Investitionszuschüsse: E-Wirtschaft begrüßt erste EAG-Verordnung
Die heutige Veröffentlichung der Investitionszuschüsse-Verordnung stellt aus Sicht der E-Wirtschaft einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) dar. Die Branche begrüßt den durchwegs ambitionierten Zugang, der dabei verfolgt wurde: „Zum Start der Investitionsförderungen wurde der aktuellen Situation Rechnung getragen und Fördervolumina teilweise deutlich erhöht. Der Auftakt bei der Umsetzung des EAG ist damit aus unserer Sicht geglückt. Wir hoffen, dass dieser Zugang auch bei kommenden Schritten erhalten bleibt“, erklärt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie. Im Hinblick auf die weitere Umsetzung des EAG-Pakets fordert sie jedoch mehr Geschwindigkeit ein: „Die EAG-Novelle wurde im Jänner beschlossen, nun haben wir die erste Verordnung – rund zwanzig weitere fehlen aber noch. Ein derartiges Tempo können wir uns in der aktuellen Situation einfach nicht leisten“, so Schmidt.
Die Erneuerbaren-Investitionszuschüsse-Verordnung regelt die Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Erzeugungsanlagen in den Bereichen Photovoltaik, Wasser- und Windkraft sowie Biomasse. Die österreichische E-Wirtschaft begrüßt die heute erlassene Verordnung als wichtigen ersten Schritt, dem nun weitere folgen müssen.
Die Änderungen gegenüber dem Begutachtungsentwurf ergeben ein gemischtes Bild. Zwar wurden die Fördersätze geringfügig erhöht – die aktuell stark gestiegenen Anlagen- und Komponentenpreise werden dadurch nach Einschätzungen der E-Wirtschaft jedoch nicht abgefangen. Zudem finden sich im Verordnungstext keine wesentlichen Erleichterungen für PV-Anlagen auf Grünland und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nun muss die Praxis zeigen, ob mit diesen Einschränkungen eine hohe Ausbaugeschwindigkeit in diesem Bereich erreicht werden kann. Im Hinblick auf Umsetzbarkeit kleinerer Projekte im Bereich Wasserkraft begrüßt Oesterreichs Energie die Einführung von Größenklassen bei Wasserkraft.
Weitere Verordnungen fehlen
„Die Verordnung zu den Investitionszuschüssen ist ein wichtiger Schritt, dem nun umgehend weitere folgen müssen. Damit wir unsere Erneuerbaren-Projekte endlich auf den Boden bringen können, brauchen wir rasch eine vollständige Umsetzung des EAG, außerdem brauchen wir schnellere Verfahren und ausreichend geeignete Flächen zur Errichtung von erneuerbaren Erzeugungsanlagen. Denn eines ist klar: Mehr Rückenwind für den Umbau des Energiesystems als jetzt, wird es so schnell nicht geben. Es wäre also an der Zeit alle Hebel in Bewegung zu setzen, die wir haben“, sagt Schmidt.
Grundvoraussetzung für einen schnellen und reibungslosen Ausbau der Erzeugungsanlagen ist zudem ein gleichzeitiger Ausbau von Netzen und Speichern. „Wenn wir unsere internationalen Abhängigkeiten in den kommenden Jahren deutlich reduzieren wollen, müssen wir neben Kraftwerken auch in unsere Netzinfrastruktur und unsere Speicher investieren. Wer Ja zum Erneuerbaren-Ausbau sagt, muss auch Ja zum Netzausbau sagen.“, so Schmidt.
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