EABG: E-Wirtschaft begrüßt Schulterschluss
Der heutige Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) ist aus Sicht von Oesterreichs Energie ein wichtiges Signal für Versorgungssicherheit, Energieunabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Das Gesetz greift eine Reihe zentraler Forderungen der E-Wirtschaft auf, darunter die rechtliche Verankerung eines überragenden öffentlichen Interesses, die Einrichtung von One-Stop-Shops für Genehmigungen und die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten. Zusammen sollen diese Maßnahmen deutlich kürzere Projektlaufzeiten ermöglichen.
Wien. Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der österreichischen E-Wirtschaft, begrüßt den heutigen Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes. Aus Sicht der Branche setzt die Politik damit in einer Zeit, in der Versorgungssicherheit, Energieunabhängigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und leistbare Strompreise entschlossenes Handeln verlangen, ein klares Zeichen.
„Heute ist gelungen, wofür die Branche seit Jahren appelliert: ein parteiübergreifender, rot-weiß-roter Schulterschluss im Sinne einer souveränen und wettbewerbsfähigen Energiezukunft. Das EABG ist mehr als ein energiepolitisches Reformprojekt: Es ist eine Voraussetzung dafür, dass Österreich seine Versorgungssicherheit festigt, unabhängiger von Energieimporten wird und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes stärkt“, sagt Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie.
Beschleunigung statt Blockade
Entscheidend für einen zügigen Ausbau der heimischen Energieversorgung sind rasche, klare und rechtssichere Verfahren. Mit dem EABG werden nun jahrelange Forderungen der Branche umgesetzt: ein überragendes öffentliches Interesse für erneuerbare Energieanlagen, Netze und Speicher, konzentrierte Verfahren im Sinne eines One-Stop-Shops, Beschleunigungsgebiete sowie ein integrierter Blick auf Erzeugung, Infrastruktur und Speicher.
„Für die Unternehmen der E-Wirtschaft ist entscheidend, dass aus politischen Zielen zügig und planbar konkrete Projekte werden können. Das EABG schafft dafür wichtige Voraussetzungen: klare Zuständigkeiten, gebündelte Verfahren und mehr Planungssicherheit. Entscheidend wird jetzt sein, dass diese Beschleunigung auch schnell in der Praxis ankommt“, sagt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie.
Vom Gesetzestext zur Umsetzung
Aus Sicht von Oesterreichs Energie markiert der Beschluss einen dringend notwendigen Paradigmenwechsel. Energieprojekte sind Infrastrukturprojekte von nationaler Bedeutung. Verfahrenshürden und Rechtsunsicherheit haben in der Vergangenheit immer wieder zu überlangen Projektlaufzeiten und deutlich steigenden Kosten geführt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, muss das neue Gesetz nun möglichst rasch in Kraft treten und seine Wirkung in der Praxis entfalten. „Beschleunigung darf nicht nur im Gesetzestext stehen, sondern muss in Behördenverfahren, Planungsprozessen und Projektumsetzungen tatsächlich ankommen“, so Schmidt.
Mehr Ausbau, mehr Planungssicherheit
Grundsätzlich positiv bewertet Oesterreichs Energie auch die Zielanpassungen: Zusätzlich zum bereits im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz verankerten Zubau von 27 Terawattstunden sieht das neue EABG drei weitere Terawattstunden (TWh) bis 2030 vor. Darüber hinaus wurde für das Jahr 2035 ein neues Zwischenziel formuliert – bis dahin sollen Kraftwerke zugebaut werden, die in der Lage sind weitere 10 TWh Strom jährlich zu erzeugen.
„Beide Anpassungen gehen in die richtige Richtung. Wir brauchen mehr Strom aus Erneuerbaren statt fossilen Importen aus dem Ausland. Daher müssen wir heimische Potenziale nutzen und fossile Energien in Industrie, Verkehr und Raumwärme durch erneuerbaren Strom ersetzen. Dafür wurde heute eine wichtige Grundlage geschaffen“, so Schmidt.
Für die Branche ist aber klar: Ziele allein erzeugen keine einzige Kilowattstunde Strom. Entscheidend ist, dass die nun geschaffenen Instrumente auch in der Praxis konsequent genutzt werden – in Form von Beschleunigungsgebieten, klaren Zuständigkeiten, digitalen Verfahren, verbindlichen Fristen und einer vorausschauenden Netzinfrastrukturplanung.
Standort braucht Strom aus Österreich
Oesterreichs Energie sieht im EABG nicht nur ein Energiegesetz, sondern auch ein Standortgesetz. Raschere Genehmigungen und mehr heimische Stromerzeugung stärken die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft, erhöhen die Versorgungssicherheit und schaffen die Grundlage für stabile und perspektivisch günstigere Strompreise.
„Die Branche ist bereit zu investieren. Was sie braucht, sind verlässliche Rahmenbedingungen, klare Verfahren und politische Konsequenz. Der heutige Beschluss ist ein starkes Signal. Die E-Wirtschaft wird nun alles daran setzten, den heutigen Schulterschluss in einen Umsetzungsschub für Österreich zu verwandeln“, so Strugl abschließend.


