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Erneuerbaren-Ausbau: E-Wirtschaft begrüßt Einigung auf EAG-Novelle

Mitte des Jahres wurde das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) mit breiter Zustimmung im Parlament beschlossen, seither wird an einer Notifizierung durch die Europäische Kommission gearbeitet – nun gelang der Durchbruch. „Viele hatten das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz für dieses Jahr bereits abgeschrieben – mit der gestrigen Novellierung hat die Regierung diese Kurve im letzten Moment geschafft. Für den Start des Erneuerbaren-Ausbau im nächsten Jahr, sind das sehr gute Nachrichten“, sagt Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft.

Die E-Wirtschaft begrüßt die Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes. Die wesentlichen Züge des Pakets – die differenzierte Förderkulisse, die Definition technologiespezifischer Ausbaupfade, die einen gleichzeitigen Ausbau aller Erzeugungsformen sicherstellt, und die Einführung einer wettbewerbsorientierten Marktprämie – sind weiterhin erhalten geblieben. Gleichzeitig gelang es das Gesetz wie gefordert an die europarechtlichen Notwendigkeiten anzupassen.

Eine wichtige Neuerung, die die E-Wirtschaft ebenfalls begrüßt, gibt es im Bereich der Ökostromfinanzierung: Neben dem Ökostromförderbeitrag wird nun im kommenden Jahr auch die Ökostromförderpauschale ausgesetzt. „Angesichts der massiv steigenden Energiepreise ist das eine sinnvolle Maßnahme um Verbraucher zielgerichtet zu entlasten ohne dabei direkt in den an sich gut funktionierenden Markt einzugreifen“, sagt Strugl.

Besonders erfreulich aus Sicht der E-Wirtschaft ist, dass im Zuge des Beschlusses breiter politischer Konsens mit Regierung und Opposition hergestellt werden konnte. Michael Strugl: „Energiepolitik – und insbesondere Erneuerbaren-Ausbau – kann nur gelingen, wenn alle Kräfte an einem Strang ziehen. Wir hoffen, dass das neue Gesetz nun auch bei der Europäischen Kommission noch dieses Jahr Zustimmung findet.“ Der endgültige Beschluss im österreichischen Parlament kann im Jänner erfolgen. Das Gesetz bildet die Grundlage für eine Reihe von Verordnungen, die Laufe des kommenden Jahres folgen müssen.

„Damit das Projekt Erneuerbaren-Ausbau gelingen kann, braucht es aber mehr als ein Ausbau-Gesetz: Wir brauchen ausreichend geeignete Flächen, auf denen Kraftwerke errichtet werden können. Wir brauchen zügige und berechenbare Genehmigungsverfahren, damit wir unsere Projekte in den wenigen verbleibenden Jahren auch planen und umsetzen können. Und wir brauchen den Rückhalt der Öffentlichkeit bei der Umsetzung der Projekte. Ohne diese Rahmenbedingungen wird eine Zielerreichung 2030 wohl ein frommer Wunsch bleiben“, so Strugl.

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