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Elektrizitätswirtschaftsgesetz: E-Wirtschaft begrüßt Start der Begutachtung

Mit dem heutigen Tag hat die Bundesregierung den Begutachtungsentwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) veröffentlicht. Das neue Gesetz ist die nationale Umsetzung der längst überfälligen europäischen Strombinnenmarkt Richtlinie und soll wesentliche Bereiche der Elektrizitätswirtschaft auf neue Beine stellen. „Ziel ist die Schaffung einer modernen Rechtsgrundlage, die es uns ermöglicht den bevorstehenden Erneuerbaren-Ausbau erfolgreich zu bewältigen, neue Akteure in das System einzubinden und in einigen wichtigen Bereichen wieder Rechtssicherheit herzustellen“, erklärt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft. „Um die Energiewende zu schaffen, brauchen wir ein modernes Marktmodell, das den Aufbau einer klimaneutralen Stromversorgung unterstützt.“
 

Grundsätzlich begrüßt die E-Wirtschaft den nun veröffentlichten Vorschlag des ElWG in weiten Teilen als wichtige Arbeitsgrundlage. „Wir warten schon lange auf den offiziellen Entwurf und freuen uns, dass in dieser Gesetzgebungsperiode noch wichtige Rahmenbedingungen für den notwenigen Umbau des Stromsystems beschlossen werden“, sagt Schmidt. Insbesondere den deutlichen Schritt in Richtung einer stärkeren Bepreisung der Leistung gegenüber der Arbeit bei den Netztarifen und die Definition neuer Marktpartner werden in einer ersten Einschätzung als positiv gewertet.

Weiters begrüßt die Branche die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu den Themen Grundversorgung, Sozialtarif und Lieferbedingungen – also die Frage, wie Vertragsbedingungen zwischen Stromlieferanten und Kunden gestaltet werden müssen. „Wir hoffen sehr, dass wir bei diesem wichtigen Thema rasch zu Ergebnissen kommen und bald Vorschläge auf dem Tisch liegen, die ein rechtssicheres Umfeld für Kunden und Lieferanten schaffen.“
 

Klare Leitlinien für Tarifierung

Kritisch wird hingegen die weitreichende Bündelung von Kompetenzen in der Regulierungsbehörde gesehen. Insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der Tarifierung sollten vom Gesetzgeber grundsätzliche Leitlinien vorgegeben werden, an denen sich die Regulierungsbehörde und die Netzbetreiber künftig orientieren können. „Wir wissen, dass in Vergangenheit das Augenmerk des Regulators mehr auf der Kosteneffizienz als auf einem möglichst schnellen Netzausbau gelegen hat“, sagt Schmidt.
 

Echte Beschleunigung statt kurzer Fristen

In diesem Zusammenhang fordert die Branche auch eine Anpassung diverser sehr kurzer Fristen. „Allein auf dem Papier wird man den Netzausbau nicht beschleunigen können. Angesichts des beispiellosen Booms im Bereich PV arbeiten die Netzbetreiber bereits jetzt am Limit“, so Schmidt. „Eine echte Beschleunigung würden schnellere Verfahren, kürzere Lieferzeiten von Komponenten und breitere öffentliche Unterstützung für Netz-Projekte bringen“, sagt Schmidt.

Die erstmalige Beschränkung der Einspeiseleistung begrüßt die Branche, hält die Regelung aber für nicht ausreichend. „PV-Anlagen etwa erreichen ihre maximale Leistung nur wenige Stunden im Jahr – die Netze auf allen Ebenen für diese seltenen Spitzen auszubauen, ergibt volkswirtschaftlich wenig Sinn und würde sich umgehend in höheren Netztarifen niederschlagen.“, sagt Schmidt. „Gerade im Sinne eines forcierten Ausbaus sollten wir uns gut überlegen, wie wir die knappe Ressource Netzkapazität bestmöglich nutzen.“
 

Speicher entlasten

Auch in anderen Bereichen muss aus Sicht der Branche noch nachgebessert werden: Durch die Bereitstellung von Flexibilität ermöglichen Pumpspeicher und andere Speichersysteme die Integration von PV-Anlagen und Windkraftwerken in das Stromsystem. Um Anreize für Investitionen in diese Anlagen zu setzen, sollten im ElWG Speicher von Netzentgelten befreit werden – bereits bestehende Regelungen sollten technologieneutral umgestaltet werden und einen langfristig gültigen Rahmen setzen. Auch im Hinblick auf die Situation in Nachbarländern bräuchte es eine entsprechende Entlastung um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Die E-Wirtschaft wird den nun vorliegenden Gesetzesentwurf in den kommenden Wochen im Detail analysieren und sich mit eigenen Vorschlägen konstruktiv in die laufenden Diskussionen einbringen.

Ansprechpartner

Christian Zwittnig
Leiter Kommunikation, Pressesprecher
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