EAG-Beschluss: E-Wirtschaft begrüßt Einigung in letzter Minute
„Es freut uns, dass Regierung und Opposition beim Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz an einem Strang gezogen und am Ende ein auf den ersten Blick gutes und schlüssiges Gesetz verhandelt haben. Der erste Schritt ist damit gemacht, weitere müssen nun folgen: Wir brauchen eine zügige Notifizierung des Pakets durch die EU, eine rasche, pragmatische Umsetzung der entsprechenden Verordnungen und eine positive Stimmung für die Errichtung der notwendigen Infrastruktur“, erklärt Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie in einer ersten Reaktion.
Oesterreichs Energie begrüßt die Einigung zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, die in letzter Minute erfolgt ist. Die wesentlichen Aspekte des Pakets sind aus Sicht der Branche die differenzierte Förderkulisse, die Definition technologiespezifischer Ausbaupfade, die einen gleichzeitigen Ausbau aller Erzeugungsformen sicherstellt, und die Einführung einer wettbewerbsorientierten Marktprämie.
Im Bereich Wasserkraft wird die umfassende und treffsichere Gestaltung des Förderrahmens einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung leisten – größter Wermutstropfen ist hier die Einführung zusätzlicher ökologischer Kriterien im Zuge der Förderung. Auch die Bestimmungen im Bereich Windkraft sieht die Branche überwiegend positiv. Der Verordnungsgeber wird allerdings aufgefordert, seinen Spielraum zu nützen und im Zuge der Förderung eine Standortdifferenzierung vorzusehen, die künftig eine zielsichere Kompensierung der wirtschaftlichen Nachteile weniger ertragreicher Standorte ermöglicht. Weiters schätzt die Branche die neuen Regelungen im Bereich der Photovoltaik (PV) als zielgerichtet und positiv ein. Hier wurde ein Rahmen geschaffen, der neben dem Ausbau der Dachflächen auch die Nutzung von Industrieflächen und von Flächen mit Doppelnutzung zur Zielerreichung vorsieht. Die Förderung von Wasserstoff wird im Interesse der Sektorkopplung ebenfalls begrüßt.
Neben diesen positiven Aspekten enthält das Gesetz aber eine Reihe von Punkten, die von der E-Wirtschaft durchaus kritisch gesehen werden. So begrüßt die Branche Energiegemeinschaften zwar grundsätzlich als Instrument zur Schaffung von Akzeptanz für Infrastrukturprojekte indem Bürger auf den unteren Netzebenen als Erzeuger auftreten können. In der aktuellen Fassung hat sich das Gesetz aber weit von dieser Grundintention entfernt. Durch einen günstigen Netztarif und niedrige Pauschalen auf der einen Seite und die Bezahlung einer Marktprämie für nicht selbst verbrauchten Strom auf der anderen drohen massive Wettbewerbsverzerrungen, die in keiner Weise der Idee eines Level Playing Fields entsprechen. Die dabei entstehenden Kosten werden am Ende die Stromkunden bezahlen.
Auch beim Thema Wasserstoff blieben wesentliche Kritikpunkte aus Sicht der E-Wirtschaft bestehen: So ist eine Beimengung in die bestehende Gasinfrastruktur weiterhin nicht erlaubt, zudem wurde die ursprünglich angekündigte Summe für die Wasserstoffförderung nun wieder von 50 auf 40 Mio. Euro gekürzt. Für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit ist ein verstärkter Netzausbau und die Errichtung zusätzlicher Speicheroptionen ebenso wichtig wie der Ausbau der Erzeugungskapazitäten.
Aus Sicht der Branche ist es zudem enttäuschend, dass in dem Gesetz die Chance versäumt wurde das Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen aufzugreifen und damit Rechtssicherheit und Transparenz bei den Lieferbedingungen für Energieversorger zu schaffen.
„Auf dem Papier sieht das EAG vielversprechend aus. Jetzt geht es darum die Projekte umzusetzen – um die Ausbauziele zu erreichen, ist die Mitwirkung der Länder und Behörden notwendig“, sagt Michael Strugl.
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