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E-Wirtschaft: Gehälter steigen 2017 um 1,55 Prozent

Verantwortungsvoller KV-Abschluss reflektiert wirtschaftliche Lage der Branche und Interessen der Arbeitnehmer gleichermaßenDie Löhne und Gehälter in der österreichischen E-Wirtschaft steigen mit Wirkung vom 1. Februar um 1,55 Prozent. „Der KV-Abschluss reflektiert in verantwortungsvoller Weise die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie auch die wirtschaftliche Situation der Branche und die allgemeine Wirtschafts- und Preisentwicklung“, erklärten die Verhandlungspartner zum Abschluss der Gespräche. Parallel zum Gehaltsabschluss vereinbarten die Gesprächspartner eine Weiterentwicklung des Rahmenrechts, die gemeinsam mit den laufenden Gesprächen über einen künftigen Kollektivvertrag fortgesetzt werden soll.

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der österreichischen Elektrizitätswirtschaft konnten am 19. Jänner 2017 in der zweiten Verhandlungsrunde abgeschlossen werden. Die Mindestlöhne und -gehälter der Branche werden mit Wirkung vom 1. Februar 2017 jeweils um 1,55 Prozent erhöht. Die Lehrlingsentgelte steigen ebenfalls um 1,55 Prozent, für Zulagen wurde eine Erhöhung um 1,3 Prozent vereinbart. Die Vergütungen für Reisekosten werden um 0,9 Prozent erhöht.

Der Kollektivvertrag, der zwischen der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE), der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und Oesterreichs Energie ausverhandelt wurde, gilt für rund 16.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den österreichischen Elektrizitätsunternehmen. Arbeitnehmervertreter und Arbeitgeber erklärten nach dem Abschluss, dass durch die Konzentration auf das Wesentliche bei gutem Verhandlungsklima ein für beide Seiten tragbares Ergebnis erreicht werden konnte. Damit trage man sowohl den Interessen der Branche, die sich in umkämpften Märkten bewähren müsse, als auch den Interessen der Arbeitnehmer Rechnung.

Der Kollektivvertragsabschluss im Detail:Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgrundgehälter um 1,55 %.
Erhöhung der Ist-Löhne und Ist-Gehälter um 1,55 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,55 %
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 0,9 % und
Erhöhung der Zulagen um 1,3%

Der Kollektivvertrag tritt mit 01.02.2017 in Kraft

 

 

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