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Netzreserve: Wichtiger Schritt für die Versorgungssicherheit

Die österreichische E-Wirtschaft begrüßt die gestern im Parlament beschlossene Neuregelung der Netzreserve. Das neue Gesetz bringt bis auf weiteres Rechtssicherheit.

„Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz verzögert sich – mit dem gestrigen einstimmigen Beschluss der Neuregelung der Netzreserve herrscht aber zumindest in diesem für unser Energiesystem neuralgischen Bereich vorerst Rechtssicherheit“, erklärt Michael Strugl, Präsident der Interessenvertretung Oesterreichs Energie. „Damit wurde die Forderung der EU-Kommission nach einem marktnäheren System punktgenau erfüllt. Wie sich das System in der Praxis bewährt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.“ Eine rasche Neuregelung der Netzreserve war notwendig, da die aktuellen Bestimmungen bereits im Herbst 2021 auslaufen und Anfang 2021 der Ausschreibungsprozess für die Nachfolgeregelung starten muss.

Der wachsende Anteil erneuerbarer Erzeugung aus Windenergie- und PV-Anlagen stellt unser Stromsystem vor eine große Herausforderung. Um die Stabilität unserer Versorgung weiter zu garantieren, müssen in den kommenden Jahren auch Netze und Speicher massiv ausgebaut werden. Sie ermöglichen es das Stromsystem im Gleichgewicht zu halten. Das letzte Sicherheitsnetz bildet die Netzreserve, die den Betrieb jener Kraftwerke ermöglicht, die für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit unerlässlich sind.

“Mit dem Vorziehen und dem raschen Beschluss der Netzreserve wurden die EU-Vorgaben zeitgerecht erfüllt und fürs Erste Planungssicherheit bei diesem wichtigen Thema geschaffen. Ob die aktuelle Regelung sich aber dazu eignet, die Netzreserve auch längerfristig ausreichend zu dotieren, werden die kommenden Jahre zeigen. Wir sehen in diesem Zusammenhang vor allem das nun beschlossene Stilllegungsverbot kritisch. Wenn unsere Kraftwerke langfristig im Markt bleiben sollen, brauchen wir eine faire Regelung mit einem angemessenen Kostenersatz, die uns einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb unserer Kraftwerke ermöglicht“, so Strugl.

Weiterhin ungeklärt bleibt zudem die Frage, wie künftig die Errichtung neuer thermischer Kapazitäten zum Ersatz von Bestandsanlagen geregelt werden soll. Durch altersbedingte Stilllegung bestehender Kraftwerke und die wachsende Volatilität der Erzeugung werden solche Investitionen notwendig sein. Diese Kraftwerke sind zur Aufrechterhaltung unserer Versorgungssicherheit unerlässlich, im Regelbetrieb rechnen sich diese Anlagen jedoch nicht.

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