Vier Jahre Schwarz-Grün: Die „Energie-Bilanz“
Welche klima- und energiepolitischen Erfolge kann die Regierung vorweisen? Welche Erwartungen hat sie enttäuscht? Und: Was kann sie in dieser Periode noch liefern? Ein Überblick in drei Kapiteln.
Wir erinnern uns: Als ÖVP und Grüne am Neujahrstag des Jahres 2020 die Einigung über eine gemeinsame Regierung verkündeten, da machte der Spruch vom „Besten aus beiden Welten“ die Runde. So unterschiedlich die beiden Parteien in ihren Werten und Positionen seien, hieß es, gerade dieser Mix würde die Koalition zu einem Erfolgsmodell machen.
In klima- und energiepolitischen Fragen hatte die Ankündigung durchaus etwas Überzeugendes. Denn die Grünen als dezidierte Umweltpartei und die ÖVP als Vertreterin der Wirtschaftsinteressen konnte man schon als ein Gespann sehen, das einen Ausgleich zwischen Markt und Klimaschutz finden und so die Energiewende auf ein solides Fundament stellen würde. Vier Jahre später fällt die Bilanz dieser Bemühungen durchmischt aus. Die StromLinie hat daher nachgefragt, wie Akteure der Energiewirtschaft die bisherige Performance von Schwarz-Grün beurteilen und was sie für den Rest der Legislaturperiode erwarten.
I. Die Erfolge
Von dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz über CO2-
Bepreisung bis zur Bewältigung der Energiekrise:
Diese Regierung hat vieles richtig gemacht.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gilt wohl zu Recht als der größte energiepolitische Wurf, der Schwarz-Grün im Laufe ihrer Zusammenarbeit gelungen ist. Mit dem Gesetz hat die Regierung eine Rechtsgrundlage für die Energiewende im Strombereich geschaffen. Was, nebenbei gesagt, auch deshalb wichtig war, weil das alte Ökostromgesetz in einigen Punkten nicht mehr dem aktuellen EU-Beihilfenrecht entsprach. Die wirklich entscheidende strategische Entscheidung, die das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz mit sich brachte, ist aber das Ziel, bis 2030 auf das Jahr betrachtet in Österreich so viel Strom aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen, wie verbraucht wird.
„Aus unserer Sicht besteht einer der großen Vorzüge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes darin, dass wir technologiespezifische Ausbauwege festgeschrieben haben, um am Ende den bestmöglichen Mix aus Wind, PV und Wasserkraft zu erreichen und damit auch die Versorgungssicherheit zu erhalten“, sagt Jürgen Schneider, Leiter der Sektion Klima und Energie im Bundesministerium für Klimaschutz.
Oft gelobt: Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Tatsächlich wird das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz durch die Bank positiv beurteilt, von NGOs ebenso wie von Branchenvertretern und der Wirtschaft. „Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist sicher ein Meilenstein. Da hat die Regierung etwas sehr Wichtiges geleistet“, wie es zum Beispiel Thomas Rührlinger von Fronius International formuliert.
Ebenfalls weitgehend freundliche Reaktionen hat die Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) nach sich gezogen. Immerhin hat Schwarz-Grün damit erreicht, dass fehlende Flächenwidmung allein kein Grund für die Ablehnung von Projekten im Bereich des Erneuerbaren-Ausbaus sein kann. Kritisiert wird allerdings, dass die Novelle nur Verfahren betrifft, die der UVP unterliegen. Es wäre aber wünschenswert, auch jene Projekte zu beschleunigen, die unterhalb der UVP-Schwelle liegen.
CO2-Bepreisung trotz Gegenwind
Dafür, dass sie trotz des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen hohen Energiepreise an der CO2-Bepreisung festgehalten hat, wurde die Regierung in der politischen Auseinandersetzung bisweilen kritisiert. Als Beitrag zur Energiewende wird die Maßnahme von Fachleuten aber mehrheitlich positiv bewertet, zumal sie sozial ausgewogen erfolgte. Die Kosten, die durch die Bepreisung entstanden sind, wurden in Form des Klimabonus rückerstattet. So entwickelt der Bonus auch einen Lenkungseffekt, denn je mehr CO2 jemand einspart, desto mehr vom Klimabonus bleibt ihm am Ende über.
Als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wurde die Regierung aber auch zu energiepolitischen Maßnahmen gezwungen, die im Regierungsübereinkommen ursprünglich gar nicht vorgesehen waren. So novellierte sie zum Beispiel fünf Mal das Gaswirtschaftsgesetz, was umso bemerkenswerter ist, als es dafür jedes Mal eine Zweidrittelmehrheit im Parlament brauchte. Man beschloss überdies ein Gasdiversifizierungsgesetz und investierte vier Milliarden Euro, um eine strategische Gasreserve anzulegen. Es gelang auch, den von einer Gazprom-Tochter betriebenen Gasspeicher Haidach an einen österreichischen Betreiber zu übergeben.
Gut durch die Krise
Michael Strebl, Vorsitzender der Wien-Energie-Geschäftsführung und Spartensprecher Handel und Vertrieb bei Oesterreichs Energie, beurteilt daher das Krisenmanagement von Schwarz-Grün durchaus wohlwollend: „Die krisenbezogenen Maßnahmen wie etwa die Gasbevorratung im Rahmen der Energiekrise waren bedeutsam: Durch die enge Zusammenarbeit von Politik und Energiebranche konnten wir in diesen besonders volatilen Zeiten die Versorgungssicherheit in Österreich jederzeit gewährleisten.“
Auch die ab 2024 angekündigte Streichung der Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen bis 35 kW kommt in der Wirtschaft gut an. Denn im Gegensatz zum aktuellen Förderregime bedeutet sie keinen Zusatzaufwand für die Administration. „Damit wird eine von uns schon seit Langem erhobene Forderung erfüllt“, urteilt Michael Jaindl, Geschäftsführer des PV-Spezialisten Kärnten Solar. Die Senkung soll zwei Jahre gelten und die bisherigen Förderungen ersetzen.
Dass es auf diese Weise zu keinen Doppelförderungen kommt, ist aus der Sicht von Oesterreichs Energie wesentlich. Der Verband sieht aber auch die forcierte Förderpolitik in diesem Bereich mittlerweile kritisch. So erfreulich das starke Wachstum bei Photovoltaik grundsätzlich ist, ein weiteres Anheizen des Marktes könnte bald zu Problemen führen. „Wir haben im vergangenen Jahr in Österreich PV-Anlagen im Umfang von einem Gigawatt an die Verteilernetze angeschlossen, dieses Jahr kommt wahrscheinlich noch einmal die doppelte Leistung dazu. Gleichzeitig wurden die Investitionsbudgets der Netzbetreiber mehr als verdoppelt.
Diese Entwicklung bringt auf allen Spannungsebenen große Herausforderungen mit sich. Um hier Schritt halten zu können, muss der Netzausbau noch viel entschiedener als bisher vorangetrieben und von der Politik unterstützt werden. Anreize für den Ausbau der Erneuerbaren sind grundsätzlich gut – aber wir müssen dafür sorgen, dass die zusätzliche Energie auch abtransportiert werden kann“, sagt Franz Strempfl, Geschäftsführer der Energienetze Steiermark und Spartensprecher Netze bei Oesterreichs Energie.
II. Das unvollendete Gesetz
Schwarz-Grün hat das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz zwar in den Nationalrat gebracht – an der inhaltlich reduzierten Fassung gab es aber reichlich Kritik.
Die Zwickmühle, die bei den Auseinandersetzungen um das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz sichtbar wurde, ist für die schwarz-grüne Koalition fast schon archetypisch: Was für die einen viel zu radikal ist, gilt den anderen als ein Minimalprogramm. Und als zusätzliches Hindernis kommt hinzu, dass man, um die für eine Beschlussfassung notwendige Zweidrittelmehrheit zu bekommen, auch noch einen Teil der Opposition ins Boot holen muss.
Beim Erneuerbaren-Wärme-Gesetz hat diese Gemengelage dazu geführt, dass nun am Ende, wie Kritiker monieren, im Nationalrat ein gänzlich anderes Gesetz verhandelt werde als ursprünglich angekündigt. „Das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz ist ein gutes Beispiel dafür, dass bei Gesetzesvorhaben zunächst zwar wichtige und richtige Dinge angekündigt werden, diese in der letzten Fassung dann aber fehlen“, kritisiert etwa die Geschäftsführerin von Global 2000, Agnes Zauner.
Kein Gasausstieg im Altbestand
Auch die Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich, Martina Prechtl-Grundnig, sieht beim Erneuerbaren-Wärme-Gesetz ein Versagen der Regierung: „Das Gesetz ist eine absolute Enttäuschung. Es soll demnächst in einer Schrumpfversion beschlossen werden, die keinen verpflichtenden Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei Bestandsbauten vorsieht.“ Der Austausch fossiler Heizungen werde außerdem dem Zufall überlassen, anstatt klar auszuweisen, wo über die Fernwärmeversorgung dekarbonisiert werden solle und wo über Einzellösungen, die man dann durchaus fördern könnte.
Sektionschef Jürgen Schneider vom Klimaschutzministerium bestätigt, dass für den ursprünglichen Entwurf, in dem ein Ausstieg aus fossilen Ölheizungen im Bestand vorgesehen gewesen wäre, keine Mehrheit gefunden werden konnte. Er verweist aber darauf, dass mit dem Gesetz ein Verbot von Gasheizungen in Neubauten kommen werde. „Parallel werden wir die Förderintensität beim Programm Raus aus Öl und Gas deutlich erhöhen und so einen verstärkten Anreiz für die Wärmewende im Gebäudebereich bieten“, kündigt er an.
III. Die großen Abwesenden
Zu den bislang von der Regierung unerledigten Aufgaben zählen unter anderem das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz und das Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Doch noch hat Schwarz-Grün ein Jahr Zeit.
Vieles deutet darauf hin, dass diese Regierung bis zum Ende der regulären Legislaturperiode durcharbeiten wird. Ein Vorhaben, das sie in dieser Zeit auf jeden Fall zu Ende bringen solle, findet Wien-Energie-Chef und Spartensprecher Handel und Vertrieb bei Oesterreichs Energie, Michael Strebl, sei das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG): „Wir brauchen im Hinblick auf Preisanpassungen Rechtssicherheit für unsere Kundinnen und Kunden. Dazu ist der Beschluss des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes dringend notwendig.“
Auch für viele andere Bereiche der Klima- und Energiewende wird ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz gebraucht. Es soll einen Rahmen schaffen, der die Spielregeln auf dem Strommarkt neu regelt und an die Bedürfnisse einer klimaneutralen Energiewirtschaft anpasst. Daher muss es auch neue Rollen wie Speicher, aktive Kundinnen und Kunden und Aggregatoren stärken und berücksichtigen, dass es in Zukunft immer mehr aktive Stromkundinnen und Kunden geben wird, die nicht nur Energie beziehen, sondern auch Energie ins Netz einspeisen.
Wer bremst beim Elektrizitätswirtschaftsgesetz?
„Wir wissen, dass das Ministerium mit dem Vorschlag für das Elektrizitätswirtschaftsgesetz schon sehr weit ist“, erklärt Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, und appelliert in diesem Zusammenhang daher einmal mehr, das Elektrizitätswirtschaftsgesetz auch endlich auf den Weg zu bringen: „Wir würden sehr begrüßen, wenn die noch offenen Punkte im Zuge der Begutachtung geklärt werden. Wir werden uns wie immer lösungsorientiert in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen und warten schon lange auf den Startschuss dazu. Dieses Gesetz ist für den Energiebereich so zentral, dass eine Beschlussfassung noch in dieser Gesetzgebungsperiode unabdingbar ist für den weiteren Umbau des Energiesystems.“ Oesterreichs Energie erwartet sich auch Klarstellungen bei den derzeit die Gerichte beschäftigenden Themen Grundversorgung und Preisänderungsrecht.
Was manche in diesem Kontext zusätzlich stört, ist die nicht immer ideale Kommunikationsarbeit des Ministeriums. „Von vielen geplanten Gesetzesänderungen erfahren wir als Erstes durch Hörensagen“, sagt Thomas Rührlinger von Fronius International. Und er ergänzt: „Mehr und offenere Kommunikation der Vorhaben wäre daher wünschenswert. Es ist auch nicht so, dass das Klimaschutzministerium bei der Konzipierung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes aktiv auf Unternehmen zugeht und deren Expertise anfragt. Das wäre aber manchmal durchaus sinnvoll.“
Schlechte Beschleunigung
Neben dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz blieb die Koalition bisher auch das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) schuldig, ohne dem das Erreichen der für 2030 und 2040 festgelegen Klimaziele aber kaum möglich sein wird. „Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz soll endlich in Kraft treten. Auch die Bundesländer müssen mit dem Ausweisen von Beschleunigungsgebieten ihren Beitrag zur Zielerreichung leisten“, fordert daher Karl Heinz Gruber, Geschäftsführer der VERBUND Wasserkraft und Spartensprecher Erzeugung bei Oesterreichs Energie.
Beim EABG könnte in dieser Legislaturperiode tatsächlich noch eine Entscheidung fallen. Denn im November ist die dritte europäische Erneuerbaren-Energie-Richtlinie, kurz: RED III, in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Erneuerbaren-Ausbau. „Die darin enthaltenen Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren einschließlich des Ausweises von Beschleunigungsgebieten müssen ohnehin so rasch wie möglich in österreichisches Recht umgesetzt werden“, sagt Gruber und erwartet, dass das eben im Zuge des EABG geschehe. Aus dem Ministerium selbst ist zu erfahren, dass entsprechende Arbeiten bereits weit fortgeschritten sind.
Wie übrigens auch bei dem in der Warteschleife hängenden Grüngas-Gesetz, das steigende Erneuerbaren-Quoten bei Gas festlegen soll. „Das Erneuerbaren-Gas-Gesetz hat den Begutachtungsprozess hinter sich, wir erwarten zeitnah einen Ministerratsbeschluss, dann geht der Entwurf an den Nationalrat“, erklärt Sektionschef Jürgen Schneider.
Kein Klimaschutzgesetz
Wenig wahrscheinlich scheint es hingegen, dass die Regierung noch in dieser Legislaturperiode ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen wird. Vor allem für Klimaaktivisten ist das neben dem geschrumpften Erneuerbaren-Wärme-Gesetz das größte Versäumnis, das sich die Koalition in Sachen Klimaschutz und Energiewende geleistet hat. Aus der Wirtschaft und der breiten Bevölkerung kommt diesbezüglich angesichts strauchelnder Konjunktur und hoher Teuerung allerdings deutlich weniger Kritik. Und auch für die E-Wirtschaft, die bereits dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegt, steht das Thema derzeit nicht im Zentrum. Wie auch für andere energieintensive Branche ist hier der Weg in Richtung Klimaneutralität ohnehin bereits mit steigenden Zertifikatspreisen vorgezeichnet.
Auch Sektionschef Jürgen Schneider verweist auf die europäischen Regelungen: „Dass Österreich noch kein neues Klimaschutzgesetz hat, ist zwar bedauerlich“, gesteht er, fügt aber hinzu: „Das bedeutet nicht, dass es keine verbindlichen Richtlinien für die Klimapolitik geben würde, denn die Effort-Sharing-Verordnung der EU ist direkt wirksam und gibt Österreich einen verpflichtenden Treibhausgasreduktionspfad bis 2030 vor.“
Und auf diesem sei man sehr erfolgreich unterwegs. „Indikatoren zeigen, dass die Klimapolitik, die Österreich betreibt, wirkt. 2022 ist der Treibhausgasausstoß um 6,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken“, sagt Schneider.
Das fordert die E-Wirtschaft
- Die E-Wirtschaft fordert für die laufende Legislaturperiode noch den Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) und des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG).
- Das ElWG ist ein neues „Grundgesetz“ für den Energiebereich. Es soll mehr Klarheit und Rechtssicherheit bringen, das System vereinheitlichen und die Vielfalt der neuen Akteure entsprechend abbilden. Themen wie allgemeine Lieferbedingung oder Grundversorgung sollten darin aus Sicht der Branche ebenso geklärt werden wie die Finanzierung der Netzinfrastruktur und Fragen zu Netzanschlüssen oder Speichern.
- Das EABG soll schnellere Verfahren für alle Projekte bringen, die zu keiner Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtet sind. Neben der Einrichtung eines „One-Stop-Shops“ für Genehmigungen, schnelleren Verfahren für Netzprojekte und Vorrangzonen für Erneuerbaren-Projekte hat die Etablierung eines „überwiegenden öffentlichen Interesses“ für Energieprojekte für die Branche oberste Priorität.
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