuellen Situation einen Beitrag zu leisten. Das müsse aber in einer Weise erfolgen, die Stromimporte nicht begünstige, einen konsequenten Ausbau der Erneuerbaren forciere und einen weiterhin wirtschaftlichen Betrieb von Pumpspeichern ermögliche, so Strugl. „Klar ist: unsere Kernaufgabe ist der Betrieb und die Transformation des Energiesystems und nicht die Sanierung des Budgets“, betont Schmidt.
Energiekrisenbeitrag bleibt bestehen, Verschärfungen kritisch
Den für heute geplanten Beschluss der Novelle des Gesetzes über den „Energiekrisenbeitrag-Strom“ mit einer Verlängerung bis 2030 und die damit verbundenen deutlichen Verschärfungen sieht die Branche aber kritisch. Dabei soll die Erlösobergrenze, ab der abgeschöpft wird, von 120 auf 90 Euro je Megawattstunde gesenkt werden (für neue Anlagen auf 100 Euro), der zu entrichtende Beitrag steigt von 90 auf 95 Prozent der Überschusserlöse. Positiv aus Sicht der Branche: Investitionen in Erneuerbare können im Ausmaß von 75 % der tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten als Absetzbetrag berücksichtigt werden. Die heute beschlossene Maßnahme soll zur Budgetsanierung beitragen und Einsparungen von 200 Millionen Euro sichern. Das Gesetz tritt am 1. April in Kraft, die Erlösberechnung erfolgt jedoch rückwirkend ab Jahresbeginn.
„Gegenüber dem, worüber noch Anfang der Woche diskutiert wurde, ist dieser Zugang das geringere Übel. Trotzdem: Jeder Eingriff in den Energiemarkt ist eine Belastung für die E-Wirtschaft und wird auch vom Kaptalmarkt und von Investoren äußerst kritisch gesehen“, sagt Strugl, der abschließend betont: „Die E-Wirtschaft ist bereit ihren Beitrag zu leisten. Im nächsten Schritt sehen wir nun aber bei der ebenso notwendigen Entlastung der Kundinnen und Kunden die Politik am Zug.“
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