Bild im Seitenkopf

Kärnten: Die Windkraftbefragung und ihre Folgen

Mit einer Mehrheit von 51,55 Prozent hat Kärnten dafür gestimmt, dass die Errichtung von Windkraftan­lagen auf Bergen und Almen „landesgesetzlich verboten“ wird. Rechtlich ist das Ergebnis weder bindend noch durchsetzbar. Realpolitische Bedeutung hat es dennoch.

Seit Ende Jänner ist Tatsache, was viele Jurist:innen ohnehin vorhergesagt haben: Ein totales Windkraftverbot wird in Kärnten trotz der Volksbefragung vom 12. Jänner nicht kommen. Darauf haben sich die im Kärntner Landtag vertretenen Parteien geeinigt. Zu offensichtlich stünde ein Totalverbot im Widerspruch zu europarechtlichen und bundesgesetzlichen Regelungen.

So erfordert es etwa das sogenannte bundesrechtliche Berücksichtigungsprinzip, dass Bund und Länder in ihren Entscheidungen die Interessen der jeweils anderen Seite berücksichtigen müssen.

„Im konkreten Fall muss Kärnten also das Interesse der Republik am Ausbau aller Formen der Erneuerbaren Energien berücksichtigen“, erklärt der Verfassungsjurist und Professor an der Universität Innsbruck Peter Bußjäger. „Bei einem totalen Verbot wäre eine solche Berücksichtigung nicht gegeben“. 


Verstoß gegen RED III-Richtlinie

Rechtlich anfechtbar wäre aber auch ein anderes Szenario, nämlich wenn Kärnten Windkraft zwar grundsätzlich zulässt, aber bei der in der RED III-Richtlinie vorgeschriebenen Zonen-Ausweisung sehr restriktiv vorgeht: „Die RED III verlangt nicht nur die Ausweisung von Zonen, die für windkrafttauglich erklärt werden, sondern auch, dass diese Zonen den effektiven Ausbau der Erneuerbaren Energien ermöglichen. Bei sehr restriktiv definierten Zonen kann damit argumentiert werden, dass die Effektivität nicht gegeben ist“, sagt Christian Schneider, Anwalt und Energierechtsexperte an der Universität Wien.

Christian Schneider, Energierechtsund Umweltrechtsexperte Universität Wien
„Die RED III verlangt nicht nur die Ausweisung von Zonen, die für windkrafttauglich erklärt werden, sondern auch, dass diese Zonen den effektiven Ausbau der Erneuerbaren Energien ermöglichen.“ Christian Schneider Energierechts- und Umweltrechtsexperte Universität Wien

Doch so eindeutig die Rechtslage auch ist: In der realen politischen Praxis muss sich das nicht zwingend widerspiegeln. Mit der Kärntner Windkraftstandort-Räume-Verordnung von 2016 ist derzeit eine Regelung in Kraft, die angesichts der dort festgeschriebenen sehr weitgehenden Einschränkungen bei der Standortauswahl für Windkraftprojekte nach einhelliger Expertenmeinung gegen das Unionsrecht verstößt. Ein Projektwerber könnte daher erwirken, dass die Verordnung unangewendet bleibt. Möglich wäre auch eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission.
 

Was nicht bekämpft wird, gilt 

Offen ist allerdings, ob es Interessenten geben wird, die ein Projekt überhaupt ins Auge fassen, von dem sie wissen, dass es mit aufwendigen rechtlichen Auseinandersetzungen verbunden ist. Solange aber keiner gegen sie vorgeht, bleiben landesgesetzliche Regelungen  auch dann in Kraft, wenn sie gegen nationales oder europäisches Recht verstoßen. „So gesehen können auch Gesetze, die letztlich gekippt werden, durchaus zunächst einmal ihre Wirkung entfalten“, bestätigt Verfassungsrechtler Bußjäger.

Peter Bußjäger, Verfassungsjurist Universität Innsbruck
„Auch Gesetze, die letztlich gekippt werden, können durchaus zunächst einmal ihre Wirkung entfalten.“ Peter Bußjäger Verfassungsjurist Universität Innsbruck

Hinter der Kärntner Windkraft-Volksbefragung ortet Bußjäger allerdings auch ein grundsätzlicheres Problem: „In anderen Ländern, die Volksbefragungen kennen, ist eine amtliche Abstimmungsinformation vorgesehen, die der Bevölkerung eine faktenbasierte Entscheidung erleichtern soll. In Österreich ist das nicht der Fall.“ Deshalb sei vielen Menschen gar nicht klar gewesen, dass ein vollständiges Verbot weiterer Windkraftanlagen rechtlich kaum möglich ist.


Suggestive Fragen statt Partizipation

Mangelnde Information als wichtige Ursache für die Windkraftablehnung in Kärnten sieht auch Sigrid Stagl, Wissenschaftlerin des Jahres 2024 und Umweltökonomin an der WU Wien. Auffällig am Kärntner Ergebnis ist, dass auch in jenen drei Gemeinden, in denen die wenigen Windräder in Kärnten stehen, die Befragung ebenfalls gegen Windkraft ausging. In St Georgen im Lavanttal votierten 54,3 Prozent dagegen, in Lavamünd 50,2, in Kötschach-Mauthen 56,6. „Üblicherweise ist es umgekehrt: Sobald das erste Projekt errichtet ist, schwindet der Widerstand. Dass es in Kärnten anders war und dass die Befragung generell gegen die Windkraft ausgegangen ist, führe ich vor allem auf die suggestive Fragestellung zurück und auch darauf, dass im Vorfeld keine ernsthafte, faktenbasierte Diskussion stattgefunden hat“, sagt Stagl.

Sigrid Stagl
„Dass die Befragung gegen die Windkraft negativ ausgegangen ist, führe ich vor allem auf die suggestive Fragestellung zurück und auch darauf, dass im Vorfeld keine ernsthafte, fakten­basierte Diskussion stattgefunden hat.“ Sigrid Stagl Umweltökonomin Wirtschaftsuniversität Wien

Denn, so führt sie aus: „Die meisten Menschen reagieren zunächst einmal ablehnend, wenn sie mit Veränderungen konfrontiert sind, die gegen ihre Gewohnheiten gehen und seien es bloß ästhetische Vorlieben, zum Beispiel die Freude an einer unverstellten Aussicht. In einem gut aufgesetzten Partizipationsverfahren werden solchen Einwänden wissenschaftliche Erkenntnisse und Mitgestaltungsmöglichkeiten zur Seite gestellt, was viele Menschen dazu bewegt, ihre Haltung zu überdenken.“ 

Wenn man allerdings, noch dazu sehr suggestiv, die Frage stellt, ob sich etwas ändern soll oder alles beim Alten bleiben darf, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Mehrheit für das Alte votiert. „Diesen Umstand haben sich in Kärnten die Kräfte, die gegen die Windkraft sind, zunutze gemacht“, urteilt Stagl. Nicht anders, ergänzt sie, war es, als vor fünfzehn Jahren in Wien über die Einführung der Citymaut abgestimmt wurde. „Da ging es den Betreibern der Befragung darum, ein Ergebnis herbeizuführen, mit dem sich belegen ließ, dass die Mehrheit die Maut nicht will.“ 

Weitere spannende Berichte zum Thema Energie finden Sie in der „StromLinie“. Die aktuelle Ausgabe unseres Magazins zur Energiewende finden Sie hier.
 

Kostenloses Abo – jetzt bestellen!

Wenn sie die „StromLinie“ künftig per Post erhalten möchten, können Sie unser Magazin auch kostenlos abonnieren.