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Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V)

Ab 1. Jänner 2027 gelten neue Regeln für die Berechnung der Stromnetzentgelte – dies wird in der Systemnutzungsentgelte-Grundsatz-Verordnung (SNE-G-V) als eine Umsetzungsmaßnahme des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) festgelegt.

Insbesondere die Einführung von sogenannten leistungsorientierten Tarifen schafft wichtige Anreize für netzdienliches Verhalten von Marktteilnehmern. Die Verordnung schafft für Kundinnen und Kunden klare Anreize, ihren Verbrauch zeitlich zu steuern und bestehende Netze optimal auszunützen.

Was bringt die SNE-G-V und wie steht die E-Wirtschaft dazu?

  • SNE-G-V schafft Grundlagen für das Energiesystem der Zukunft

    Mit der SNE-G-V wurde nun die Grundlage für die Umstellung auf leistungsorientierte Tarife geschaffen – diese fordert die Branche seit langem.

  • Mehr Fairness bei Netztarifen

    Diese Umstellung ist notwendig und richtig – sie ist ein Schritt hin zu mehr Fairness bei den Netztarifen:

    • Wer künftig das Netz gezielt entlastet, kann profitieren.
    • Wer das Netz stark belastet, muss auch mehr beitragen.
       
  • Für die meisten Kund:innen ändert sich wenig

    Wichtig: Für klassische Haushalte ohne leistungsstarke Verbraucher wie E-Autos, Poolpumpen, Saunen, etc. hat diese Umstellung keine nennenswerten Auswirkungen.

  • Steigerungen können vermieden werden

    Haushalte mit leistungsstarken Verbrauchern können sich in vielen Fällen entscheiden: Entweder sie optimieren ihr Leistungsprofil und damit ihre Netzkosten - oder sie entscheiden sich für mehr Leistung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Netztarife.

  • Lange Übergangsfrist für reibungslose Umstellung

    Wann die Umstellung erfolgt, ist derzeit noch nicht für jeden Netzbereich festgelegt. Die neue Systematik kann – abhängig von der technischen Umsetzungsbereitschaft – je Netzbereich im Zeitraum vom 1. Jänner 2027 bis 30. Juni 2028 durch eine Verordnung oder Verordnungsnovelle der E-Control eingeführt werden. Ab 1. Juli 2028 gilt sie jedenfalls in allen Netzbereichen.

  • E-Wirtschaft unterstützt Kommunikation

    Um eine praxistaugliche Umsetzung, einem möglichst reibungslosen Übergang und eine abgestimmte Kommunikation zu ermöglichen, arbeitet die E-Wirtschaft beim Leistungspreis eng mit den zuständigen Stellen zusammen.

1. Was ändert sich?

Künftig gilt: Wer das Netz stärker belastet, zahlt auch mehr dafür. Wer das Netz entlastet und sein Verbrauchsverhalten entsprechend anpasst, kann profitieren.

Bei den laufenden Netzkosten zählt bisher vor allem die bezogene Strommenge – künftig soll die höchste gemessene Leistung stärker ins Gewicht fallen.

Außerdem gibt es künftig Zeitfenster mit einem geringeren Netz-Arbeitspreis, die attraktiver machen seinen Stromverbrauch zeitlich zu verlagern.

Wichtig: Die gesamten Netzkosten ändern sich dadurch nicht – sie werden nur anders verteilt. Wer das Stromnetz mit hohen Leistungsspitzen stärker belastet – und dadurch langfristig den Netzausbau treibt – muss künftig auch mehr dafür bezahlen. Wer hingegen seinen Verbrauch optimiert, kann von dieser Umstellung profitieren.

Weil wir Strom heute anders erzeugen und nutzen als früher. Immer mehr Haushalte produzieren mit Photovoltaikanlagen eigenen Strom. Gleichzeitig benötigen wir Strom für neue Anwendungen wie Elektroautos oder Wärmepumpen. Das ist gut und wichtig – benötigt aber Netzausbau, wenn wir die Geräte alle auf einmal verwenden.

Die neuen Regeln schaffen Anreize das bestehende Netz weniger zu belasten und die Netzkosten werden verursachungsgerecht verteilt. Die Stromnetze sollen dadurch effizienter genutzt werden und der Netzausbau so weit wie möglich begrenzt werden. Auch Speichern wird eine wichtigere Rolle beigemessen, durch mehr Flexibilität im Stromsystem wird die Transformation unseres Energiesystems unterstützt.

Die Systemnutzungsentgelte-Grundsatz-Verordnung tritt am 1. Jänner 2027 in Kraft. Für einzelne Themen gelten Übergangsfristen.

Bei Haushalten und kleinen Betrieben erfolgt die Einführung des neuen Leistungs­preismodells jedoch mit zeitlichem Spielraum für die einzelnen Netzbereiche. Nach dem vorgesehenen Übergangsmodell soll der Leistungspreis überall bis spätestens 1. Juli 2028 nach der neuen Systematik angewendet werden.

Den Zeitpunkt für die Umstellung bestimmt der jeweilige Netzbetreiber.

Auf Haushalte mit einem klassischen Verbrauchprofil (Waschmaschine, Kühlschrank, E-Herd, Wäschetrockner, etc.) hat die Umstellung kaum Auswirkungen – die Netzkosten für diese Kund:innen bleiben etwa gleich (vorbehaltlich grundsätzlicher Erhöhungen der Tarife).

Haushalte mit sehr leistungsstarken Anwendungen wie E-Autos, Klimaanlagen, Pool­pumpen, etc. können künftig vor einer Entscheidung stehen – entweder das eigene Verbrauchsprofil zu optimieren oder höhere Netztarife zu bezahlen.

Bei vielen Verbrauchern kann der Stromverbrauch so geplant werden, dass er die Netze nicht über Gebühr belastet. So kann ein E-Auto - wenn es am Morgen vollgeladen in der Garage stehen soll - entweder in kurzer Zeit schnell und somit zukünftig teurer oder über die gesamte Nacht langsam und somit günstiger geladen werden.

Warum kostet mehr Leistung künftig mehr?

Leistungsspitzen sind ein wichtiges Kriterium im Netzausbau – damit ein Stromnetz sicher betrieben werden kann, muss es auf diese Spitzenwerte ausgelegt sein. Die Vermeidung und Glättung dieser Spitzen ermöglicht es dem Netzbetreiber die vorhan­denen Kapazitäten bestmöglich auszulasten, den Netzausbau auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen und so langfristig zusätzliche Kosten für die Kund:innen zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen Leistung und Energie?

Energie ist die Energiemenge, die über einen bestimmten Zeitraum bezogen oder abgegeben wird; sie wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Leistung beschreibt, wie viel Energie pro Zeiteinheit bezogen oder abgegeben wird; sie wird in Kilowatt (kW) angegeben. Wird über zehn Stunden eine Leistung von 1 kW bezogen, entspricht das einer Energiemenge von 10 kWh. Soll dieselbe Energiemenge innerhalb einer Stunde bezogen werden, ist dafür eine durchschnittliche Leistung von 10 kW erforderlich. Am Beispiel eines Autos: Die Leistung entspricht vereinfacht der Stärke des Motors, die Energie dem im Tank beziehungsweise in der Batterie gespeicherten Vorrat. Hohe Leistung erfordert stärkere Netze und verursacht höhere Kosten. Dies soll sich zukünftig auch in den Netzentgelten niederschlagen.

Nein, die konkreten Tarife gibt noch nicht gibt. Mit der SNE-G-V wurde die Systematik geschaffen. Im nächsten Schritt werden mit der Systemnutzungsentgelte-Tarife-Verordnung (SNE-T-V) von der Regulierungskommission der E-Control die konkreten Tarife festgelegt. Erst auf Basis dieser Tarife lassen sich die Veränderung für einzelne Haushalte berechnen.

Der jeweilige Netzbetreiber informiert über den neuen Tarif.

​​​​​​​2. Wie können die Netzkosten beeinflusst werden?

Der Leistungspreis ist ein Bestandteil des Netznutzungsentgelts. Er orientiert sich an der höchsten tatsächlich gemessenen durchschnittlichen Bezugsleistung innerhalb einer Viertelstunde eines Monats.

Wenn beispielsweise ein Elektroauto, eine Wärmepumpe und mehrere Haushaltsgeräte länger als eine Viertelstunde gleichzeitig laufen, können höhere Leistungsspitzen entstehen. Künftig wird deshalb neben der verbrauchten Strommenge die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung stärker berücksichtigt – Ziel ist es, das Verhältnis von Arbeitspreis- und Leistungspreis schrittweise auf 50:50 umzustellen.

Die Umstellung erfolgt bewusst stufenweise, damit sich Kund:innen darauf einstellen und ihre Verbrauchsgewohnheiten bei Bedarf anpassen können. Die konkreten Anteile und Tarife werden in der jeweiligen Tarifverordnung festgelegt. Wichtig: Viele Leistungs­spitzen können durch entsprechendes Nutzugsverhalten, intelligente Steuerungs­möglich­keiten vermieden – und so die eigenen Netzkosten aktiv beeinflusst bzw. reduziert werden.

Es muss jedoch niemand sein Nutzungsverhalten anpassen, wenn er bereit ist die Mehrkosten, die künftig dadurch entstehen zu akzeptieren.

Ja. Künftig gibt es zeitabhängige Netzentgelte mit denen der Strombezug aus dem Netz zu bestimmten Zeiten weniger kostet. Zwei Modelle sind vorgesehen:

Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP): Vom 1. April bis 30. September, täglich zwischen 10 und 16 Uhr.

Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP): Vom 1. Oktober bis 31. März, täglich zwischen 23 und 5 Uhr. Der WiNAP wird erstmals ab Oktober 2027 angewendet.

In diesen Zeitfenstern soll ein reduzierter Netz-Arbeitspreis gelten. Die konkrete Höhe der Vergünstigungen wird in der jeweiligen Tarifverordnung festgelegt.

Wichtig: Die Reduktion betrifft den Netz-Arbeitspreis und nicht automatisch den gesamten Strompreis. Auch in diesen Zeitfenstern lohnt es sich, unnötig hohe Leistungsspitzen zu vermeiden.

Für die zeitlich unterschiedliche Abrechnung muss nachvollziehbar sein, wie viel Strom in den betreffenden Viertelstunden aus dem Netz bezogen wurde.

Dafür benötigt der Netzbetreiber die Messdaten eines entsprechend eingerichteten Smart Meters.

Kann man  aus der Leistungsmessung hinausoptieren?

Nein – die Leistungsmessung ist künftig für jeden Netzkunden verpflichtend.

Flexibilität – also die Fähigkeit, Stromverbrauch und -angebot zu steuern – ist eine wesentliche Voraussetzung für ein erneuerbares Stromsystem. Künftig können auch Haushalte dem Stromsystem Flexibilität zur Verfügung stellen und dafür von niedrigeren Netzkosten profitieren. Dafür können Kund:innen mit ihrem Netzbetreiber vereinbaren, dass ein Teil ihrer Bezugsleistung bei Bedarf in zwei Zeiträumen von jeweils bis zu zwei Stunden täglich eingeschränkt werden kann. Für eine solche Vereinbarung gelten weitere Voraussetzungen; insbesondere muss der einschränkbare Leistungsanteil grundsätzlich zumindest 4 kW betragen. So wird die Netznutzung flexibler und die vorhandene Infrastruktur besser ausgelastet.

Nein – in einem normalen Haushalt mit Geräten wie E-Herd, Kühlschrank, Wasch­maschine, Geschirrspüler, Fernseher, Laptop, etc. – und einem durchschnittlichen Nutzungsverhalten kommt es üblicherweise zu keiner viertelstündlichen Überschreitung von 10 KW.

Nein, nicht automatisch. Entscheidend ist, wie und wann die Wärmepumpe Strom aus dem Netz bezieht. Viele Wärmepumpen lassen sich so einstellen, dass sie ihren Strom­verbrauch zeitlich anpassen, um Leistungsspitzen zu dämpfen. Zudem beziehen Wärme­pumpen kontinuierlich große Energiemengen über das Stromnetz – hier wirken sich die sinkenden Netztarife für Energie kostendämpfend aus.

Nein, nicht automatisch. Wer sein Elektroauto intelligent lädt, kann von der neuen Tarifstruktur profitieren. Wird das Fahrzeug mit moderater Leistung geladen und der Ladevorgang zeitlich auf andere größere Stromanwendungen im Haushalt abgestimmt, lassen sich Leistungsspitzen und damit verbundene Mehrkosten häufig vermeiden. Zusätzliche Vorteile bietet künftig der Winter-Nieder-Arbeitspreis (WiNAP): Von 23:00 bis 5:00 Uhr gilt ein vergünstigter Netz-Arbeitspreis. So schafft die neue Systematik mehr Möglichkeiten, den Ladevorgang an den persönlichen Alltag anzupassen und die eigenen Netzkosten aktiv zu beeinflussen.

Nein, das stimmt nicht. Ganz im Gegenteil: Die SNE-G-V sieht eine Reihe neuer Erleichterungen bei den Netzgebühren vor, wenn diese systemdienlich agieren. Auch eine generelle Befreiung von Speichern von Netzgebühren auf 20 Jahre ist grundsätzlich möglich, wenn alle Auflagen erfüllt werden. Wie viele neuen Speicher durch die neuen Regelungen tatsächlich entstehen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.