Österreichs E-Wirtschaft handelt im Interesse der Kund:innen
Michael Strebl, Spartensprecher Handel & Vertrieb, blickt in seinem Kommentar auf das Jahr 2023 zurück und beschreibt die Herausforderungen und Chancen der Branche.
Seit Mitte 2021 sehen wir auf den Energie- und damit auch auf den Strommärkten extreme Volatilitäten bis hin zu Turbulenzen und enormen Preisanstiegen. Im Verlauf des Jahres 2023 hat sich die Lage etwas entspannt, und es konnten Preisrückgänge an den Termin- und Spotmärkten verzeichnet werden, wenn auch weiterhin deutlich über „Vorkrisenniveau“.
Eine erfreuliche Entwicklung für Wirtschaft und Kund:innen, doch bleibt es eine Herausforderung für die Branche, die öffentliche Kritik im Hinblick auf die Preisanpassungen der Stromlieferanten zu entkräften. Vor diesem Hintergrund hat das Beratungsunternehmen e.venture consulting im Auftrag von Oesterreichs Energie untersucht, inwieweit das Vorgehen der Marktteilnehmer:innen angemessen war, wann und in welchem Ausmaß Preisveränderungen an Endkund:innen weitergegeben wurden. Die Analyse zeigt, dass die Endkundenpreise im Verlauf der gesamten Krise deutlich unter den Termin- und Spotmarktpreisen lagen. Durch langfristige Beschaffungsstrategien konnten die Preisexplosionen auf den Großhandelsmärkten stark gedämpft werden. Preissteigerungen wurden vielfach erst mit großer Verzögerung weitergegeben. Die Untersuchung macht deutlich, dass sich die Lieferanten in der Krise verantwortungsvoll verhalten haben.
Österreichs Energiewirtschaft unterstützt Kund:innen mit Zahlungsschwierigkeiten
Obwohl sich die Situation grundsätzlich deutlich gegenüber dem Vorjahr entspannt hat, befinden sich viele Haushalte aufgrund von Teuerung und steigenden Kosten nach wie vor in einer schwierigen finanziellen Situation. Deshalb setzen die Unternehmen der E-Wirtschaft eine Reihe von Maßnahmen, um ihre Kund:innen sicher durch den Winter 2023/2024 zu bringen: Neben einem Verzicht auf Stromabschaltungen im Zeitraum von Anfang Dezember 2023 bis Ende März 2024 und sozialen Unterstützungsmaßnahmen gibt es Angebote im Bereich der Energieberatung und Maßnahmen zur Unterstützung von Kund:innen mit Zahlungsschwierigkeiten.
Stromkostenbremse des Bundes verlängert
Seit über einem Jahr besteht zudem die Stromkostenbremse des Bundes mit einem Grundkontingent von 2.900 kWh pro Haushalt, die 2023 problemlos abgewickelt wurde. Hier hat die Branche Verantwortung und Flexibilität gezeigt: Koordiniert über Oesterreichs Energie wurden in der Branche die erforderlichen Prozessumstellungen für die Abbildung auf
der Rechnung, abwicklungstechnische Fragen und steuerrechtliche Herausforderungen bearbeitet, um die praktikable und zeitgerechte Umsetzung zu ermöglichen.
Im Jänner 2023 erfolgte die Novelle des Gesetzes, mit der das Konzept um den Stromkostenergänzungszuschuss für Haushalte mit mehr als drei Personen ergänzt und für Haushalte in landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben die Möglichkeit geschaffen wurde, den Stromkostenzuschuss über Antrag zu erhalten. Der Gesetzgeber hat Ende letzten Jahres beschlossen, diese seit 2022 bestehende Stromkostenbremse für Haushalte und Unternehmen, wenn auch in verminderter Form, 2024 zu verlängern.
Reform des europäischen Marktdesigns beschlossen
Ende 2023 wurde die Überarbeitung des Strommarktdesigns vorerst abgeschlossen. Dabei wurde schlussendlich der wesentliche Pfeiler der Marktpreisbildung – das Merit-Order-Prinzip – nicht angegriffen. Dafür wurden aber Mechanismen für den Fall einer Energiekrise definiert und implementiert. Mit Power Purchase Agreements und Contracts for Differences wurden Instrumente normiert, die insbesondere den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und gleichzeitig den Marktpreis stabilisieren sollen. Diese Vertragsformen sind zwar nicht neu, wurden aber mit der Festlegung als prinzipieller Standard allen Mitgliedsstaaten einfacher zugänglich gemacht. Ob mit dem Paket ausreichend Impulse für die Transformation der Infrastruktur – insbesondere auch der grenzüberschreitenden – gesetzt werden, wird sich zeigen.
Energieeffizienz mit Fokus auf strategische Maßnahmen
Mit dem Energieeffizienzgesetz wurde 2023 ein wichtiger Schritt zur Reduktion des Energieverbrauchs getätigt. Einsparungen sollen mit einer Kombination aus strategischen und geförderten Maßnahmen erzielt werden. Damit wurde auch die bis 2020 bestehende Lieferantenverpflichtung obsolet und nicht wieder eingeführt. Wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung von Beratungsstellen zur Energieeffizienz bei Energielieferanten, um den Kund:innen auch konkrete Ansprechpersonen zur Verfügung zu stellen. Eine Maßnahme, die in einigen Unternehmen bereits lange Bestand und Tradition hat, wurde damit für alle festgeschrieben. Wie auch schon bisher gilt, dass Energielieferanten ein Energieaudit durchführen oder ein Energiemanagementsystem einführen müssen. Dieses soll den Energieverbrauch und die Energieeffizienz des Unternehmens analysieren und mögliche Einsparpotenziale aufzeigen.
E-Mobilität entwickelt sich dynamisch weiter
Die E-Mobilität erlebt eine dynamische Entwicklung, begünstigt durch die Bereitstellung von insgesamt 95 Millionen Euro an Fördermitteln auf Bundesebene im Jahr 2023. Dieser finanzielle Rückhalt trägt dazu bei, die Entwicklung der E-Ladeinfrastruktur weiter voranzutreiben. Mit dem Inkrafttreten der Novelle der Kraftstoffverordnung zu Beginn des Jahres wurden Vorgaben aus der EU-Erneuerbaren-Richtlinie im Verkehrsbereich umgesetzt. Zusätzlich wurden Anreize für den Ausbau der Ladeinfrastruktur geschaffen, indem die Anrechenbarkeit des Ladestroms verbessert wurde.
Die Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) über Eichvorschriften für Ladetarifgeräte, die am 1. Juni 2023 in Kraft trat, schafft die Grundlage, um der langjährigen Kritik an der Transparenz und Vergleichbarkeit der Tarife entgegenzuwirken. Die Einführung von leistungsabhängigen Abrechnungen durch zahlreiche Anbieter, basierend auf kWh, trägt zur deutlichen Verbesserung dieser Aspekte bei.
Auf europäischer Ebene wurde mit dem Beschluss der AFIR, der EU-Verordnung zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Transparenz, Verfügbarkeit und Vereinheitlichung von Standards im Bereich der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur unternommen. Diese Verordnung wird Mitte April 2024 in Kraft treten und setzt klare Ziele für den Ausbau der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur.
Lesen Sie mehr im Oesterreichs Energie-Tätigkeitsbericht 2023
Oesterreichs Energie-Tätigkeitsbericht 2023 | 43 MB |