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E-Wirtschaft hofft auf Einigung zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Mit dem heutigen Beschluss im Wirtschaftsausschuss hat das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) eine weitere wichtige Hürde genommen – nun muss das Gesetz noch im Parlament beschlossen werden. „Ich appelliere an alle beteiligten Parteien das EAG noch vor der Sommerpause zu beschließen und damit endlich die gesetzliche Grundlage für die Energiewende in Österreich zu schaffen“, erklärt Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie. „Zudem hoffe ich, dass im Interesse unserer Klima- und Energieziele die verbleibenden Tage noch dazu genutzt werden, die letzten verbliebenen Fallstricke aus dem Gesetz zu beseitigen“, so Strugl.

Österreich hat sich beim Ausbau der Erneuerbaren hohe Ziele gesteckt: 2030 soll der Strombedarf über das Jahr betrachtet vollständig aus nachhaltigen Energiequellen gedeckt werden, bereits 2040 soll das Land klimaneutral sein. Wesentliche Grundlage für die Erreichung dieser ambitionierten Ziele ist der rasche Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die damit verbundenen umfassenden Investitionen in die Energie-Infrastruktur schaffen.
 

E-Wirtschaft unterstützt EAG

Die E-Wirtschaft sieht das EAG grundsätzlich positiv – wesentliche Aspekte aus Sicht der Branche sind die differenzierte Förderkulisse und die Definition technologiespezifischer Ausbaupfade, die den gleichzeitigen Ausbau aller Erzeugungsformen sicherstellt. Zudem begrüßt die Branche die neu hinzugekommenen Anreize im Bereich Wasserstoff. Doch es gibt auch in den aktuellen Entwürfen noch kritische Punkte:

  • Energiegemeinschaften
    Die österreichische E-Wirtschaft versteht sich als Enabler und Koordinator der Energiewende. Um allen Beteiligten eine faire und unbürokratische Teilhabe zu ermöglichen und gleichzeitig einen sicheren Umbau des Energiesystems zu gewährleisten, setzt sich die Branche für gleiche Rechte und Möglichkeiten ein. Es braucht aber auch Pflichten, die klare Impulse für einen raschen, kosteneffizienten und systemverträglichen Ausbau erneuerbarer Energiequellen und deren Marktintegration setzen.

    Damit Energiegemeinschaften zu einer Erfolgsgeschichte für die Beteiligung werden können, müssen sie funktionieren. Die dafür nötige Anpassung der Prozesse im Hintergrund braucht angemessene Übergangsfristen und eine Umsetzung in Schritten. Energiegemeinschaften in einfachen Ausprägungen können zeitnah umgesetzt werden. Die Realisierung von Mehrfachbeteiligungen an mehreren Gemeinschaften sowie konzessionsübergreifende Gemeinschaften werden wesentlich länger brauchen.
     
  • PV Freifläche
    Zur Erreichung des Ziels im Bereich Photovoltaik (PV) von 11 TWh wird neben dem Ausbau der PV auf den Dächern auch die Errichtung von PV-Anlagen auf Freiflächen notwendig sein. Dazu eignen sich neben Deponien auch Gelände um Industrieanlagen, in Bergbaugebieten und militärischen Anlagen. Diese Potenziale sollten genützt – und nicht mit hohen Abschlägen versehen werden.
     
  • Netzzutrittspauschalen
    Die geplanten Netzzutrittspauschalen für erneuerbare Anlagen sind deutlich zu niedrig angesetzt. Die geplante Regelung würde dazu führen, dass ein Großteil der Kosten von der breiten Bevölkerung getragen werden muss. Das entspricht in keiner Weise der Idee einer fairen und verursachungsgerechten Verteilung der Netzanschlusskosten.
     
  • Grünes Gas
    Im Bereich Grünes Gas ist derzeit vorgesehen, dass das Fördervolumen von 100 Mio. Euro jährlich (50 Mio. Euro pro Jahr für Wasserstoff und weitere 50 Mio. Euro pro Jahr für Biogas) über die Gaskunden finanziert werden soll. Diese Regelung würde auch Gaskraftwerke belasten – und damit ihre Wettbewerbssituation gegenüber anderen Technologien oder Erzeugerländern. Genau diese Kraftwerke sind es aber, die künftig mehr denn je zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit gebraucht werden.
     
  • Wasserstoff
    Derzeit ist die Förderung per Investitionszuschuss auf Wasserstoffanlagen beschränkt, die ausschließlich für betriebliche Zwecke eingesetzt werden. Eine Förderung für Anlagen von Netzbetreibern oder zur Beimengung von Wasserstoff im öffentlichen Gasnetz, ist derzeit ausgeschlossen. Damit trägt die aktuelle Regelung nur sehr begrenzt zum Aufbau einer nationalen Wasserstoffwirtschaft bei.
     
  • Allgemeine Lieferbedingungen
    Unabhängig vom EAG braucht die E-Wirtschaft Rechtssicherheit im Bereich der Allgemeinen Lieferbedingungen. Wie zahlreiche laufende gerichtliche Verfahren zeigen, braucht es hier eine klare Rechtsgrundlage für künftige Preisänderungen.

Downloads

PA-2021-06_30_EAG.pdf PDF 135 KB

Ansprechpartner

Christian Zwittnig
Leiter Kommunikation, Pressesprecher
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