E-Wirtschaft begrüßt Umsetzung des Energie-Infrastrukturpakets
Heutiger Beschluss schafft Rechtssicherheit und dient der Versorgungssicherheit unter Berücksichtigung der Bürgerrechte
Als dringend erforderliche Maßnahme, die das Zeitfenster bis zu einer vom Europäischen Gerichtshof geforderten Gesetzesänderung überbrückt und Stromkunden vor unnötigen Kosten bewahrt, sieht Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft, die aktuelle Adaptierung des UVP-Gesetzes, die heute vom Nationalrat beschlossen werden soll.
Oesterreichs Energie verweist darauf, dass bereits jetzt laufende Projekte gestoppt werden mussten und schon genehmigte Projekte weiter verzögert werden. „Die Gesetzesänderung verhindert aktuell drohenden Schaden für Volkswirtschaft und Stromkunden, ist keine Einschränkung der Bürgerrechte, und ist daher auf jeden Fall zu begrüßen“, erklärte Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie.
Damit die Versorgungssicherheit in Österreich erhalten werden kann, sind stabile Rechtsgrundlagen erforderlich, wie beispielsweise die Umsetzung der EU-Verordnung zu den Leitlinien für die transeuropäische Energie-Infrastruktur (TEN-E-VO). Schmidt: „Das Energie-Infrastrukturpaket ist von entscheidender Bedeutung für wichtige Projekte und muss daher so rasch wie möglich umgesetzt werden um die Energiewende zu beschleunigen und nicht zu bremsen.“
Äußerst positiv sei zudem der gleichzeitig vorgelegte Entschließungsantrag an den Umweltminister, bis Jahresmitte eine UVP-Gesetzesnovelle vorzulegen, mit der Upgrades von Stromleitungen von 220 Kilovolt (KV) auf 380 KV bei bestehenden Trassen erheblich erleichtert werden.
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