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E-Wirtschaft: Mindestlöhne und -gehälter steigen zwischen 1,3 und 1,5 Prozent, Ist-Löhne steigen um 1,4 Prozent

KV-Abschluss nach kurzer Verhandlungsdauer betont beidseitige Verantwortung von Arbeitnehmern und Branche

Die Löhne und Gehälter in der österreichischen E-Wirtschaft steigen mit Wirkung vom 1. Februar zwischen 1,3 und 1,5 Prozent. „Mit diesem KV-Abschluss, der gleichermaßen die Interessen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber im Zeichen schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wahrt, demonstrierten  die Sozialpartner der E-Wirtschaft ihr Verantwortungsbewusstsein für die Weiterentwicklung der österreichischen E-Wirtschaft in herausfordernden Zeiten“, erklärten die Verhandlungspartner zum Abschluss der Gespräche.

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der österreichischen Elektrizitätswirtschaft konnten am 12. Jänner 2016 bereits in der ersten Verhandlungsrunde abgeschlossen werden. Die Mindestlöhne und -gehälter der Branche werden mit Wirkung vom 1. Februar 2016 zwischen 1,3 und 1,5 Prozent erhöht. Die Ist-Löhne und -gehälter werden durchgängig um 1,4 Prozent angehoben. Lehrlingsentgelte und Zulagen steigen um jeweils 1,5 Prozent.

Der Kollektivvertrag, der zwischen der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE), der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und Oesterreichs Energie ausverhandelt wurde, gilt für rund 16.000 Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer in den österreichischen Elektrizitätsunternehmen. Zufrieden mit dem Ergebnis nach Abschluss der mit hohem Verantwortungsbewusstsein geführten Gespräche zeigten sich sowohl die Gewerkschaften als auch Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft. Man habe den geringen Spielraum, den die schwierige Lage der Branche ermögliche, optimal genutzt und damit sowohl den berechtigten Ansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch der Situation der Unternehmen Rechnung getragen.

Der Kollektivvertragsabschluss im Detail:

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgrundgehälter zwischen 1,5 und 1,3 %

Erhöhung der Ist-Löhne und Ist-Gehälter um 1,4 %

Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,5 %

Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 1 % und

Erhöhung der Zulagen um 1,5 %

Der Kollektivvertrag tritt mit 01.02.2016 in Kraft.

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