Wer hält die Frequenz im Netz?
Die Frequenz im kontinentaleuropäischen Stromnetz ist auf 50 Hertz ausgelegt. So weit so gut. Doch wer bestimmt diese Frequenz? Gibt es einen Taktgeber, der dafür sorgt, dass sie eingehalten wird? Kurt Misak-Huber von der APG weiß die Antwort.

Physikalisch betrachtet ergibt sich die in Österreich gültige Frequenz von 50 Hertz aus dem Gleichgewicht von Erzeugung und Verbrauch. Ist der Verbrauch höher als die Erzeugung sinkt die Frequenz, ist er niedriger steigt sie. Dann müssen Maßnahmen getroffen werden.
In Österreich ist die APG als sogenannter Regelzonenführer dafür verantwortlich. Sie misst laufend Stromimporte und Exporte und kann aus diesen Messungen sowie den Frequenzdaten ableiten, ob und gegebenenfalls wo nachgeregelt werden muss.
Um das tun zu können, schließt die APG über Ausschreibungen täglich Verträge mit Kraftwerken oder anderen Anbietern ab, die sich verpflichten, bei zu hoher Frequenz weniger, bei zu niedriger Frequenz mehr einzuspeisen beziehungsweise ihre Last zu ändern. Beteiligen sich an den Auktionen zur Bereitstellung der Regelreserve zu wenige Anbieter, kann die APG in solchen Ausnahmefällen Kraftwerke von sich aus verpflichten.
Der Regelungsprozess selbst erfolgt in mehreren Stufen. Die sogenannte Primärregelreserve reagiert automatisch und sehr schnell, sobald Frequenzabweichungen auftreten. Sie ist auch solidarisch über das gesamte kontinentaleuropäische Netz organisiert. Im Bedarfsfall helfen alle vertraglich verpflichteten Kraftwerke mit, das Netz zu stabilisieren.Allerdings hat die Primärregelreserve nicht die Aufgabe, das Netz genau auf 50 Hertz zurückzubringen und „weiß“ auch nicht, wo die Abweichung verursacht wurde.

Dafür ist die Sekundärregelreserve zuständig, die an Regelzonen gebunden ist. Fällt in Österreich ein Kraftwerk aus, muss daher die APG die Abweichung vollständig ausgleichen, auch um damit die Primärregelreserve wieder zu entlasten. In Österreich stehen für diesen Zweck Tag für Tag rund 225 Megawatt - positiv wie negativ - zur Verfügung. Wenn die Sekundärregelung dennoch nicht ausreicht oder bereits ausgeschöpft ist, kommt die Tertiärregelreserve zum Einsatz, die im Gegensatz zur Primär- und Sekundärreserve manuell abgerufen wird. Um die nötigen Regelreserve-Abrufe zu optimieren, wurden darüber hinaus Kooperationen mit anderen europäischen Netzbetreibern abgeschlossen.
Eine Besonderheit gibt es dabei übrigens auch noch, die man als „Quartärregelung“ bezeichnen kann. Sie greift, wenn in Europa die Frequenz über längere Zeit im Mittel nicht exakt bei 50 Hertz liegt, dann kann der Sollwert vom Schweizer Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid gemäß Vereinbarung vorübergehend leicht angepasst werden. Im Mittel deshalb, weil im Betrieb selbst Schwankungen zwischen 49,8 und 50,2 Hertz ohnehin zugelassen sind.

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