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Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Gut und schlüssig

Oesterreichs Energie ist mit dem Paket um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) grundsätzlich zufrieden, obwohl es einige kritische Punkte enthält. Nun gilt es, das Paket zügig umzusetzen.

Es freut uns, dass Regierung und Opposition an einem Strang gezogen und am Ende ein auf den ersten Blick gutes und schlüssiges Gesetz verhandelt haben.“ So beurteilt Michael Strugl, der Präsident von Oesterreichs Energie, das Paket um das Erneuerbaren- Ausbau-Gesetz (EAG), das am 27. Juli im Amtsblatt der Republik Österreich veröffentlicht wurde und seit dem 28. Juli in weiten Teilen in Kraft ist. Eine der wesentlichsten Bestimmungen, die Neuregelung der Ökostromförderung mit Marktprämien, bedarf indessen der Genehmigung seitens der EU-Kommission. Nach Aussagen der Bundesregierung sind die Verhandlungen im Gange.
 

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Wann die Genehmigung erfolgt, ist jedoch nicht abzusehen. Auch in Österreich selbst ist noch mancherlei zu tun: Es gilt, eine Reihe von Ausführungsgesetzen zu beschließen sowie Verordnungen zu erlassen. Ferner müssen die Bundesländer ihre energierechtlichen Bestimmungen an das Paket anpassen. Strugl mahnt daher: „Der erste Schritt ist gemacht, weitere müssen nun folgen. Wir brauchen eine zügige Notifizierung des Pakets durch die EU, eine rasche, pragmatische Umsetzung der entsprechenden Verordnungen und eine positive Stimmung für die Errichtung der notwendigen Infrastruktur.“

Vieles zu begrüßen

Zu begrüßen seien laut Strugl insbesondere die „differenzierte Förderkulisse, die Definition technologiespezifischer Ausbaupfade, die einen gleichzeitigen Ausbau aller Erzeugungsformen sicherstellt, und die Einführung einer wettbewerbsorientierten Marktprämie“. Positiv beurteilt die Branche weiters die „umfassende und treffsichere Gestaltung des Förderrahmens“ für die Wasserkraft. Sie bedauert allerdings die Einführung zusätzlicher ökologischer Kriterien für die Förderbarkeit – umso mehr, als bekanntlich in den Genehmigungsverfahren die Umweltverträglichkeit der jeweiligen Projekte umfassend geprüft wird.

„Der erste Schritt ist gemacht, weitere müssen nun folgen.“ Michael Strugl Präsident von Oesterreichs Energie

Bei der Photovoltaik wurden gegenüber dem Ministerialentwurf vom März des heurigen Jahres nicht zu unterschätzende Verbesserungen erzielt. Mithilfe der zu erlassenden Verordnungen erscheint es möglich, noch bestehende Unebenheiten zu glätten, etwa hinsichtlich der Standortdifferenzierung für die Windkraft, also der Kompensation der wirtschaftlichen Nachteile weniger ertragreicher Standorte. Erfreulich sei aus Sicht von Oesterreichs Energie weiters „die Förderung von Wasserstoff im Interesse der Sektorkopplung“.
 

Kritische Punkte

Einige Punkte sieht die Branche indessen kritisch. Zu den wichtigsten davon gehören die Bestimmungen hinsichtlich der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften. Diese Gemeinschaften werden von Oesterreichs Energie als Instrument zur Schaffung von Akzeptanz für Infrastrukturprojekte begrüßt, weil die Bürger selbst auf den unteren Netzebenen als Erzeuger auftreten können. Kritisch gesehen werden die ihnen eingeräumten Vorteile von den günstigeren Netztarifen bis zu den Förderungen für selbst nicht verbrauchten Strom. Nicht gut gelungen sind aus Sicht der E-Wirtschaft auch die Bestimmungen zur Förderung von Wasserstoff: Insbesondere ist es nachteilig, dass Einspeisung in die bestehende Gasinfrastruktur nicht zulässig ist. Auch die Fördermittel wurden im Vergleich zum Ministerialentwurf von 50 auf 40 Millionen Euro verringert. Nachstehend die Analyse des EAG-Pakets.

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