E-Wirtschaft begrüßt Energie-Vorhaben der Bundesregierung
Im Zuge des heutigen Ministerrates hat die Bundesregierung eine Reihe von Gesetzen vorgestellt, die noch in der laufenden Legislaturperiode beschlossen werden sollen und ein klares Bekenntnis zur Versorgungssicherheit abgegeben. Viele dieser Vorhaben sind für die E-Wirtschaft von zentraler Bedeutung und schaffen die Rahmenbedingungen für den weiteren Umbau des Energiesystems in Richtung Erneuerbare. „Besonders das Elektrizitätswirtschaftsgesetz, bei dem die Begutachtung bereits geendet hat und das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz müssen unbedingt noch vor dem Sommer beschlossen werden. Wenn das nicht gelingen sollte, verlieren wir hier mindestens ein Jahr“, sagt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft.
Die E-Wirtschaft befindet sich derzeit in einer Phase des Übergangs: Bis 2030 soll der jährliche Strombedarf vollständig aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden, bis 2040 soll das Land klimaneutral sein. Um diese Ziele zu erreichen, müssen in den kommenden Jahren zahlreiche neue Kraftwerke und Speicher errichtet, sowie die Netze umfassend ausgebaut werden. „Damit das gelingen kann, brauchen wir moderne Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen, die einen Ausbau mit hohem Tempo ermöglichen. Aus diesem Blickwinkel begrüßen wir die heutigen Ankündigungen der Bundesregierung“, erklärt Barbara Schmidt.
E-Wirtschaft pocht auf ElWG und EABG
Besondere Dringlichkeit sieht die Branche beim Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG). „Wir befinden uns bei diesem Gesetz derzeit auf einem guten Weg. Wir appellieren an alle politischen Vertreter diesen auch in den kommenden Wochen konsequent weiterzuverfolgen und das Gesetz dann umgehend zu beschließen“, so Schmidt. Das zweite zentrale Gesetzesvorhaben aus Sicht der E-Wirtschaft ist das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG). Es soll deutliche Verfahrensbeschleunigungen für Projekte unterhalb der UVP-Schwelle – und eine Verankerung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ für Energiewendeprojekte im nationalen Recht bringen. „Dieses Gesetzesvorhaben, an dem bereits seit längerem mit Hochdruck gearbeitet wird, sollte nun umgehend in Begutachtung geschickt werden“, so Schmidt.
Darüber hinaus begrüßt die Branche das klare Bekenntnis zum raschen Ausbau der Netze, die Entwicklung einer Carbon Management Strategie und die Ankündigungen zum Hochlauf der inländischen Wasserstoffwirtschaft. Mit der ebenfalls heute angekündigten Kundmachung der Verordnungen zum EAG könnte zudem die Bremse beim Erneuerbaren-Ausbau endlich wieder gelöst werden.
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