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E-Wirtschaft begrüßt wichtige Erleichterungen im Entwurf des UVP-G

„Auf den ersten Blick ein guter, praxisnaher Vorschlag für deutlich schnellere Verfahren“, mit diesen Worten fast Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie das erste Resümee der Branche zum nun vorgestellten Begutachtungsentwurf zusammen. Bei wesentlichen Punkten – etwa der Etablierung eines „Fast Track“ für Erneuerbare, der Ausweisung von Zonen für Energiewende-Projekte und den generellen Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung – erkennt die Interessenvertretung der E-Wirtschaft zwar deutliche Fortschritte, der Branchenverband kritisiert jedoch die zusätzliche UVP-Pflicht bei Wasserkraftprojekten in bestimmten Gebieten sowie die unklaren Kriterien bei der Begrenzung des Flächenverbrauchs. „Insgesamt sehen wir beim aktuellen Gesetzesvorschlag gute Ansätze – wenn es nun noch gelingt, die letzten Fallstricke zu beseitigen, haben wir eine wirklich praktikable Grundlage für einen raschen Erneuerbaren-Ausbau. Wesentlich ist jedoch, dass das Gesetz auch rasch beschlossen wird und in Kraft tritt“, sagt Schmidt.
 

„Ganz Europa leidet derzeit im Zuge der Gaskrise unter steigenden Energiepreisen –erneuerbare Stromerzeugung ist dabei mittelfristig unser wichtigstes Ass im Ärmel. Es ist daher wesentlich, dass wir unsere Kapazitäten in diesem Bereich nun so schnell wie möglich erweitern. In Vergangenheit waren überlange Verfahren dabei ein wesentliches Hindernis“, erklärt Barbara Schmidt. Darüber hinaus ist der vorliegende Begutachtungsentwurf für die Novelle des UVP-Gesetzes ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Energie- und Klimaziele durch den Ausbau von erneuerbaren Kraftwerken, der Netzinfrastruktur und Speichern.
 

E-Wirtschaft begrüßt „Fast Track“

E-Wirtschaft begrüßt dabei insbesondere die Maßnahmen, die zur Verfahrenseffizienz beitragen indem Genehmigungen beschleunigt und vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang sind besonders die Energieraumplanungen und die damit verbundenen Zonierungen hervorzuheben. Wesentlich aus Sicht der Branche ist jedoch, dass neben erneuerbaren Erzeugungstechnologien auch Netze und Speicher von diesen Verbesserungen profitieren. „Für die Energiewende braucht es mehr als Windkraftwerke und PV-Anlagen – für den laufenden Umbau des Systems brauchen wir umfassende Investitionen in die gesamte Energieinfrastruktur“, so Schmidt.
 

Länder müssen ihren Beitrag leisten

„Wesentliche Voraussetzung für eine echte Beschleunigung der Verfahren ist jedoch, dass es gelingt, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern außer Streit zu stellen. Es muss klar sein, dass hier alle Bundesländer ihren Beitrag leisten müssen“, sagt Schmidt. Natürlich sollen aber weiterhin Projekte für Vorhaben der Energiewende auch außerhalb ausgewiesener Energieraumpläne und Zonierungen möglich sein. Weiters hebt die Branche positiv hervor, dass Vorschläge wie die Anpassung des Zeitpunktes beim Stand der Technik, die Entkoppelung ökologischer Maßnahmen von der Genehmigung und die Möglichkeit des finanziellen Ausgleiches von Umwelteingriffen Eingang in den Gesetzesentwurf gefunden haben.
 

Kritik bei UVP für Wasserkraftwerke

Verbesserungsbedarf sieht die E-Wirtschaft jedoch bei der UVP-Pflicht für Wasserkraftanlagen in bestimmten Gebieten. „Ein zusätzlicher UVP-Tatbestand ist hier aus unserer Sicht unionsrechtlich nicht geboten und könnte künftig zahlreiche dringend benötigte Wasserkraftprojekte gefährden und sogar verhindern“, erklärt Schmidt. Zudem hinterfragt der Branchenverband die von den EU-Empfehlungen deutlich abweichende Definition von Energiewende-Projekten im Hinblick auf das öffentliche Interesse: Während diesen Projekten auf europäischer Ebene „überwiegendes“ öffentliches Interesse zuerkannt werden soll, findet sich im aktuellen Begutachtungsentwurf nur der Verweis auf „hohes“ öffentliches Interesse.

Weiters sieht die Branche die Bestimmungen für Trassenaufhiebe bei der Errichtung von Stromleitungen kritisch und hält fest, dass durch diese Regelung keine weiteren Hürden beim Leitungsbau entstehen dürfen. Auch neue Genehmigungskriterien ohne unionsrechtliche Notwendigkeit lehnt der Branchenverband ab. So sieht der aktuelle Entwurf etwa vor, dass als Voraussetzung für eine Genehmigung die Inanspruchnahme neuer Flächen durch ein Vorhaben so gering wie möglich zu halten ist. Berechenbare und objektive Beurteilungsparameter, die erkennen lassen ob dieses Kriterium erfüllt wurde, fehlen jedoch bislang. Nach Einschätzung der Branche könnte sich diese Unklarheit im Hinblick auf Energiewendeprojekte zu einem veritablen Bremsklotz entwickeln.

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