Bild im Seitenkopf

EU-Kommission genehmigt Netzreserve

Die Regelung für den Zeitraum bis 2030 erhielt die Billigung aus Brüssel. Zur Ausschreibung für die Wintersaison 2026/27 sowie die Sommersaison 2027 ist nun der rasche Beschluss des ElWG erforderlich. 


Mit 6. Oktober des heurigen Jahres genehmigte die EU-Kommission die Verlängerung und Weiterentwicklung der Regelung zur österreichischen Netzreserve, in deren Rahmen Kraftwerke und flexible Verbraucher für den sicheren Betrieb der Übertragungsnetze vorgehalten werden. 

Harald Köhler, Leiter der Abteilung Systemmanagement der APG
„Vorbereitungen für die erste Ausschreibung unter den neuen Bedingungen sind bereits im Gang.“ Harald Köhler Leiter der Abteilung Systemmanagement der APG

Wie die Kommission festhielt, wird die Regelung „ab Oktober 2026 für einen Zeitraum von fünf Jahren zur Stromversorgungssicherheit beitragen“. Der Kommission zufolge ist sie „angemessen, da die Beihilfe über ein gut konzipiertes, offenes und diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren oder einen anderen regulierten Ansatz gewährt wird. Ferner werden Verzerrungen auf den Energiemärkten so gering wie möglich gehalten, da die geförderten Kapazitäten außerhalb der Strommärkte vorgehalten werden“. 

Zuständig für die Ausschreibung der nötigen Kapazitäten und deren Abruf ist der Regelzonenführer Austrian Power Grid (APG). Laut Harald Köhler, dem Leiter der Abteilung Systemmanagement der APG, sind die Vorbereitungen für die erste Ausschreibung unter den neuen Bedingungen bereits im Gang: „Die Erhebung des Bedarfs an flexibler Leistung läuft auf Hochtouren. Wir bereiten sämtliche erforderlichen Änderungen im Ausschreibungssystem und in den Allgemeinen Bedingungen vor, um die Marktteilnehmer zeitgerecht informieren und die Ausschreibungsplattform öffnen zu können.“ 
 

Rückfalloption

Eine wesentliche Änderung betrifft die Anzeige der geplanten Stilllegung von Kraftwerken. Sie ist nun statt bis Ende September bis 1. Dezember jeden Jahres möglich. Gesenkt wurde auch die Leistungsuntergrenze für die Stilllegungsanzeigen: Sie beläuft sich künftig auf 1 MW, bisher lag sie bei 20 MW. Der Grund ist laut Köhler: „Es gibt immer mehr dezentrale Erzeugungsanlagen mit vergleichsweise geringer Leistung. Aufgrund ihrer großen Anzahl fallen potenzielle Stilllegungen dieser Anlagen mittlerweile in nicht zu unterschätzender Weise ins Gewicht.“ Ferner wird es möglich sein, vor allem Demand-Response-Kapazitäten monatsweise anzubieten. Bisher waren nur saisonale sowie auf ein Jahr bezogene Angebote zulässig. 

Laut Köhler könnte das auch den Eigentümerinnen und Eigentümern industrieller Anlagen erleichtern, Kapazitäten für die Netzreserve anzubieten. Wesentlich war der EU-Kommission sowie der E-Control auch die Einführung einer Rückfalloption, berichtet Köhler. Sie wird schlagend, wenn die Gesamtleistung der angebotenen Anlagen weniger als das Anderthalbfache der benötigten Kapazität ausmacht. In diesem Fall wird die Netzreserve kostenbasiert beschafft. „Notwendig ist nun ein möglichst rascher Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG)“, betont Köhler.  

Entsprechend der gesetzlichen Fristen muss die APG bereits im Februar 2026 mit der Ausschreibung der Netzreserve für die Wintersaison 2026/27 sowie die Sommersaison 2027 beginnen. Die Details der Ausschreibung hat die E-Control per Verordnung festzulegen, die die Ermächtigung dazu durch das ElWG erhält. Laut Köhler wäre es daher „wichtig, dass die Politik zügig handelt, damit die Netz- und Systemsicherheit ab Oktober 2026 weiter über die Netzreserve gewährleistet werden kann“.

Kostenloses Abo – jetzt bestellen!

Wenn sie die „StromLinie“ künftig per Post erhalten möchten, können Sie unser Magazin auch kostenlos abonnieren.