Gesetzeskonforme Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen
E-Wirtschaft weist Kritik an Kostenweitergabe für Effizienzmaßnahmen zurück
Als rechtlich und auch in der Sache unzutreffend weist Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft Kritik der WKO an der Kostenweitergabe für Maßnahmen auf Basis des Energieeffizienzgesetzes zurück. „Oesterreichs Energie hat bereits vor Beschlussfassung des Gesetzes eindringlich davor gewarnt, dass mit dem Gesetz Kosten verbunden sein werden, die nicht nur von den Lieferanten getragen werden können“, erklärte Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie.
Die Mehrkosten für Effizienzmaßnahmen können laut Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts 222 bis 445 Millionen Euro pro Jahr betragen. Schmidt: „Die E-Wirtschaft ist jetzt verpflichtet, Effizienzprojekte durchzuführen.“ Es sei daher zu erwarten, dass sämtliche Lieferanten Maßnahmen setzen werden oder am Markt anrechenbare Effizienzmaßnahmen zukaufen müssen. Das koste Geld und Effizienzkosten seien nun einmal Teil des Energiepreises. Die von Unternehmen der E-Wirtschaft mit der Information von Kunden bereits gestarteten Maßnahmen gehen völlig konform mit den Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes und den zwischen Lieferant und Kunde vereinbarten individuellen Lieferverträgen im Gewerbe- und Industriebereich.
Effizienzmaßnahmen benötigen stabile RahmenbedingungenAls Hypothek für die Effizienzbemühungen sieht die E-Wirtschaft das Fehlen stabiler Rahmenbedingungen. Zwar habe das Wirtschaftsministerium eine pragmatische Vorgangsweise zugesagt, und ist bemüht die Umsetzung zu übernehmen bis die Monitoringstelle installiert ist und ein verbindlicher Maßnahmenkatalog vorliegt, jedoch seien klare Richtlinien und stabile Rahmenbedingungen nun einmal Voraussetzung für einen stabilen und liquiden Markt, der wiederum positiv auf die Preisgestaltung wirken könnte. Hier gelte es daher rasch die fehlenden Vorgaben für die Anrechenbarkeit der Maßnahmen insbesondere auch für das Jahr 2014 festzulegen und damit Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten.
E-Wirtschaft setzt Energieeffizienzgesetz aktiv umAktuell setzt die E-Wirtschaft laut Schmidt bereits aktiv eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz um, zu denen auch Kooperationen mit energieverbrauchenden Unternehmen gehören. Der Handlungsspielraum der Energielieferanten richtet sich daher nach den verfügbaren Energieeffizienzmaßnahmen am Markt und den Kosten für neue Energieeffizienzmaßnahmen – wobei gezielt von den Lieferanten darauf geachtet wird kosteneffiziente Maßnahmen zu unterstützen und zu fördern.
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