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EAG-Reform: Branche wartet gespannt

Neben neuen Gesetzen wie dem ElWG und dem EABG arbeitet die Bundes­regierung derzeit auch an einer Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). Die für Ende 2025 angekündigte Reform sorgt in der Branche bereits für gespannte Erwartung – einen Gesetzestext gibt es zwar noch nicht, erste Vorschläge 
werden aber bereits diskutiert.

Nachhaltige Energielandschaft – eine Vektorillustration, die erneuerbare Ressourcen und grüne Technologie für eine sauberere Zukunft zeigt, einschließlich Solarmodulen, Windturbinen und Energiespeicherlösungen.
© AdobeStock/Anisur

Eine der angekündigten Änderungen: PV-Anlagen sollen künftig nur noch mit Speichern gefördert werden. Was auf den ersten Blick angesichts der immer stärker werdenden Stromspitzen nachvoll-ziehbar und richtig klingt, könnte sich in der Realität als Stolperfalle erweisen.

Eine der angekündigten Änderungen: PV-Anlagen sollen künftig nur noch mit Speichern gefördert werden. Was auf den ersten Blick angesichts der immer stärker werdenden Stromspitzen nachvollziehbar und richtig klingt, könnte sich in der Realität als Stolperfalle erweisen.

Ein Speicher, der nur den Strom einer PV-Anlage puffert, läuft nur an sonnigen Tagen – zu wenig um rentabel zu sein und bei weitem nicht das, was er für das Stromsystem leisten könnte. Im Herbst und Winter, wenn Strom knapper ist und die Netze hohe Nachfragespitzen bedienen müssen, würde der Speicher häufig stillstehen. 
 

Speicherpflicht: Gut gedacht?

Hinzu kommt: Noch fehlen zudem die rechtlichen Voraussetzungen, um Speicher an Standorten von Anlagen zu betreiben und abrechnen zu können, die Marktprämien auf Basis des EAG erhalten. Die Praxistauglichkeit wird daher erst auf Basis des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) geprüft werden können, das bis dato jedoch noch nicht in Kraft ist. 
 

Contracts for Difference: EU-Vorgabe mit Finger­spitzengefühl

Auch die geplante Einführung von Contracts for Difference (CfDs) braucht aus Branchensicht einen sensiblen Umgang. Das Prinzip: Bei niedrigen Marktpreisen gibt es weiterhin Aufzahlungen wie bei der bewährten Marktprämie, bei hohen Preisen müssen Betreiber jedoch weitergehende Rückzahlungen als bisher leisten. Derartige Eingriffe müssten so gestaltet sein, dass Banken und Investoren nicht verunsichert werden, betont man bei Oesterreichs Energie. Möglichkeiten dazu wären:  Rückzahlungen erst auszulösen, wenn sich die Großhandelspreise über einem bestimmten Korridor bewegen sowie nur Teilrückzahlungen zu fordern. Damit könnten die Vorgaben des geänderten EU-Beihilfenrechts adressiert werden, ohne die erst vor wenigen Jahren eingeführte Fördersystematik des EAG fundamental zu verändern. 

EAG

Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz ist das zentrale Instrument, das den Erneuerbaren-Ausbau regelt. Es legt die Vorgaben für den Zubau von Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft und Biomasse fest und etabliert die Marktprämie und Investitionszuschüsse als Förderinstrumente.

Negative Preise: fair regeln

EU-rechtlich geboten dürfte schließlich sein, die Bezahlung von Marktprämien in jenen Stunden auszusetzen, in denen die Großhandelspreise negativ sind. Wichtig wäre laut Oesterreichs Energie dabei, auch Haushalten mit PV-Anlagen für die betreffenden Stunden Anreize zu bieten, keinen Strom in die öffentlichen Netze einzuspeisen. Derzeit bestehen solche Anreize nicht, weil die Förderstelle OeMAG verpflichtet ist, den betreffenden Strom zu einem monatlichen Durchschnittspreis zu übernehmen. 

Zumindest für Neuanlagen sollte dies nach Ansicht von Oesterreichs Energie nicht mehr gelten. Freilich müsste für die betroffenen Haushalte gesichert sein, dass ihre PV-Anlagen bei negativen Strompreisen nicht ins Netz einspeisen. Für empfehlenswert hält die E-Wirtschaft eine Übergangsregelung für Bestandsanlagen, wobei der Aufwand zur Nachrüstung den Zeithorizont vorgeben sollte.

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