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Informationen zur Stromkostenbremse

Die Stromkostenbremse, eine Entlastungsmaßnahme des Bundes unterstützt Haushalte je nach Tarif mit bis zu 30 Cent pro Kilowattstunde, wirkt somit den aktuellen Preissteigerungen entgegen und soll zudem Anreize zum Energiesparen setzen.

 

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Die Stromkostenbremse gilt für Haushalte. Basis für die Auszahlung ist ein aufrechter Stromliefervertrag und ein Haushalts-Zählpunkt.

  • Gefördert werden maximal 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und Haushalt.

  • Je nach Tarif wird der Energiepreis mit bis zu 30 Cent/kWh unterstützt.

  • Der Zuschuss erfolgt bei allen österreichischen Lieferanten automatisch auf der Rechnung - Sie müssen nicht selbst aktiv werden.

  • Die Stromkostenbremse ist ab 1. Dezember 2022 wirksam und endet am 30. Juni 2024.
     

Erweiterte Stromkostenbremse:

  • Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten einen Stromkostenergänzungszuschuss, der wenn die Voraussetzungen des Gesetzes in allen 3 Teilzeiträumen (1.12.2022-30.6.2023, 1.7.2023-31.12.2023, 1.1.2024-30.6.2024) erfüllt sind, 166,25 Euro ausmacht .
  • Der Zuschuss erfolgt grundsätzlich automatisch und wird bei der Stromrechnung berücksichtigt und steht der vierten und jeder weiteren Person zu, die an der dem Zählpunkt zugeordneten Adresse ihren Hauptwohnsitz hat.
  • Auch Haushalte mit landwirtschaftlichen und gewerblichen Lastprofilen können einen Antrag auf Gewährung der Stromkostenbremse stellen.

 

Umfangreiche FAQs finden Sie unter: https://energie.gv.at/fuer-haushalte.
 

FAQs für Haushalte
Call-Center: 050 233 780
 

FAQs für landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbebetriebe

Für Gewerbetreibende: Hotline Bürgerservice BMAW Verwaltungsbereich Wirtschaft: 0800 240 258

E-Mail: service.wirtschaft(at)bmaw.gv.at

 

Für Landwirtinnen/Landwirte: Gebührenfreies Servicetelefon BML: 0800 500 198

E-Mail: service(at)bml.gv.at

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